6 Kündigungsschutz Flashcards
Wozu gibt es besonderen Kündigungsschutz?
Ausnahme?
Für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gibt es einen besonderen Schutz vor ordentlicher Kündigung zum Beispiel
- Mütter und Schwangere,
- Elternzeit Urlauber
- Betriebsratsmitglieder
Ausnahme: mit Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde ordentliche Kündigung möglich
Ablauf, eventuelle Befristung, Anfechtung oder einvernehmliche Aufhebung bleiben zulässig (dass keine Kündigungen sind)
Was ist der Sonderkündigungsschutz für Schwangere?
Schutz gilt während Schwangerschaft sowie bis zu vier Monate nach Entbindung
keine ordentliche, außerordentliche und Änderungskündigung mehr zulässig gemäß Paragraph 17 MuSchG, wenn
— Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekannt ist oder
— innerhalb von zwei Wochen nach Kündigung mitgeteilt wird
Was bleibt beim Sonderkündigungsschutz für Schwangere trotzdem zulässig?
Aufhebungsvertrag, Ablauf eventuelle Befristung, Anfechtung wegen arglistige Täuschung, mit Sondergenehmigung Paragraph 17 Abs. 2 MuSchG
Wann ist die Kündigung beim Sonderkündigungsschutz für Schwangere ausnahmsweise zulässig?
Die Kündigung ist ausnahmsweise zulässig, wenn Zustimmung der Arbeit Schutzgebühr Behörde gemäß Paragraph 17 Absatz 2MUSCHG eingeholt wird,
— bei schwerwiegende Pflichtverletzung (zum Beispiel Diebstahl oder Tätigkeiten)
— oder, vorliegend wichtige betriebliche Gründe (zum Beispiel Stilllegung des gesamten Betriebs oder gegebenfalls des Betriebsteils, wenn kein anderer geeigneter Arbeitsplatz vorhanden)
Was ist der Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte?
Das Sonder Kündigungsgesetz für Schwerbehinderte
— gilt für ordentliche, außerordentliche und Änderungskündigung,
— zwingend vorherige Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich,
— bei außerordentliche Kündigung muss Integrationsamt Entscheidung innerhalb von zwei Wochen treffen ansonsten gilt die Zustimmung als erteilt, — —keine Zustimmung nötig, wenn Kündigung innerhalb von sechs Monaten nach Einstellung
Was ist der allgemeine Kündigungsschutz?
Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz
1. Sachliche Anwendungsbereich
— nur für Betriebe mit regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer
— nicht für außerordentliche Kündigung
- Persönliche Anwendungsbereich:
— nur wenn Arbeitsverhältnis (gegebenfalls addiert) länger als sechs Monate besteht
— nur für Arbeitnehmer, nicht zum Beispiel für GmbH Geschäftsführer AG Vorstandsmitglieder etc
Ordentliche Kündigung allgemeiner Kündigungsschutz
Ordentliche Kündigung bei kleinen Betrieb: auch ohne Grund wirksam —> grundsätzlich keine gerichtliche Überprüfung des Grundes (nur allgemeine Unwirksamkeitsgründe)
Ordentliche Kündigung bei Betrieb: (mehr als zehn Arbeitnehmer) zunächst auch ohne Grund wirksam —> aber gerichtliche Überprüfung des Grundes Paragraph eins Absatz 1KSCHG auf soziale Rechtfertigung
Unwirksamkeit der Kündigung
Kündigung ist unwirksam Paragraph eins Absatz 1KSCHG), wenn sie sozial ungerechtfertigt ist d.h., nicht durch Kündigungsgrund gedeckt: _ personenbedingte Gründe oder - verhaltensbedingte Gründe oder - dringende betriebliche Gründe oder - Paragraph eins Abs. 2 Satz 3KSCHG
Wirksamkeit personenbedingte Kündigung (insbesondere Krankheit)
Wegen Umständen, die auf persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des Arbeitnehmers beruhen und durch die Arbeitnehmer dauerhaft nicht mehr zur Arbeitsleistung im Stande ist (aber kein Verschulden erforderlich):
— Hauptfall: Krankheit,
— Verlust erforderliche Erlaubnis zur Berufs aus Übung (Führerschein)
— fehlende gesundheitliche oder sonstige Eignung (Verlust/nachlassen See oder her schaffe; mangelnde Englischkenntnisse)
Was setzt die Kündigung wegen Krankheit voraus?
- Negative Prognose hinsichtlich des zukünftigen Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers:
— dauerhafte Arbeitsunfähigkeit oder erhebliche Leistungsminderung (zum Beispiel Lähmung) und mindestens 1/3 oder,
— bei Langzeiterkrankung (länger als sechs Monate): wenn innerhalb der nächsten 24 Monate nicht mit Genesung gerechnet werden kann oder,
— bei häufigen Kurzerkrankungen (innerhalb von 2-3 Jahren mehr als sechs Wochen pro Jahr)
—vorher wieder Eingliederungsmanagement
Was hat die Kündigung wegen Krankheit noch Voraus ?
- Entstandene und künftige Fehlzeiten führen zu erhebliche Beeinträchtigung betriebliche Interessen zum Beispiel:
— Probleme bei Planung von Personaleinsatz oder Schichten,
— Betriebsablaufstörungen
— Produktionsrückgang wegen Einarbeitung von Aushilfen
— nicht akzeptable Überlassung der Kollegen (ohne zumutbare Möglichkeit zu Überbrückung der Nachteil)
Wirksamkeit Verhaltensbedingte Kündigung
Vertragsverletzungen oder schädigendes dienstliches Verhalten zum Beispiel:
— häufige Verspätungen oder unentschuldigtes Fehlen
— private Telefon Gespräche E-Mails oder surfen im Internet trotz Verbotes beziehungsweise im Übermaß
— Verweigerung der über oder Mehrarbeit in Notfällen,
— Missbrauch von betrieblichen Kontrollmaßnahmen,
— Verstoß gegen betriebliches Alkohol oder Rauchverbot, — bewusste minder oder Schlechtleistung des Arbeitnehmers
— bewusste Verletzung Beleidigung oder Bedrohung von Arbeitgeber Kunden oder Kollegen
— Androhung von Krankheit/eigenmächtige Urlaubsantritt
— verspätete Anzeige von Krankheit oder übersenden der A U Bescheinigung
— Annahme von Schmiergeldern
— Diebstahl auch Bagatell in der Regel vorher Abmahnung, je nach Grad auch außerordentliche Kündigung möglich
— Verschulden des Arbeitnehmers (liegt in der Regel vor)