§ 3 Listen unangemessener Vertragsklauseln Flashcards
1
Q
Ausgangspunkt
A
Art. 3 (3) Klausel RL
2
Q
Regelungstechnik
A
Generalklausel + Listen
3
Q
Funktion
A
- Konkretisierung der Generalklausel bei Vermeidung einer abschließenden Formulierung
- Beispiele verdeutlichen, was dem Gesetzgeber wichtig war
- Listen schaffen Rechtssicherheit
- Listen substantiieren die Generalklausel
4
Q
Schwarze Liste
A
- statuieren definitive Verbote, die zur ausnahmslosen Unwirksamkeit führen
- sehr effektive Art des Regulierens, sehr verbraucherfreundlich und hat eine marktregulierende Funktion
- aus Perspektive der Rechtssicherheit vorzugswürdig (Flexibilität wird schon durch die Generalklausel gewährleistet)
- keine schwarze Liste in AQCP und DCFR nur 1 Element
- in neueren Regelwerken wie CESL und FS 5 Elemente
5
Q
graue Listen
A
- Vermutungen der Unfairness (in vielen MS so) oder wertungsoffene Klauseln
- -> tatsächliche Argumentationslast, nicht Beweislast; wie gewichtig müssen Argumente sein? Noch entwicklungsfähig, zunächst nur wenig, aber gestärkt vom EuGH (heute: essential elements of fairness test, in PECL nur source of inspiration)
- eröffnen den Raum für richterliches Ermessen
- DCFR, FS und CESL kombinieren Vermutung der Unfairness und wertungsoffene Klausel –> ergibt jedoch keinen Sinn
6
Q
Wo kommen Klauselverbote her?
A
experience and politics