§ 3 Rechtsfolgen Flashcards
Grundsatz
einseitige Unwirksamkeit
Alternativen zum Grundsatz
beidseitige Unwirksamkeit wie im PICC
Anfechtung wie im PECL
Prinzip der Teilunwirksamkeit
Vertrag bleibt im Übrigen wirksam
nur wenn der Vertrag vernünftigerweise aufrechterhalten werden kann, soll er es auch
–> reasonableness test
keine geltungserhaltende Reduktion
Normalfall: dispositives Recht anstelle der Klausel
bei kollidierenden AGB gelten andere Vorstellungen, kein reasonableness Test weil Aufrechterhaltung vollkommen unvernünftig wäre
keine ergänzende Vertragsauslegung
Maßstab bei dispositiven Vertragsrecht: was entspricht den typischen Interessen
Schadensersatz
von der RL nicht vorgesehen, nach nationalem Recht