8 Kündigungsschutz Flashcards
1
Q
Kündigungsschutz in Kleinbetrieben
A
Mitarbeiter von Kleinbetrieben (i.d.R. mehr als 10 AN)
- unterliegen auch den Vorschriften zum besonderen Kündigungsschutz
- jedoch kein allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG > keine Überprüfung des Grundes können nur die allgemeinen Unwirksamkeitsgründe geltend machen
- aber Beachtung ,,kleiner Sozialauswahl”
2
Q
Reaktionen des AG bei (Wirtschafts)krise
A
- Abbau Überstunden/Resturlaub
- Kurzarbeit
- erheblicher Ausfall aus wirtschaftlichen oder strukturellen Gründen
- Verringerung der AZ mit entsprechender Gehaltsreduzierung (sowie t.w. Ausgleich eines Entgeltverlustes durch die Agentur für Arbeit)
- nur im Einvernehmen mit AN/Betriebsrat - Betriebsbedingte Änderungskündigung (erhöhte AZ, geringerer Lohn, Versetzung)
- Betriebsbedingte Beendigungskündigung
3
Q
Was sind mögliche Rechtsfolgen der Kündigung
A
Weiterbeschäftigungsanspruch
Abfindungsanspruch
4
Q
Weiterbeschäftigungsanspruch
A
- grd. kein Anspruch des AN auf Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Kündigungsfrist während des Prozesses
- Ausnahmen:
- – Betriebsrat hat Kündigung widersprochen und AN stellt Anspruch auf WB oder
- -AN hat in erster Instanz Klage gewonnen oder
- Kündigung ist offensichtlich unwirksam (z.B: Verstoß gegen Schriftformgebot)
- es sei denn, überwiegendes Interesse des AG an Nichtmehrbeschäftigung des AN
5
Q
Abfindungsanspruch
A
- grds. kein Anspruch des AN auf Abfindung
- Ausnahmen:
- §1a bei betriebsbedingter Kündigung:
- > AN reicht keine Klage ein
- -> entsprechender Hinweis des AG in Kündigung
- -> Höhe: mind. 0,5 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr; keine Höchstgrenzen
- -> keine Sperre bei Bezug von AL Geld
- -2. §9 KSchG
- -> bei Urteil, dass Kündigung unwirksam (= Arbeitsverhältnis weiterbesteht) und
- -> wenn Fortsetzung unzumutbar für AN oder AG
- — Gericht löst dann Arbeitsverhältnis auf
- — unter Zahlung einer angemessenen Abfindung nur infolge vertraglicher oder gerichtlicher Einigung
6
Q
Arbeitsgerichtsverfahren
A
Prozessvertretung:
- in 1. Instanz : jeder kann sich selbst vertreten
- in 2. und 3. Instanz: Rechtsanwalt erforderlich
Kosten
- in 1. Instanz: wer verliert > trägt Gerichts- und nur eigene Anwaltskosten
- in 2. und 3. Instanz: wer verliert > trägt Gerichts- und Anwaltskosten des Gegners sowie eigene