3.4 Entgelt ohne Arbeit Flashcards
Was sind Ausnahmen des Anspruches des AN auf Gehalt nur bei Erbringung der Arbeitspflicht (=ggseitiger Vertrag)
- Krankheit (§3 EntgeltfortzahlungsG)
- vorübergehende persönliche Verhinderung (§616 BGB)
- Urlaub & Feiertage
- Sonderurlaub (bildungs- und Mutterschutzurlaub)
- keine Arbeitsmöglichkeit des AN wegen Betriebs- Wirtschafts und Arbeitskampfrisiko
Welche Möglichkeiten gibt es für AN will nicht arbeiten?
kein Gehaltsanspruch
Welche Möglichkeiten gibt es für AN kann nicht arbeiten?
- objektive Gründe (Stau, Glatteis) –> kein Gehaltsanspruch
- subjektive Gründe (Krankheit,,,) –> Gehaltsanspruch
Welche Möglichkeiten gibt es für AG kann nicht beschäftigen (Wirtschafts oder Betriebsrisiko)
AN hat Gehaltsanspruch mit Ausnahme von Streik
Welche Möglichkeit gibt es für AG will nicht beschäftigen (z.B: Freistellung nach Kündigung)
Gehaltsanspruch des AN
Entgelt trotz Verhinderung §616 BGB
- AN ohne Verschulden an Arbeitsleistung verhindert
- für verhältnismäßig unerhebliche Zeit (max. einige Tage)
- aber: Entgeltfortzahlung kann für diese Fälle arbeits- oder tarifvertraglich anders geregelt oder sogar vollständig ausgeschlossen werden
- aus persönlichen, in seiner Person liegendem Grund:
z: B: - Heirat, Geburt, Tod naher Angehöriger
- Umzug (nur wenn beruflich ebdingt)
- Autopanne oder unverschuldeter Unfall
- Zeugenvernehmung vor Gericht, Ehrenamt
- Behördengänge, Arztbesuhce
- Pflege eines erkrankten Kindes bis zu 5 Tage (wenn nicht Tarif/av anders geregelt) –> AG kann sich das Geld t.w von der KK zurückholen
Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- AV besteht seit mind. 4 W
- AL infolge von Krankheit unmöglich und
- AN hat Krankheit nicht selbst verschuldet
- Verschulden = grober Verstoß gegen eine jdermann einleuchtende und im Eigeninteresse einzuhaltende Pflicht z.B:
- Unfälle wegen übermäßgem Alkohol - oder Drogengebrauch
- Leichtsinniges Herbeiführen einer Krankheit
- Überforderung durch Nebentätigkeit
- Folgen einer verschuldeten Schlägerei
- grob fahrlässige Verletzung einer Unfallverhütugsvorschrift
- schuldhafter Verkehrsunfall
- Sportunfall
Wann ist ein Sportunfall nur schuldhaft?
wenn:
- Kräfte übersteigend oder
- grobe oder leichtsinnige Verletzung von anerkannten Regeln oder
- gefährliche Sportart
- kein ANspruch gg. AG nur gegen KK
Lohnausfallprinzip?
- für die Dauer von 6 W grds. 100% bestimmt sich nach Lohnausfallprinzip
- danach Krankengeld von gesetzlicher KK = 70% des letzten Brutto- max. 90% des letzten Nettogehalts
für jede neue Krankheit?
erneuter Anspruch von max. 6 W (mind. 1 Tag gearbeitet)
für Fotzsetzungserkrankung oder chronische Erkrankung
- grds. nur 1mal 6 W Anspruch (ggf. addiert)
- ausnahmsweise noch einmal 6 W Anspruch (vgl. §3 I 2 EFZG)
- wenn AN 6 Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war
Freistellung durch AG?
- einseitige Freistellung durch AG nur in Ausnahmefällen möglich wg. besonderer betrieblicher oder persönlicher Gründe
- besser einvernehmlich:
- vorher im AV geregelt
- im Kündigungsfall nachträglich
- Anrechnung von Resturlaub nur, wenn zwischen AN und AG so vereinbart
- Anspruch auf Gehalt bleibt bestehen, solange AV noch besteht
Anzeigepflicht des AN
- unverzüglich Benachrichtigung des AG von Krankheit
- Mitteilung der voraussichtlichen Dauer
- Mitteilung nicht persönlich notwendig, auch per Telefon, FAX, SMS, Emails oder durch Boten möglich
- auch im Urlaub, wenn Nichtanrechnung der Krankheitstage auf Urlaub gewünscht
- bei wdhlt. Nichtanzeige: Kündigung möglich