2 Begründung des Arbeitsverhältnisses Flashcards
Wer darf mit wem einen AV schließen?
Gibt es Ausnahmen?
Grundsätzlich besteht Abschlussfreiheit
- jeder darf mit jedem einem Vertrag schließen und Inhalt frei wählen
Ausnahmen davon:
• 1. Beschäftigungsverbote bzw Einschränkungen
- zB Kinder Minderjährige sowie Mütter Schwangere
• 2. Diskriminierungsverbote
- früher in Spezialgesetzen geregelt. Jetzt im AGG
AGG
Wo besteht Verbot der Benachteiligung und gibt es Ausnahmen?
Verbot der Benachteiligung aus Gründen
- Rasse/ ethnische Herkunft
- Geschlecht
- Behinderung
- Religion/Weltanschaauung
- Alter o sexuelle Identität ($1 und 7 AGG)
Das Verbot gilt insbesondere bei Arbeitsverhältnissen (Einstellung, Beförderung, Gehalt)
Ausnahmen
•
Was sind zulässige Fragen des AG bei Bewerbung/Einstellung
Wenn AG ein berechtigtes Interesse an Beantwortung hat (da muss Interesse des AN an Geheimhaltung zurücktreten)
• alles was den Job betrifft
• AN muss wahrheitsgemäß antworten
• andernfalls: Anfechtungsklage- Kündigungsrecht des AG
- Ausbildung, berufliche Qualifikation, Vorerfahrungen
- Vorliegen ansteckender Krankheiten die nach Infektionsschutzgesetz meldepflichtig sind
- Einschränkungen Arbeitsfähigkeit durch gesundheitliche Beeinträchtigungen/Behinderung
- bisheriges Gehalt
- Zugehörigkeit zu Scientology
- polizeiliches Führungszeugnis bei Geld/Werttransporten, Arbeit mit Kindern/Jugendlichen
- Vorstrafen wenn
wesentlich für eine Stelle und noch nicht gelöscht im BZR - Nebentätigkeiten (Verbot nur zulässig wenn Beeinträchtigung betrieblicher Belange)
- bestehende Wettbewerbsverbote (ggf. sogar offenbarungspflichtig)
Unzulässige Fragen
AB kein berechtigtes Interesse an Beantwortung
• AN muss nicht wahrheitsgemäß antworten
• Recht zur Lüge
• Lüge hat keine AR Konsequenzen
- Zugehörigkeit zu Gewerkschaft Partei Religion (es sei denn Bewerbung in Tendenzbetrieb mit Einschränkungen)
- Lebensstellung bzw planung
- Vermögenslage, Lohnpfändungen (Ausnahme bspw Banken)
- HIV Infektion (nur zulässig Heilberufe)
- Sexuelle Orientierung und sonstige Merkmale des AGG
- Schwerbehinderung (es sei denn Auswirkungen auf Ausübung der Tätigkeit)
- (Schwangerschaft)
Frage nach Schwangerschaft
Grundsätzlich unzulässig
Nur zulässig wenn
- Beschäftigungsverbot wegen Fristen MuSchG
- Gefährdung Mitter Kind (Röntgenstrahlung AArtthelferin)
- befristeter Vertrag als Sportlehrerin/Model
Was sind AR Konsequenzen bei Lüge auf zulässige Frage?
• Recht zur ordentlichen Kündigung (Frist nach $620 BGB)
• Recht zur außerordentlichen Kündigung $626 BGB wegen Einstellungsbetrug (Frist 2 Wochen mit Beginn Kenntnisnahme der Lüge)
• Anfechtungsrecht nach $123 BGB wegen arglistiger Täuschung (Frist 1 Jahr mit Beginn Kenntnisnahme)
- Vertrag ist nach Anfechtung rückwirkend unwirksam
- wirkt aber wie außerordentliche Kündigung
Form des AV
Grund mündlich möglich aber
- schriftliche Niederschrift gem ($2 NachweisG) der wesentlichen Arbeitsbedingubgen
- nach 1 Monat
- durch AG (keine Unterschrift durch AN nötig)
- gleicht einem Protokoll
Ausnahmsweise schriftlicher Vertrag erforderlich
- befristete Arbeitsverträge
- Wettbewerbsverbote $74 HGB
Was meint die Offenbarungspflicht des AN?
man muss auch ungefragt Auskunft geben über Umstände, die die Erfüllung der Arbeitspflicht unmöglich machen oder für das Arbeitsverhältnis von ausschlaggebender Bedeutung sind
- bestehende Berufsverbote (als LKW-Fahrer, taxischein,…) oder Wettbewerbsverbote
- Haftantritt
- (Ständige) Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit durch Schwerbehinderung/Krankheit/bevorstehende Reha/Kur
Wann ist eine Befristung unwirksam?
- bei mangelnder Schriftform ! Befristung bedarf immer einer Schriftform gem. §14 IV TzBfG - auch elektronisch möglich
- Überschreitung der zeitlichen Fristen bzw.
- objektives Fehlen eines sachlichen Grundes
- vorheriges Arbeitsverhältnis (vgl. unbedingt §14 II 2 TzBfG)
- Unwirksamkeit führt zu unbefristetem Vertrag §16 TzBfG, allerdings nur nach erfolgreicher Klage innerhalb von 3 Wochen nach Vertragsende (§17 TzBfG), es gibt hier keinen Automatismus
Welche Formen der Probezeit gibt es?
entweder AV mit vorgeschalteter Probezeit
oder befristeter AV als Probearbeitsvertag
AV mit vorgeschalteter Probezeit
- max. 6 Monate §622 II BGB
- Kündigung 2 Wochen zu jedem beliebigen Termin ohne Grund möglich
- nach Ablauf evtl. Kündigungsschutz nach KSchG
Befristeter AV als Probearbeitsvertrag
- kann längere Befristung enthalten
- läuft automatisch aus ohne Kündigung
- kein Kündigungsschutz
Zweckbefristung §15 II TzBfg
- AN ist über Zweckerreichung zu unterrichten
- Ende des Arbeitsvertrags frühestens 2 Wochen nach Mitteilung des Endes des AV
- Dauer ist nicht kalendermäßig bestimmbar
- sondern hängt ab von Eintritt eines zukünftigen gewissen Ereignisses (aber Zeitpunkt ungewiss)
- > Vertretung eines erkrankten MA, mit dessen Genesung zu rechnen ist
- > Beschäftigung von Pflegepersonal für todgeweihten Schwerkranken
- > MA in Forschungsprojekten
Was bedeutet eine Befristung von AV?
- der befristete AV endet mit Zeitablauf
- Es bedarf keiner Kündigung, es sei denn vertraglich/ oder im Tarifvertrag vereinbart
- für AN gibt es keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach Kündigungsschutzgesetz
- Befristung daher nur unter Einschränkungen des TzBfG zulässig
In welchen Konstellationen gibt es einen befristeten AV?
Befristung mit Sachgrund (Zweckbefristung/ kalendermäßige Befristung)
Befristung ohne Sachgrund (kalendermäßige Befristung)