3.5 Urlaub Flashcards

1
Q

gesetzlicher Mindesturlaub §3 BUrlaubG

A
  • 24 Tage bei 6-Tage Woche,
  • 20 bei 5- Tage Woche
  • vertragliche Vereinbarung von mehr Urlaubstagen möglich (im Durchschnitt etwa 29)
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2
Q

Zeitpunkt des Urlaubs

A
  • vorrangig Wünsche des AN
  • es sei denn, nachweisbar betriebliche Belange dagegen (z.B. Projekte, die dringend abgeschlossen werden müssen, zeitgleicher Urlaub anderer Kollegen)
  • eigenmächtiger Urlaubsantritt = Kündigungsgrund (fristlos)
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3
Q

Widerruf durch AG

A
  • nur in absoluten Ausnahmefällen (z.B. hoher Krankenstand, Katastrophen)
  • Ersatz evtl. Kosten durch AG (Stornokosten oder Rückrufkosten auch für mitreisende Familie)
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4
Q

Krankheit im Urlaub

A

keine Anrechnung der Krankheitstage auf Urlaub (wenn vom AN so gewünscht)

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5
Q

Erholungszweck

A
  • grds. keine Erwerbstätigkeit erlaubt, die Erholungszweck widerspricht
  • nicht erwerbstätige Arbeiten erlaubt (auch wenn sie Erholungszweck widersprechen sollten)
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6
Q

Urlaubsabgeltung in Geld

A

nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich

  • nur wenn Urlaub nicht genommen werden konnte wegen:
    • Beendigung des AV
    • Krankheit des AN (gilt allerdings nur für gesetzlichen Mindesturlaub)
    • kein automatischer Verfall des Urlaubs, wenn nicht genommen -> AG muss AN auf noch ausstehenden Urlaub hinweisen
    • Urlaub lässt sich je nach AV noch bis Ende März des Folgejahres übertragen
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