5 Zugvorbereitung FDV Flashcards

1
Q

1.2 Einreihen der Triebfahrzeuge

Wo sind die Triebfahrzeuge einzureihen?

Ausgenommen wenn sie ….? sind.

Nenne möglichkeiten von Einreihen der TFZ

(5 Punkte)

A

Grundsatz

  • Die Triebfahrzeuge sind in der Regel an die Spitze des Zuges zu stellen
  • ausgenommen, wenn sie ferngesteuert sind.
  • Regelbespannung
  • Geschobener Zug
  • Vorspanndienst
  • Schiebedienst
  • Zwischendienst
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2
Q

1.2.2 Geschobene Züge

  • Wann gestattet?*
  • Bewilligung durch…
  • und bei….
  • Sind geschobene Züge zu begleiten?*
  • Wie Schnell darf gefahren werden?*
  • mit Funk
  • ohne Funk
A

Das Führen von Zügen, an deren Spitze sich ein Fahrzeug befindet, von dem aus weder Pfeifsignale gegeben noch die Bremssteuerungen im Führerstand des Triebfahrzeuges betätigt werden können, ist nur mit Bewilligung der Infrastrukturbetreiberin oder bei Störung gestattet.

Das Fahrpersonal ist zu verständigen. Das Schieben kann auch in der Fahrordnung angeordnet werden.

Geschobene Züge sind zu begleiten. Der Zugbegleiter hat sich so aufzustellen, dass er den Fahrweg überblicken und die Signale einwandfrei beobachten kann.

Ohne Funk: 30 km/H

Mit Funk: 60 km/h

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3
Q

1.2.4 Schiebedienst

  • Wann und durch wen ist der Schiebedienst gestattet?
  • Darf hinter der Schiebelok Fahrzeuge angehängt werden?
  • Wie ist dei Beleuchtung hinten bei der Schiebelok

gekuppelt und ungekuppelter

A

Das zusätzliche Schieben auf Steigungen und das Bremsen im Gefälle am Schluss eines Zuges ist nur auf bestimmten Strecken gemäss den Ausführungsbestimmungen des Eisenbahnverkehrsunternehmens oder bei Störung gestattet.

Hinter der angekuppelten Schiebelok dürfen Fahrzeuge angehängt werden.

Die Schiebelok ist mit dem Zug zu kuppeln, ausgenommen wenn sie den Zug auf der Strecke verlässt sowie bei Schiebedienst aus einem Bahnhof unter die Streckenfahrleitung.

Wenn die Schiebelok nicht gekuppelt ist, hat das ihr vorangehende Fahrzeug das Schlusssignal zu tragen. Ist die Lok gekuppelt, trägt sie bzw. das letzte ihr angehängte Fahrzeug das Schlusssignal.

Verlässt die Schiebelok den Zug auf der Strecke, ist deren Rückkehr in den Ausführungsbestimmungen der Infrastrukturbetreiberin zu regeln.

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4
Q

1.2.5 Zwischendienst

Wer gestattet den Zwischendienst auf gewissen Strecken?

A

Zwischendienst ist auf den in den Ausführungsbestimmungen des Eisenbahnverkehrsunternehmens bezeichneten Strecken gestattet.

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5
Q

1.2.6 Überführung von Triebfahrzeugen am Zugschluss

Arbeitende Triebfahrzeuge dürfen am Schluss eines Zuges überführt werden.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

A

Arbeitende Triebfahrzeuge dürfen am Schluss eines Zuges überführt werden. Es darf nur das Eigengewicht bewegt werden.

Muss lasthalber mehr als das Eigengewicht bewegt werden, gelten die Bestimmungen für den Schiebedienst.

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6
Q

2 Anhängelast und Zughakenlast

2.1 Grundsatz

  • Wie gross darf die Anhängelast sein gegenüber Triebfahrzeugen?
  • Dabei ist zu achten auf?
A

Die Anhängelast darf nicht grösser sein als die Summe aller arbeitenden Triebfahrzeuge.

Dabei ist zu achten auf:

die grösste zulässige Zughakenlast

die zulässige Achszahl bzw. die Zuglänge

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7
Q

3 Zuguntersuchung

3.1 Grundsatz

-Wann findet eine Zuguntersuchung statt?

-Wie oft?

A

Jeder neu gebildete Zug ist vor der Abfahrt im Ausgangsbahnhof durch den Zugvorbereiter zu untersuchen. In Unterwegsbahnhöfen beizustellende Fahrzeuge sind in gleicher Weise zu untersuchen.

Sind Kompositionen unverändert mehrere Tage im Einsatz, sind diese mindestens einmal pro Tag zu untersuchen.

Sind mehrere Personen an der Zuguntersuchung eines Zuges beteiligt, haben sich diese gegenseitig abzusprechen.

Die Komposition darf während der Zuguntersuchung nur bewegt oder verändert werden, wenn das gesamte beteiligte Personal vorher informiert wurde.

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8
Q

3.2.1 Bremsprobe

-Wann ist eine Bremsprobe durchzuführen?

A

Vor der Abfahrt eines Zuges im Ausgangsbahnhof sowie bei Veränderung der Zusammensetzung oder nach einem Fahrrichtungswechsel muss eine Bremsprobe durchgeführt werden. Diese ist vom gleichen Führerstand aus vorzunehmen, von dem aus die Bremse während der Fahrt bedient wird.

Die Durchführung der Bremsprobe richtet sich nach den Bestimmungen in den Anlagen.

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9
Q

3.2 Umfang der Zuguntersuchung

Jeder neu gebildete Zug ist vor der Abfahrt im Ausgangsbahnhof durch den Zugvorbereiter zu untersuchen. In Unterwegsbahnhöfen beizustellende Fahrzeuge sind in gleicher Weise zu untersuchen.

Was ist bei einer Zuguntersuchung alles zu erledigen?

Der Zugvorbereiter hat sicherzustellen, dass…(nenne 8 Punkte)

A
  • die Lauffähigkeit und Betriebssicherheit gewährleistet ist
  • die Fahrzeuge richtig gekuppelt sind
  • funktionstüchtige Bremsen in vorgeschriebener Art und Anzahl vorhanden und verteilt sowie die Umstellvorrichtungen richtig gestellt sind
  • die Seitentüren und andere Verschlüsse an Wagen und Behältern geschlossen und gesichert sind
  • wo möglich die automatische Türschliessung ordnungsgemäss funktioniert
  • der Zug mit den vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenständen und Signalmitteln versehen ist
  • die Güterwagen vorschriftsgemäss beladen und die Ladungen gesichert sind
  • die Bremsprobe durchgeführt ist.
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10
Q

3.2.2 Abschluss der Bremsprobe

Was ist zu sagen wenn die Bremsprobe abgeschlossen ist?

A

Die Meldung über den Abschluss der Bremsprobe darf erst nach abgeschlossener Zugvorbereitung erfolgen. Sie ist für den gesamten Zug durch den zuständigen Zugvorbereiter dem Lokführer gemäss den Vorschriften «Signale» oder quittungspflichtig mit der Meldung: «Zug … Bremse gut» bekannt zu geben.

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11
Q

4.3 Bremsrechnung

Das Bremsverhältnis zur Bestimmung der Bremsreihe wird wie folgt berechnet:

  • Nenne die Formel
  • Wie wird auf- und abgerundet?
A

Bremsverhältnis %= Bremsgewicht : Zuggewicht

x 100 %

Rundungsregel:

Bei der Bremsrechnung sind Bruchteile von Tonnen (t) und Bremsprozenten (%) von 0,5 und grösser aufzurunden, solche von weniger als 0,5 abzurunden.

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12
Q

4.7.2 Stillhaltebremsgewicht bei der Abfahrt

Bei der Abfahrt eines Zuges müssen so viele von der ……………? Bremsmittel vorhanden sein,

dass das …….? Stillhaltebremsgewicht erstellt werden kann. Das Stillhaltebremsgewicht muss jederzeit für die vorhandene Neigung genügen.

A
  • Luftbremse unabhängige Bremsmittel
  • volle Stillhaltebremsgewicht
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13
Q

4.7 Anrechenbare Bremsgewichte für das Stillhaltebremsgewicht

  • Welche zwei Arten von Luft unabhhängige Bremsen gibt es?
  • Wie lange darf ein Zug oder Zugteil ohne Luft unabhängige Bremsen gesichert sein?
  • Welche zwei Arten von Stillhaltebremsgewicht gibt es?
A
  • Feststellbremse
  • Hemmschuhe
  • max 1/2 Stunde
  • reduzierte Stillhaltebremsgewicht bis 2 Std.
  • volle Stillhaltebremsgewicht ab 2 Std.

Für das Stillhaltebremsgewicht anrechenbar ist für jede unterlegte Achse die anteilige Radsatzlast, höchstens jedoch 10 t, in Neigungen ab 41 ‰ und höher höchstens 7 t.

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14
Q

4.8 Angaben für die Zugführung

4.8.1 Grundsatz

Vor der Abfahrt benötigt der Lokführer mindestens folgende Angaben:

(5 Punkte)

A
  • die vorgeschriebene Zug- und Bremsreihe
  • Gewicht der Anhängelast
  • Länge der Anhängelast (Achszahl und Meter)
  • Höchstgeschwindigkeit der Anhängelast
  • Begleitung des Zuges.
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15
Q

1 Bremsprobe

1.1 Durchführung der Bremsprobe

Vor Beginn der Bremsprobe sind die Bremsen zu Prüfen ob…?

(4 Punkte)

A

Vor Beginn der Bremsprobe

  • müssen die Bremsapparate betriebsbereit sein
  • muss die Luftbremse gelöst sein. Dies ist an einem beliebigen Wagen zu prüfen
  • müssen Hand- und Feststellbremsen gelöst sein. Davon ausgenommen sind Feststellbremsen, welche zum Sichern gegen Entlaufen benötigt werden
  • müssen die Bremsapparate auf deren Dichtigkeit geprüft werden.
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16
Q

1 Bremsprobe

1.1 Durchführung der Bremsprobe

Die Bremsprobe ist in folgender Reihenfolge an allen Fahrzeugen, bei denen eine Bremsprobe vorzunehmen ist, auszuführen:

(Beispiel: SeeGTW)

(4Punkte)

A
  • eine Betriebsbremsung ausführen
  • prüfen, ob die Bremsen aller zu kontrollierenden Fahrzeuge gebremst sind
  • die Bremsen lösen
  • prüfen, ob die Bremsen aller Fahrzeuge gelöst sind.
17
Q

1.2 Hauptbremsprobe

Die Bremsen aller Fahrzeuge im Zug, mit Ausnahme der Triebfahrzeuge an der Spitze, sind zu prüfen wenn sie mehr als ….. ? Stunden abgestellt wurden und ………?

(6 Punkte)

A
  • wenn der Zug neu gebildet wird
  • wenn der Zug aus Zugteilen gebildet wird, welche nicht innerhalb von zwei Stunden von Anschlusszügen kamen
  • wenn der Zug mehr als 12 Stunden abgestellt wurde
  • bei Kompositionen, welche unverändert mehrere Tage im Einsatz stehen, täglich vor der ersten Fahrt
  • wenn bei der Bremsprobe auf Wirkung eine unerwartet schlechte Bremswirkung festgestellt wird
  • wenn Unklarheit oder Zweifel über die Durchführung der Bremsprobe bestehen.
18
Q

1.3 Zusatzbremsprobe

Die Bremsen des letzten luftgebremsten Fahrzeuges sowie aller neu beigestellten Fahrzeuge sind zu prüfen:

Wann?

nach welcher Zeit?

A
  • bei jedem Fahrrichtungswechsel, sofern das Triebfahrzeug an der Spitze neu gekuppelt wurde
  • wenn der Zug von 2 bis zu 12 Stunden abgestellt wurde
  • bei Zügen ohne Bremsrechnung, die nach Zug- und Bremsreihe A 30 % verkehren.

Die Bremsen an einem beliebigen Fahrzeug, das sich hinter der letzten Trennstelle der Hauptleitung befindet sowie an allen neu beigestellten Fahrzeugen sind zu prüfen

  • nachdem ohne Fahrrichtungswechsel Triebfahrzeuge oder Wagen ausgewechselt oder beigestellt wurden
  • nachdem Bremskupplungen getrennt und wieder gekuppelt wurden
  • wenn die Hauptbremsprobe mit einer ortsfesten Anlage oder mit einem weiteren Triebfahrzeug durchgeführt wurde, nach dem Anhängen des zugführenden Triebfahrzeugs. Wurde die Hauptbremsprobe mit einer ortsfesten Anlage durchgeführt und wurde diese zwischen den Fahrzeugen des Zuges angeschlossen, muss die Zusatzbremsprobe hinter dem Anschlusspunkt der Anlage erfolgen.
19
Q

1.4 Vereinfachte Bremsprobe wie bei AK

Der Lokführer führt die Bremsprobe allein durch, indem er das Ansprechen der Bremsen an den Bremszylinder-Manometern im bedienten Führerstand kontrolliert, und zwar wann?

(4 Punkte)

A
  • bei jedem Führerstandwechsel ohne Änderung der Zugzusammensetzung
  • bei Inbetriebnahme des Führerstandes nach dem Abkuppeln von Vorspannlok oder Pendelzugeinheiten
  • wenn der Zug bis zu zwei Stunden abgestellt wurde
  • wenn der bediente Führerstand vorübergehend, bzw. die Lok komplett abgerüstet wurde.
20
Q

1.6 Keine Bremsprobe

Die Bremsprobe ist nicht erforderlich, wenn…?

(3 Punkte)

A
  • wenn am Zugschluss Fahrzeuge abgehängt wurden
  • nach dem Betätigen von Umstellvorrichtungen
  • nach dem Rückstellen einer gezogenen Notbremse.
21
Q

2.4.1 Teilbremsverhältnis

Die Bremsen sind gleichmässig im Zug zu verteilen. Überdies müssen die Bedingungen für das Teilbremsverhältnis erfüllt sein.

Das Teilbremsverhältnis muss gerechnet werden:

Vom Zugschluss….?

Von der Zugspitze…?

A
  • vom Zugschluss her bis zu jeder möglichen Trennstelle im Zug
  • von der Zugspitze her für jede mögliche Trennstelle bis zum fünften Fahrzeug der Anhängelast.

Das kleinste berechnete Teilbremsverhältnis muss mindestens so gross sein wie das Bremsverhältnis nach angewendeter Bremstabelle für die massgebende Neigung und eine Geschwindigkeit von 25 km/h.

22
Q

2.4.2 Ungebremste Schlussgruppe

Eine ungebremste Schlussgruppe ist unabhängig der Art der Fahrzeuge mit folgender Zusammensetzung gestattet:

(2 Punkte)

A
  • bis zu zwei Fahrzeuge, aber höchstens vier Achsen oder
  • ein sechsachsiger Güterwagen.
23
Q

2.4.2 Ungebremste Schlussgruppe

Bedingungen für das Mitführen einer ungebremsten Schlussgruppe:

Was muss es auf dem Wagen haben?

Wie muss das Teilbremsverhältnis erfüllt sein?

A
  • die Handbremse eines mit Reisenden besetzten und nicht mit der Luftbremse gebremsten Wagens am Zugschluss ist zu besetzen
  • die ungebremsten Fahrzeuge sind unter sich und mit den vorlaufenden straff zu kuppeln und die Hauptleitung ist wenn möglich bis zum Zugschluss zu verbinden
  • das Teilbremsverhältnis für die ungebremste Schlussgruppe muss unter Einbezug von höchstens zwei unmittelbar vorlaufenden Fahrzeugen erfüllt sein.
24
Q

BV 1.5 Starke Gefälle

Das Befahren starker Gefälle der Kat. B mit Triebfahrzeugen ohne elektrische Bremsen ist erlaubt wenn:

  • Bremsverhältnis min….. ist?
  • Das Gesamtgewicht der Wagen ist min… der…?
  • wenn nicht erfüllt min…. v-max….?
A
  • Das Bremsvehältnis des Zuges beträgt min. 75%
  • Das Gesamtgewicht der Wagen ist mind. so gross wie das Gesamtgewicht der arbeitenden und der geschleppten Triebfahrzeuge zusammen
  • wenn nicht erfüllt: v-max 40 km/h und mit der Regulierbremse gefahren werden
25
Q
A