4.3: Leasing Flashcards
Was ist ein Leasingvertrag?
Leasing
bei einem Leasingvertrag kann der Berechtigte ein Leasingobjekt währen der vertraglichen Nutzungsdauer gegen Entgelt gebrauchen
sehr häufig über Kfz oder Maschinen
unmittelbares Leasing
Leasing
es nimmt der Produzent oder Händler der Ware das Leasinggeschäft selbst vor
mittelbares Leasing
Leasing
der Leasinggeber (eine Leasinggesellschaft) erwirbt die Sache beim Produzenten (oder Händler) und schließt das Geschäft mit dem Leasingnehmer ab
Mobilien- oder Immobilienleasing
Leasing
je nachdem, ob eine bewegliche oder unbewegliche Sache Gegenstand des Leasing ist
sale-and-lease-back
Leasing
der Eigentümer verkauft ein Wirtschaftsgut an den Leasinggeber, um dieses anschließend (wieder) zu leasen
(Finanzierungsfunktion)
cross-border-leasing
Leasing
bei dem wird ein Wirtschaftsgut an einen ausländischen Investor verkauft und von diesem wieder geleast
hir stehen steuerliche Erwägungen im Vordergrund
rechtliche Einordnung
Leasing
- Leasingvertrage sind zumeist als Miet- oder Kaufverträge einzuordnen
- hängt davon ab, wer die Gefahr des zufälligen Unterganges des Leasingobjektes trägt, welche Vertragsdauer in Relation zur Gesamtlebensdauer des Gutes vereinbart ist, ob der Leasingnehmer nach Vertragsablauf Eigentümer wird und ob die Sache bei Vertragsablauf einen Restwert aufweisen muss, den der Leasingehmer zu garantieren hat
Operatingleasing
Leasing
es wird dem Leasingnehmer nur der vorübergehende, kurzfristige Gebrauch eingeräumt
das Entgelt entspricht der vereinbarten Nutzungsdauer
Leasinggeber bleibt nach Vertragsablauf Eigentümer
der Leasingvertrag entspricht hier weitgehend einem Mietvertrag im herkömmlichen Sinn
Finanzierungsleasing
Leasing
der Leasingnehmer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs der Sache
der Leasinggeber trägt lediglich das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Leasingnehmers, ist dabei jedoch durch das Eigentumsrecht an der Sache abgesichert
Leasingnehmer wird nicht Eigentümer, sondern hat nur ein Gebrauchsrecht, was für Miete spricht
Was ist der Unterschied zwischen Finanzierungsleasingvertrag und Mietvertrag?
Leasing
beim Finanzierungsleasingvertrag ist der Leasingnehmer verpflichtet, die Raten bei zufälliger Beschädigung weiter zu zahlen und trägt die Gefahr des zufälligen Unterganges
Vollamortisation
Leasing
- vereinbarte Vertragsdauer kommt wirtschaftlichen Lebensdauer nahe (bis zu 90%)
- Leasingentgelt deckt Anschaffungs- und Finanzierungskosten inkl. Gewinnzuschlag
- Risikoverteilung wie beim Kaufvertrag, weil auch Käufer nach Übergabe wirtschaftliches Risiko trägt
- Leasinggeber ist wirtschaftlich ein Kreditgeber - Anschaffungskosten auf Raten
Teilamortisation
Leasing
- viel kürzere Laufzeit; vertragliche Nutzungsdauer entspricht nicht annähernd wirtschaftlicher Lebensdauer
- Risiko wird auf Leasingnehmer insofern überwälzt, dass nach Vertragsende das Leasingobjekt zum vereinbarten Restwert verkauft werden kann
- nach Ablauf der Zeit kann Leasingnehmer Leasingobjekt (Kfz) zum vereinbarten Restwert kaufen -> will er das nicht, kann Leasinggesellschaft das Leasingobjekt weiterveräußern (Mietkauf)
wann kann das MRG beim Leasing angewendet werden?
Leasing
beim Operatingleasing an unbeweglichen Sachen ist das MRG anwendbar
Wann ist das VKrG beim Leasing anwendbar?
Leasing
wenn der Verbraucher zum Erwerb der Sache verpflichtet ist oder der Verbraucher für einen bestimmten (Rest-) Wert einstehen muss -> Finanzierungsleasingverträge
bei FinanzierungsleasingV handelt es sich oftmals um Verbraucherleasingvertrag gem § 26 VKrG
Gewährleistung
Leasing
zulasten des Verbrauchers kann nicht vom Gewährleistungsrecht (§§ 922 ff und VGG, § 1096) abgewichen werden (§ 9 KSchG, § 3 VGG)
Schadenersatz gegen den Vertragspartner
Leasing
sind normale verschuldensabhängige vertragliche SE Ansprüche
Schadenersatz gegen den Produzenten (mittelbares Leasing)
Leasing
beim mittelbaren Finanzierungsleasing entfaltet der vertrag zwischen Produzent und Leasinggeber Schutzwirkungen gegenüber den Leasingnehmer
quasi-vertragliche Ansprüche gegen den Produzenten geltend machen
Produzent ist dem Leasinggeber gem § 1313a nicht zuzurechnen
zusätzlich kommt PHG in Betracht
Schadenersatz gegen Dritte
Leasing
deliktischer SE Anspruch
Leasingnehmer hat gem § 372 ein quasi-dingliches Rechs (Eingriff in ein absolut geschütztes Rechtsgut)
Höhe des Anspruches: maximal Wiederbeschaffungswert -> soweit die vom Leasingnehmer noch geschuldete Leasingraten darüber hinausgehen, hat der schädigende Dritte keinen Ersatz zu leisten