26. Sport, Kultur und Gesundheitswesen Flashcards

1
Q

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Umsatzschwelle von CHF 250’000 für die obligatorische MWST-pflicht massgeblich ist? Bestimmung?

A
  • MWSTG 10 II lit. c:
  • gemeinnützige Institution oder nicht gewinnstrebiger, ehrenamtlich geführter Sport- oder Kulturverein (siehe zusätzliche VSS für nicht gewinnstrebigen, ehrenamtlich geführten Verein unten);
    1. juristische Person in der Rechtsform eines Vereins gem. ZGB 60ff.
    2. Vereinsleitung obliegt einer Person, welche weder vom Verein angestellt ist noch für ihre Tätigkeiten entschädigt wird (nicht als finanzielle Entschädigung gelten Abgeltungen von Auslagen im Rahmen der Erfüllung von Vereinsausgaben)
    3. Verein handelt nicht gewinnorientiert. Falls Gewinn erzielt wird, muss er zu Finanzierung von Vereinstätigkeiten verwendet werden. Achtung: Statuten dürfen keine Verteilung des Reingewinns an Mitglieder vorsehen!
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