§ 4 Das europäische Erbe Flashcards

1
Q

Worum geht es?

A

Irrtumsanfechtung, Täuschung durch Dritte

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2
Q
  1. Römisches Recht
A

Irrtumsrecht auf den Kauf beschränkt
keine Regelungen von Erklärungsirrtümern
keine Abfederung durch Schadensersatzpflichten
eo- ipso Nichtigkeit - Gedanke der Anfechtung unbekannt
Ulpian: Bindung beruht auf der förmlich gesprochenen Erklärung

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3
Q

Naturrecht

A

allgemeine Regeln für sämtliche Rechtsgeschäfte
Irrtum/ Täuschung wird dem Deliktsrecht (actio de dolo) zugeordnet
Trennung von Wille und WE
Anfechtung, nicht eo- ipso Nichtigkeit
Grundlagenkontroverse: weitgehende Anfechtungsrechte plus Abfederung durch eine Haftung auf das negative Interesse (Grotius) vs. enge Begrenzung der Anfechtung

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4
Q

Usus modernus

A

Gedanke aus dem römischen Recht, wenn man selbst Schuld ist, muss man sich das Verhalten selbst zurechnen lassen, dann ist keine Anfechtung möglich

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5
Q

Englisches Recht

A

ist am kaufmännischen verhalten orientiert
gesprochenes Wort zählt mehr als Schutz des Erklärenden
Veranlassung des Irrtums durch eine fehlerhafte Äußerung, nicht Irrtum an sich berechtigen zur Rückgängigmachung des Vertrags
das Geschäft selbst, nicht der Konsens, sind die Grundlage des Vertrages

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6
Q

Bestandsaufnahme

A

vergleichendes Bild ist sehr uneinheitlich
neuere Kodifikationen folgen tradierten Mustern
in Italien: fundamentale Fehler berechtigen zur Anfechtung (fundamental: kommt auf Natur und Ziel des Vertrages an)
Anpassung statt Aufhebung des Vertrags
Niederlande: gemeinsamer Irrtum, gemeinsames Risiko, Anfechtung möglich

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