§ 3 Unfair Contract Terms Flashcards
unangemessene Vertragsklauseln - Grundlagen
grds. legitim - Vertragsstandardisierung spart Kosten und Zeit
Aber: einseitige Vertragsgestaltung durch den Klauselsteller und rationale Ignoranz der Kunden ggü. AGB kann zu Marktversagen führen
Historische Grundlage
schon in Rom bekannt, aber ursprünglich bei Verträgen zwischen Kaufleuten
bis ins 19. Jh. Regulierung durch allgemeines Vertragsrecht und keine Inhaltskontrolle
nationale Modelle der Vertragsinhaltskontrolle
Frankreich: Instrument zum Schwächerenschutz
Problem ist Vorformulierung, Verbraucherrecht, Unfairness ist eine Tatsache und dem Beweis zugänglich
Deutschland: Macht der einseitigen Rechtsetzung
Problem: Standardisierung
Inhaltskontrolle ist revisibel
Nordische RO: Gerechtigkeitspaternalismus
auch Kontrolle von Primärpflichten
Schweiz/ England: Vorrang der Vertragsfreiheit, grds. keine Inhaltskontrolle
Europäisches Modell der Vertragsinhaltskontrolle
Vereinheitlichung der Klauselkontrolle in ganz Europa, damit Unternehmer gleiche Standardverträge nutzen können
politischer Kompromiss: Beschränkung auf Verbrauchergeschäfte
hoher Verbraucherschutz
ökonomische Grundlage (Verbraucher als wichtigstes Glied im Binnenmarkt)
Ort der Regelung
bei PECL, DCFR; FS, CESL Regelungen im Kontext
in Deutschland en bloc
Harmonisierung in Europa
Grenzen der Harmonisierung: Fall Freiburger Kommunalbauten (2014) -> nationale RO entscheiden wann Unfairness eintritt
aber Vollharmonisierung? viele Versuche gescheitert
EuGH 2012 strikte Transparenzforderung, anderes Referenzrecht, Annex ist wesentliches Bewertungskriterium
Neuinterpretation von good faith
–> AGB nicht mehr national geregelt