3.2 Teilzeitarbeit Flashcards
1
Q
Was bedeutet TZ-Arbeit?
A
nur quantitativ geringerwertige Arbeit, nicht qualitativ geringer
2
Q
Teilzeitarbeit allgemein
A
- es gelten sämtliche allgemeine Arbeitsgesetze sowie zusätzlich TZ und Befristungsgesetz
- Pflicht des AG gem. §6 un 7 TzBfG
–> grds. TZplätze einzurichten sowie
–> AN und Betriebsrat entsprechend zu informieren - Diskriminierungs. und Benachteiligungsverbot
= verbietet unterschiedliche Behandlung von TZ und VZ Arbeitskräften (z.B. bei Lohn, Beförderung) - es sei denn, durch sachliche (objektive) Gründe gefährdet
3
Q
Anspruch auf VZ Arbeit
A
- gesetzlicher Anspruch des AN auf Heraufsetzung der AZ
- entsprechender freier Arbeitsplatz
- gleiche Eignung
- kein Entgegenstehen von dringenden betrieblichen Gründen oder
- (vorrangiges) AZ Wünschen anderer teilzeitbeschäftigter AN
4
Q
Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit
A
- gesetzlicher Anspruch auf befristete TZ (1-5J)
- mit Rückkehrgarantie auf VZ Arbeit (war früher nicht gegeben)
- Sofern nicht entgegenstehende betriebliche Gründe
- Betrieb mit mehr als 45 AN (und AN schon 6 Monate im Betrieb und 3 Monate vor Beginn beantragt und für AG zumutbar)
5
Q
Entgeltliche Nebentätigkeiten des AN
A
- generell zulässig (auch entgegen entsprechender Vertragsklausel), wenn ArbZG eingehalten
- Ausnahmsweise unzulässig wenn
- Konkurrenz zum AG oder
- während der AZ oder
- Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit oder
- während Krankheit oder Erholungsurlaub
- es sei denn, Zustimmung des AG liegt vor
- ohne Zustimmung . Recht zur fristlosen Kündigung, ggf. nach Abmahnung
6
Q
Wann besteht ein gesetzlicher Anspruch auf TZ Arbeit?
A
- Betrieb mit mehr als 15 AN und
- AN schon 6 Monate im Betrieb und
- 3 Monate vor Beginn beantragt und
- ohne Mindeststundenzahl (aber bei EZ= mehr als 15h)
AN kann bestimmte Lage des (bspw. vormittags) der AZ verlangen
7
Q
Wann muss der AG diesen Antrag nicht genehmigen?
A
betriebliche Gründe stehen entgegen (Anforderungen je nach Betriebsgröße), z.B
- unverhältnismäßiger Kostenaufwand oder Einarbeitungszeit für neuen Arbeitsplatz
- keine geeignete Arbeitskraft in TZ zu finden
- Beeinträchtigung der betrieblichen Organisation, des technischen Arbeitsablaufs, der Sicherheit im Betrieb
- Anwesenheit an bestimmten Tagen erforderlich
8
Q
Was reicht nicht aus, damit der AG diesen Antrag ablehnen kann?
A
- nicht ausreichend: bloßer zusätzlicher Verwaltungs- Planungs- und Koordinierungsaufwand, Schulungsbedarf eines neuen MA