3.3 Arbeitsentgelt Flashcards
Woraus entsteht der Anspruch auf Grundgehalt?
- AV (aber gesetzlicher Mindestlohn)
- TV (= Branchenmindestlohn)
Unterschied Lohn/Gehalt
Lohn = häufige abhängig von der geleisteten Arbeit Gehalt = fixes Monatsgehalt
Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn?
Ausnahmen vom Mindestlohn?
- z.Z 9,35
- Ausnahmen:
- Auszubildende unabhängig vom Alter
- Personen unter 18 J ohne Berufsausbildung
- Langzeitarbeitslose für die ersten 6 Monate
- Pflichtpraktika im Rahmen Ausbildung/Studium
- freiwillige Praktika vor und während der Ausbildung/Studium bis zu 3 Monate
Wann sind Kürzungen von Sonderleistungen wegen Krankheit zulässig?
wichtig: Kürzungen der Sonderleistungen, nicht des GG
zulässig wenn:
- Vereinbarung über evtl. Kürzung im Krankheitsfall
- in Betriebsvereinbarungen oder
- Individualvertrag enthalten
- Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit (auch Kur, Reha)
- Kürzung um max. 1/4 des Arbeitsentgelts pro Krankheitstag
Wodurch besteht der Anspruch auf Sonderleistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld)
- im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt oder
- durch Betriebsvereinbarungen eingeführt oder
- durch betriebliche Übung (Gewohnheitsrecht) zu zahlen sind, d.h.:
- -> wenn diese Leistung ohne Vorbehalt (der Einmaligkeit der Zahlung) &
- -> in relativ gleichbleibender Höhe &
- -> mind. 3 Mal gezahlt wurde
Wodurch werden Zahlung von Sonderleistungen abgeändert/vermieden?
- Änderungsvereinbarung zwischen AN/AG oder mit Betriebsrat
- Kündigung einer evtl. Betriebsvereinbarung
- betriebsbedingte Änderungskündigung
- betriebsbedingte Beendigungskündigung als letztes Mittel
Gilt das Gleichbehandlungsgesetz für Sonderleistungen?
Ja gilt für Sonderleistungen (z.B. Weihnachtsgeld/ 13. Gehalt) grd. nicht aber für Grundlohn
Was besagt das AGG?
Einzelne oder Gruppen dürfen nicht ausgenommen oder schlechter gestellt werden
Was sind Ausnahmen möglich? (AGG, Sonderleistungen)
Ausnahmen möglich, wenn sie durch sachlichen Grund gerechtfertigt, z.B.
- Mindestbeschäftigungszeit im U oder
- bestehendes, nicht gekündigtes AV
- Mangel an Fehlzeiten
Was sind Ausnahmen von der individuellen Aushandlung des Grundlohns?
- Mindestlohn
- gleicher Lohn für Frauen und Männer bei gleichwertiger Arbeit
- gleicher (=anteiliger) Lohn für TZ und VZA bei vergleichbarer Arbeit
4 nach dem Entgelttransparenzgesetz
Verjährung und Ausschlussfristen
- Ansprüche aus Arbeitsvertrag, inbes. Gehaltsansprüche, unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 J
- tarifvertraglich oder individualvertraglich sind jedoch Ausschlussfristen (oder auch Verfallfristen) zulässig -> auch kürzer als die gesetzliche Verjährungsfrist zulässig, aber mind. 3 Monate vereinbart
Rückzahlung von Sonderleistungen
- keine Rückzahlungspflicht von Gratifikationen bei Kündigungen, es sei denn vertraglich vereinbart
- Vertragliche Rückzahlungsklausel aber nur zulässig, wenn
- Gratifikation best. Werrgrenze (z.T mind. 800euro) erreicht hat
- Rückzahlung von bis zu einem Monatsgehalt
- –> zulässig bei Ausscheiden vor 31.3. des Folgejahres
- -Rückzahlung von mehr als einem Gehalt
- –> zulässig bei Ausscheiden bis max. 30.6.
Rückzahlung von Fortbildungskosten
- Rückzahlung bei Ausscheiden des AN aus Betrieb nur bei vertraglicher Vereinbarung
- je länger die Fortbildung und je höher die Kosten, desto längere vertragliche Bindung ist zulässig:
- FB weniger als 1 Monat: Bindung von bis zu 6 Monate zulässig
- -FB bis zu 2 Monate : Bindung bis zu 1J möglich
- -FB über 1 Jahr: Bindung bis zu 3J zulässig