3125-3137 Cisleithanien 5. Regierung und Verwaltung Flashcards
In welche zwei Teile war die Verwaltung gegliedert
-Staatliche Verwaltung (Zentralverwaltung, Staatlicher Verwaltung der Länder, Berzirksverwaltung)
-Autonome Verwaltung
An welche zwei Prinzipien verfolgt die Staatliche Verwaltung
-Gewaltenteilung: Seit Dezemberverfassung 1867 ist Verwaltung von Gesetzgebung getrennt
-Legalitätsprinzip: Verordnungen der Verwaltung sind auf Grund der Gesetze zu erteilen
Wie ist die Verwaltung geregelt
Das StGG erteilt dem Kaiser die Verantwortlichkeit über die Verwaltung, welche er selbst oder über verantwortliche Minister ausüben kann; k.k. Ministerien mit Minister an der Spitze
Wie verläuft die Ministerverantwortlichkeit
Rechtsakte des Kaisers müssen von verantwortlichen Ministern gegengezeichnet werden (Zustimmung der gesamten Regierung bei Notverordnungen, Suspendierung der Grundrechte und der Geschworenengerichtsbarkeit
Wie sah es mit der Ministerklage aus
Recht auf Ministerklage hatten beide Häuser des Reichsrats, Folgen legte Staatsgerichtshof fest–> Entfernung aus Ministerrat, Erlassung aus Staatsdienst, Verlust politischer Rechte, es ist aber nie zu einer gekommen
Was waren die Prärogativen der Krone
Rechte, welche der Kaiser ohne Parlament ausüben konnte (Einberufung, Vertagung und Auflösung des Reichsrat&Landtage, Erklärung von Krieg und Frieden, Notverordnungen, Kundmachung von Gesetzen
Wie funktionierte die Staatliche Verwaltung der Länder
Nach DV Staat in 14 Verwaltungsgebiete geteilt an deren Spitze Statthalter/Landespräsident
Was waren die Aufgaben des Statthalters
-Repräsentation des Landesfürsten bei Feierlichkeiten
-Vertrat kaiserlche Regierung gegenüber Landesvertretung
Was war die Behörde des Statthalters
Statthalterei/Landesregierung, war für Unterrichtswesen, Landesverteidigung, öffentliche Sicherheit und Ackerbau zuständig
Wie sah es mit der Bezirksverwaltung aus
Politischen Bezirksbehörden standen unter Leitung des Statthalters
Was fiel in den WIrkungsbereich der autonomen Verwaltung
Verwaltung des Landesvermögens, Wohlfahrtspflege und Gemeindeaufsicht
Wer waren die Organe der autonomen Landesverwaltung
Landesausschuss und vom Kaiser aus Landtag ernannte Landeshauptmann
Was war Landesausschuss für Gemeinden
Aufsichtsorgan und Rechtsmittelinstanz für selbstständigen Wirkungsbereich der Gemeinden
Wem unterstanden Gemeinden im übertragenen Wirkungsbereich
Staatlichen Verwaltungsbehörden