3 Anordungen und Übermittlung FDV Flashcards
Sicherheit
Grundsatz?
Die Sicherheit darf keinesfalls vom Zustandekommen einer Kommunikationsverbindung abhängig sein.
Sprache?
Amtsprache:
Deutsch
Französisch
Italienisch
Einteilung der Mittel
Nenne vier Arten der Übermittlung von Nachrichten.
- schriftlich
Abgabe in Papierform ohne technische Übermittlungseinrichtung z.B. Formular (Sammelformular Befehle, Fahrordnung), Wei-sung, Zirkular
-
fernschriftlich
z. B. Textübermittlung mit E-Mail, Internet, Intranet, SMS, Pager, Textmeldung auf Bedienoberfläche, Telefax - mündlich
von Person zu Person ohne technische Übermittlungseinrichtung
-
fernmündlich
z. B. Telefon, Mobiltelefon, Funk, Wechselsprecher.
Einteilung der Verfahren
Eine Nachricht wird, abhängig von ihrer Sicherheitsrelevanz, wie folgt übermittelt:
(3 Punkte)
- protokollpflichtig (Protokollieren) oder
- quittungspflichtig (Quittieren) oder
- informativ (Informieren).
Fahrordnung
Inhalt der Fahrordnung
Die Fahrordnung muss mindestens enthalten:
- die Nummerierung der Fahrt
- die Verkehrszeiten mit zugehörigen Ortsangaben.
Sofern notwendig, enthält sie zusätzlich:
- die Verkehrsperiode
- die Zug- und Bremsreihe
- weitere für die Führung des Zuges erforderliche Angaben.
Zur Erleichterung können Sammelfahrordnungen erstellt werden.
Vereinfachte Fahrordnung für Züge
An Stelle aller Verkehrszeiten werden nur aufgeführt:
- die Abfahrtszeit im Zugausgangsbahnhof
- die Halteorte
- weitere für die Disposition nötige Verkehrszeiten.
Die effektive Fahrlage wird durch die Infrastrukturbetreiberin laufend festgelegt.
Inhalt der Streckentabelle
Die Streckentabelle muss mindestens enthalten:
- die Bahnhöfe und Haltestellen mit deren kilometrischen Lage
- die massgebende Neigung zwischen den einzelnen Bahnhöfen.
- die infrastrukturbedingten Höchstgeschwindigkeiten, allenfalls differenziert in Abhängigkeit von Zug- und Bremsreihen
- weitere für das Befahren der Bahnhöfe und Strecken nötige Angaben.
Die Mittel einer Nachricht werden wie folgt eingeteilt:
Mündlich
Schriftlich
Fernmündlich
Fernschriftlich
Eine Nachricht wird, abhängig von ihrer Sicherheitsrelevanz, wie folgt übermittelt:
Informativ
Quittungspflichtig
Protokollpflichtig
Wie viele Stunden muss jede Nachricht mindestens über den letzten massgebenden Zeitpunkt hinaus aufbewahrt werden?
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Welchen Charakter haben Informationen?
Sie haben keinen sicherheitsrelevanten Charakter und werden weder protokolliert noch quittiert
Die Fahrordnung umfasst alle für die Führung eines Zuges erforderlichen Angaben und muss mindestens enthalten:
Die Nummerierung der Fahrt
Die Verkehrszeiten mit zugehörigen Ortsangaben
Die Fahrordnung umfasst alle für die Führung eines Zuges erforderlichen Angaben und enthält zusätzlich, sofern notwendig:
- Weitere für die Führung des Zuges erforderliche Angaben
- Die Zug- und Bremsreihe
- Die Verkehrsperiode
Was beinhaltet die vereinfachte Fahrordnung für Züge?
- Die Abfahrtszeit im Zugausgangsbahnhof
- Weitere für die Disposition nötige Verkehrszeiten
- Die Halteorte
Was leitet die eigene Gesprächssequenz ein?
- Richtig
- Ich wiederhole
- Verstanden
- Verstanden