4 Rangieren Braun Flashcards
Grundsatz Rangiersignale
Rangiersignale gelten der Regelung von Rangierbewegungen sowie dem gegenseitigen Schutz von Rangierbewegungen unter sich oder gegen Zugfahrten.
Ablaufen
Die Wagen oder Wagengruppen rollen durch eigene Schwerkraft weiter und werden als Ablauf bezeichnet.
Abstossen
Geschobene, nicht mit der Rangierfahrt gekuppelte Wagen werden beschleunigt und rollen alleine weiter.
Die abgestossenen Fahrzeuge wern als Stoss bezeichnet.
Begriff:
Fahrdienstleiter
Verantwortlich für Sicherung und Regelung der Rangierbewegungen
Begriff:
Lokführer
Bedienender der TFZ aller art.
Begriff:
Rangierer
Veranwortlich für das Fahrdienstliche begleiten von Rangierbewegungen
Begriff:
Rangierleiter
Bestimmt und leitet die Rangierbewegungen.
Anfahrverbot
Anfahrverbot bei:
- Fahrzeugen in Reparatur
- Kesselwagen an Abfüllanlagen
5 Meter Abstand!
Besetzter Bahnpostwagen
- Vorsichtig anfahren gestattet
Vorheiztafel
- Vorsichtig anfahren
- Mechanische Kupplung einhängen gestattet
- Zugsammelschiene stecken verboten!
Hemmschuh
- Anfahren und Anhängen gestattet
- Nach Anhängen Hemmschuh entfernen
Aufstellen zwischen Fahrzeugen
Wie viele Meter Abstand zwischen Wagen?
5 - 10 Meter Aufrecht dazwischentreten nur bei stillstehenden Fz
Weniger als 5 Meter um den Wagen zu kuppeln, ist mit Hilfe des Kupplergriffs unter dem Puffer durzuschlüpfen
Aufstellen zwischen Fahrzeugen verboten:
(5 Punkte)
- Wagen mit beschädigten Puffern oder Kupplngen
- Fahzeuge mit AK Kupplung, mit Gummiwulstübergänge
- Wagen mit abgeklappten Stirnwänden oder Übergangsbrücken
- Beladene Wagen ohne Stirnwände oder Stirnrungen
- Auf Weichen und engen Kurven.
Kupplungsreihenfolge:
Fahrzeuge ausschalten, Kontrolle, Bügel tief!
- Schraubenkupplung
- Speiseleitung (weiss)
- Haupleitung (rot)
- Zugsammelschiene
- Steuerleitung/EP-Leitung 400 V
- UIC-Steuerleitung
- Übergangsbrücke, Faltbalg
Anwendung der Luftbremse
Grundsatz:
(wie viel…. und bei welcher Steigung…)
Rangierfahrten müssen mit der Luftbremse gebremst werden können
- bis 10 Promille mindestens die Hälfte der Fz
- mehr als 10 Promille alle Fz