§ 3 Terms not individually negotiated Flashcards
Konzept
AGB dürfen nicht gegen Treu und Glauben verstoßen und zum Nachteil des Verbrauchers ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner verursacht
• Einzeln ausgehandelte Vertragsklauseln liegt nicht vor, wenn sie vorformuliert ist und der Verbraucher deshalb keinen Einfluss auf den Inhalt der Klauseln hat
Einzeln ausgehandelte Vertragsklauseln
Rspr.: nicht schon, wenn die Klauseln erörtert wurden, der Verwender muss ernsthaft bereit sein diese zur Disposition zu stellen, eine Wahl aus unterschiedlichen AGBs reicht dabei nicht aus
auch Klauseln, die von Dritten formuliert wurden, gelten als vom Unternehmer gestellt
Reichweite der Inhaltskontrolle
politisch umstritten
Gerichte könnte jede Klausel kontrollieren oder nur solche die vom Unternehmer ggü einem Verbraucher genutzt werden
Gründe für eine Inhaltskontrolle
Marktversagen, rational ignorance
Standardverträge werden nicht ausgehandelt
EU- Recht geht von rationalem Verhalten aus
Ausschluss als Sieg für Verbraucherautonomie? (-)
Europa: umfassende Kontrolle
Abgrenzung zwischen einzeln ausgehandelten und nicht ausgehandelten Verträgen schwierig
es geht oft um AGB
Vertragsfreiheit nicht aufgehoben
Probleme bei umfassender Kontrolle
große Teile dispositiven Rechts würden faktisch zwingend gestellt werden
Paternalismus nicht im Verbraucherinteresse