3.5 Urlaub Flashcards
1
Q
gesetzlicher Mindesturlaub §3 BUrlaubG
A
- 24 Tage bei 6-Tage Woche,
- 20 bei 5- Tage Woche
- vertragliche Vereinbarung von mehr Urlaubstagen möglich (im Durchschnitt etwa 29)
2
Q
Zeitpunkt des Urlaubs
A
- vorrangig Wünsche des AN
- es sei denn, nachweisbar betriebliche Belange dagegen (z.B. Projekte, die dringend abgeschlossen werden müssen, zeitgleicher Urlaub anderer Kollegen)
- eigenmächtiger Urlaubsantritt = Kündigungsgrund (fristlos)
3
Q
Widerruf durch AG
A
- nur in absoluten Ausnahmefällen (z.B. hoher Krankenstand, Katastrophen)
- Ersatz evtl. Kosten durch AG (Stornokosten oder Rückrufkosten auch für mitreisende Familie)
4
Q
Krankheit im Urlaub
A
keine Anrechnung der Krankheitstage auf Urlaub (wenn vom AN so gewünscht)
5
Q
Erholungszweck
A
- grds. keine Erwerbstätigkeit erlaubt, die Erholungszweck widerspricht
- nicht erwerbstätige Arbeiten erlaubt (auch wenn sie Erholungszweck widersprechen sollten)
6
Q
Urlaubsabgeltung in Geld
A
nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich
- nur wenn Urlaub nicht genommen werden konnte wegen:
- Beendigung des AV
- Krankheit des AN (gilt allerdings nur für gesetzlichen Mindesturlaub)
- kein automatischer Verfall des Urlaubs, wenn nicht genommen -> AG muss AN auf noch ausstehenden Urlaub hinweisen
- Urlaub lässt sich je nach AV noch bis Ende März des Folgejahres übertragen