4.4: Auftrag Flashcards
Was ist ein Auftragsvertrag?
Auftrag
mit einem Auftragsvertrag verpflichtet sich der Beauftragte (Machthaber) gegenüber dem Auftraggeber (Machtgeber) zu Geschäftsbesorgungen auf dessen Rechnung
die Verpflichtung, auf fremde Rechnung Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen vorzunehmen
§ 1002
Substitution
Auftrag
die gänzliche Weitergabe der vertraglichen Pflicht
§ 1010
Interessenwahrungspflicht
Auftrag
Auftragnehmer muss
- das Geschäft sorgfältig ausführen
- die Interessen des Autraggebers wahren
- wenn nötig, dessen Weisungen einholen
- jeden en aus dem Geschäft erlangten Vorteil herausgeben
- Rechnung legen
§ 1009
Antwortpflicht
Auftrag
wenn der Auftragnehmer zur Besorgung bestimmter Geschäfte öffentlich bestellt ist, nach § 1003 unverzüglich erklären, ob er ein auf Abschluss des Vertrages gerichtetes Angebot annimmt oder nicht
zB Anwälte, Notare, Banken
Was muss der Auftraggeber beim Auftragsvertrag? (Rechte und Pflichten)
Auftrag
- Aufwandersatz (§ 1014)
- Entgelt zahlen (§ 1004)
- Risikohaftung: muss jeden schuldhaft verursachten Schaden vom Auftragnehmer ersetzen
Beendigung des Vertrages
Auftrag
- kann jederzeit vom Auftraggeber widerrufen werden (§ 1020) (Ersatz zwischenzeitlicher Kosten und Schäden und zum Teil entstandenen Entgeltanspruch entrichten)
- Beauftragter kann jederzeit aufkündigen, muss aber durch Kündigung entstandenen Schaden ersetzen (§ 1021)
- durch Erfüllung
- Tod des Autragnehmers bzw Auftraggebers
- zufällige Vereitelung der Ausführung
- Insolvenz des Auftraggebers
wann kann der Auftraggeber den Auftrag beenden?
Auftrag
- jederzeit durch Widerruf (muss den bisherigen Aufwand ersetzen und anteiliges Honorar zahlen)
- wenn Unwiderruflichkeit vereinbart war -> nur aus wichtigem Grund
wann kann der Auftragnehmer den Auftrag beenden?
Auftrag
- Dauerschuldverhältnis: ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer angemessener Frist
- Zielschuldverhältnis: grundlose Kündigung möglich (Ersatzpflicht)
- jederzeit aus wichtigem Grund
Pflichten des Beauftragten
Auftrag
- muss Auftrag sorgfältig ausführen, schuldet aber idR nur redliches Bemühen, keinen Erfolg
- ist an dem Auftraggeber weisungsgebunden
- Beauftragter handelt auf Rechnung des Auftraggebers, muss diesem deshalb alles aus dem Geschäft erlangte überlassen
- persönliche Auftragsausführung
- bei schuldhafter Verletzung seiner Vertragspflichten SE und Rechnungslegung (§ 1012)
Pflichten des Auftraggebers
Auftrag
- Entgelt (§ 1004)
- Aufwandersatz- und Vorschusspflicht (§ 1014)
- SE (§ 1014): allg SE-Pflicht für schuldhafte Vertragsverletzung; verschuldensunabhängige Risikohaftung für Schäden (aber: Haftung nur für typisch bei solchen Geschäften auftretende Schäden)