5 Zugvorbereitung FDV Flashcards
1.2 Einreihen der Triebfahrzeuge
Wo sind die Triebfahrzeuge einzureihen?
Ausgenommen wenn sie ….? sind.
Nenne möglichkeiten von Einreihen der TFZ
(5 Punkte)
Grundsatz
- Die Triebfahrzeuge sind in der Regel an die Spitze des Zuges zu stellen
- ausgenommen, wenn sie ferngesteuert sind.
- Regelbespannung
- Geschobener Zug
- Vorspanndienst
- Schiebedienst
- Zwischendienst
1.2.2 Geschobene Züge
- Wann gestattet?*
- Bewilligung durch…
- und bei….
- Sind geschobene Züge zu begleiten?*
- Wie Schnell darf gefahren werden?*
- mit Funk
- ohne Funk
Das Führen von Zügen, an deren Spitze sich ein Fahrzeug befindet, von dem aus weder Pfeifsignale gegeben noch die Bremssteuerungen im Führerstand des Triebfahrzeuges betätigt werden können, ist nur mit Bewilligung der Infrastrukturbetreiberin oder bei Störung gestattet.
Das Fahrpersonal ist zu verständigen. Das Schieben kann auch in der Fahrordnung angeordnet werden.
Geschobene Züge sind zu begleiten. Der Zugbegleiter hat sich so aufzustellen, dass er den Fahrweg überblicken und die Signale einwandfrei beobachten kann.
Ohne Funk: 30 km/H
Mit Funk: 60 km/h
1.2.4 Schiebedienst
- Wann und durch wen ist der Schiebedienst gestattet?
- Darf hinter der Schiebelok Fahrzeuge angehängt werden?
- Wie ist dei Beleuchtung hinten bei der Schiebelok
gekuppelt und ungekuppelter
Das zusätzliche Schieben auf Steigungen und das Bremsen im Gefälle am Schluss eines Zuges ist nur auf bestimmten Strecken gemäss den Ausführungsbestimmungen des Eisenbahnverkehrsunternehmens oder bei Störung gestattet.
Hinter der angekuppelten Schiebelok dürfen Fahrzeuge angehängt werden.
Die Schiebelok ist mit dem Zug zu kuppeln, ausgenommen wenn sie den Zug auf der Strecke verlässt sowie bei Schiebedienst aus einem Bahnhof unter die Streckenfahrleitung.
Wenn die Schiebelok nicht gekuppelt ist, hat das ihr vorangehende Fahrzeug das Schlusssignal zu tragen. Ist die Lok gekuppelt, trägt sie bzw. das letzte ihr angehängte Fahrzeug das Schlusssignal.
Verlässt die Schiebelok den Zug auf der Strecke, ist deren Rückkehr in den Ausführungsbestimmungen der Infrastrukturbetreiberin zu regeln.
1.2.5 Zwischendienst
Wer gestattet den Zwischendienst auf gewissen Strecken?
Zwischendienst ist auf den in den Ausführungsbestimmungen des Eisenbahnverkehrsunternehmens bezeichneten Strecken gestattet.
1.2.6 Überführung von Triebfahrzeugen am Zugschluss
Arbeitende Triebfahrzeuge dürfen am Schluss eines Zuges überführt werden.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Arbeitende Triebfahrzeuge dürfen am Schluss eines Zuges überführt werden. Es darf nur das Eigengewicht bewegt werden.
Muss lasthalber mehr als das Eigengewicht bewegt werden, gelten die Bestimmungen für den Schiebedienst.
2 Anhängelast und Zughakenlast
2.1 Grundsatz
- Wie gross darf die Anhängelast sein gegenüber Triebfahrzeugen?
- Dabei ist zu achten auf?
Die Anhängelast darf nicht grösser sein als die Summe aller arbeitenden Triebfahrzeuge.
Dabei ist zu achten auf:
– die grösste zulässige Zughakenlast
– die zulässige Achszahl bzw. die Zuglänge
3 Zuguntersuchung
3.1 Grundsatz
-Wann findet eine Zuguntersuchung statt?
-Wie oft?
Jeder neu gebildete Zug ist vor der Abfahrt im Ausgangsbahnhof durch den Zugvorbereiter zu untersuchen. In Unterwegsbahnhöfen beizustellende Fahrzeuge sind in gleicher Weise zu untersuchen.
Sind Kompositionen unverändert mehrere Tage im Einsatz, sind diese mindestens einmal pro Tag zu untersuchen.
Sind mehrere Personen an der Zuguntersuchung eines Zuges beteiligt, haben sich diese gegenseitig abzusprechen.
Die Komposition darf während der Zuguntersuchung nur bewegt oder verändert werden, wenn das gesamte beteiligte Personal vorher informiert wurde.
3.2.1 Bremsprobe
-Wann ist eine Bremsprobe durchzuführen?
Vor der Abfahrt eines Zuges im Ausgangsbahnhof sowie bei Veränderung der Zusammensetzung oder nach einem Fahrrichtungswechsel muss eine Bremsprobe durchgeführt werden. Diese ist vom gleichen Führerstand aus vorzunehmen, von dem aus die Bremse während der Fahrt bedient wird.
Die Durchführung der Bremsprobe richtet sich nach den Bestimmungen in den Anlagen.
3.2 Umfang der Zuguntersuchung
Jeder neu gebildete Zug ist vor der Abfahrt im Ausgangsbahnhof durch den Zugvorbereiter zu untersuchen. In Unterwegsbahnhöfen beizustellende Fahrzeuge sind in gleicher Weise zu untersuchen.
Was ist bei einer Zuguntersuchung alles zu erledigen?
Der Zugvorbereiter hat sicherzustellen, dass…(nenne 8 Punkte)
- die Lauffähigkeit und Betriebssicherheit gewährleistet ist
- die Fahrzeuge richtig gekuppelt sind
- funktionstüchtige Bremsen in vorgeschriebener Art und Anzahl vorhanden und verteilt sowie die Umstellvorrichtungen richtig gestellt sind
- die Seitentüren und andere Verschlüsse an Wagen und Behältern geschlossen und gesichert sind
- wo möglich die automatische Türschliessung ordnungsgemäss funktioniert
- der Zug mit den vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenständen und Signalmitteln versehen ist
- die Güterwagen vorschriftsgemäss beladen und die Ladungen gesichert sind
- die Bremsprobe durchgeführt ist.
3.2.2 Abschluss der Bremsprobe
Was ist zu sagen wenn die Bremsprobe abgeschlossen ist?
Die Meldung über den Abschluss der Bremsprobe darf erst nach abgeschlossener Zugvorbereitung erfolgen. Sie ist für den gesamten Zug durch den zuständigen Zugvorbereiter dem Lokführer gemäss den Vorschriften «Signale» oder quittungspflichtig mit der Meldung: «Zug … Bremse gut» bekannt zu geben.
4.3 Bremsrechnung
Das Bremsverhältnis zur Bestimmung der Bremsreihe wird wie folgt berechnet:
- Nenne die Formel
- Wie wird auf- und abgerundet?
Bremsverhältnis %= Bremsgewicht : Zuggewicht
x 100 %
Rundungsregel:
Bei der Bremsrechnung sind Bruchteile von Tonnen (t) und Bremsprozenten (%) von 0,5 und grösser aufzurunden, solche von weniger als 0,5 abzurunden.
4.7.2 Stillhaltebremsgewicht bei der Abfahrt
Bei der Abfahrt eines Zuges müssen so viele von der ……………? Bremsmittel vorhanden sein,
dass das …….? Stillhaltebremsgewicht erstellt werden kann. Das Stillhaltebremsgewicht muss jederzeit für die vorhandene Neigung genügen.
- Luftbremse unabhängige Bremsmittel
- volle Stillhaltebremsgewicht
4.7 Anrechenbare Bremsgewichte für das Stillhaltebremsgewicht
- Welche zwei Arten von Luft unabhhängige Bremsen gibt es?
- Wie lange darf ein Zug oder Zugteil ohne Luft unabhängige Bremsen gesichert sein?
- Welche zwei Arten von Stillhaltebremsgewicht gibt es?
- Feststellbremse
- Hemmschuhe
- max 1/2 Stunde
- reduzierte Stillhaltebremsgewicht bis 2 Std.
- volle Stillhaltebremsgewicht ab 2 Std.
Für das Stillhaltebremsgewicht anrechenbar ist für jede unterlegte Achse die anteilige Radsatzlast, höchstens jedoch 10 t, in Neigungen ab 41 ‰ und höher höchstens 7 t.
4.8 Angaben für die Zugführung
4.8.1 Grundsatz
Vor der Abfahrt benötigt der Lokführer mindestens folgende Angaben:
(5 Punkte)
- die vorgeschriebene Zug- und Bremsreihe
- Gewicht der Anhängelast
- Länge der Anhängelast (Achszahl und Meter)
- Höchstgeschwindigkeit der Anhängelast
- Begleitung des Zuges.
1 Bremsprobe
1.1 Durchführung der Bremsprobe
Vor Beginn der Bremsprobe sind die Bremsen zu Prüfen ob…?
(4 Punkte)
Vor Beginn der Bremsprobe
- müssen die Bremsapparate betriebsbereit sein
- muss die Luftbremse gelöst sein. Dies ist an einem beliebigen Wagen zu prüfen
- müssen Hand- und Feststellbremsen gelöst sein. Davon ausgenommen sind Feststellbremsen, welche zum Sichern gegen Entlaufen benötigt werden
- müssen die Bremsapparate auf deren Dichtigkeit geprüft werden.