§ 3 Der europäische Fairnesstest Flashcards
Die Richtlinie
Ausgangspunkt Art. 3 (1) der Klausel RL
Doppelformulierung good faith und significant imbalance + Regelbeispiele im Annex
significant imbalance
Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten
daneben noch good faith
Kompromiss Formel in der Kommission
Regelwerke
Grundkonsens: Formulierung wurde in alle Regelwerke übernommen, auch die Ergänzung durch die graue und schwarze Liste
DCFR und CESL: Transparenzerfordernis in den Fairnesstests
ACQP kurze und gebundene Formulierung
Faktoren
subjektiv: spezifische Umstände des Vertragsschlusses
objektiv: spezifische vertragsbezogene Umstände wie Vertragstyp, Verknüpfung mit anderen Verträgen zwischen den Parteien, z. B. kumulative Wirkung sämtlicher Vertragsstrafen
Dispositives Recht
Leitbildfunktion von Vertragsgerechtigkeit als notwendiger Maßstab
nach Fall Kommunalbauten sollten nationale Gerichte die Klauseln über den Maßstab des nationalen dispositiven Rechts messen
P: Was in einem Staat dispositives Recht ist, ist woanders unfair
Europäische Maßstäbe
- Transparenz
- Maßstäbe anderer RL acquis communautaire
- legitime Erwartung der Zustimmung durch Vertragspartner
- Annex zur Klauselrichtlinie als wesentliches Element
einzelne Klauselverbote
- unangemessene Gerichtsstandsklauseln
- Gerichtsstandsklauseln, in denen der Verbraucher nicht über seine Rechte informiert wird
- intransparente Preisanpassungsklauseln
- Klauseln, die Verpflichtungen des Unternehmers auf den Verbraucher überwälzen
nichtlegislative Kodifikation als Maßstab
dispositives Recht hat leitende Funktion für die Anwendung der AGB Kontrolle
nicht auf einzelnes dieser Regelwerke abstellen
insgesamt geeigneter Standard für die Weiterentwicklung des europäischen Fairness Tests (europäisches Vertragsrecht als Ganzes)