01 - 05. Subjektive Steuerpflicht, Steuerobjekt, Allgemeines Flashcards
Welche Steuerarten sind im MWSTG geregelt? Gesetzesartikel?
Was ist die Funktionsweise der MWST?
- Nettoallphasensteuer
- besteuert wird der nichtunternehmerische Endverbrauch
- allgemeine Verbrauchssteuer
- steuerpflichtige Person sind Unternehmen, bei steuerpflichtiger Person ist die MWST eigentlich ein Durchlaufposten
- steuerpflichtige Person ist lediglich eine “Inkassostelle”
Was ist ein Entgelt im Sinne des MWSTG?
MWSTG 3 Bst. f: Vermögenswert, den er Empfänger oder die Empfängerin oder an seiner oder ihrer Stelle eine Drittperson für den Erhalt einer Leistung aufwendet.
–> Aus Sicht des Leistungsempfängers
Was ist eine Dienstleistung im Sinne des MWSTG?
MWSTG 3 Bst. e: Jede Leistung, die keine Lieferung ist. Eine Dienstleistung liegt auch vor, wenn:
1. immaterielle Werte und Rechte überlassen werden
2. eine Handlung unterlassen oder ein eHandlung bzw. Zustand geduldet wird.
Beispiele:
* Entsorgungsleistungen
* Heilbehandlungen und Körperpflege
* Architekten-, Ingenieur- oder Überwachungsarbeiten
* Personenbeförderungsleistungen oder Güterbeförderung
* Hotel- und Gastgewerbe
Was ist eine Lieferung im Sinne des MWSTG?
MWSTG 3 Bst. d:
1. Verkaufstatbestand: Verschaffen oder Befähigung, im eigenen Namen über einen Gegenstand wirtschaftlich zu verfügen;
2. Abliefern eines Gegenstandes, an dem Arbeiten besorgt worden sind, auch wenn der Gegenstand dadurch nicht verändert, sondern bloss geprüft, geeicht, reguliert, in der Funktion kontrolliert oder in anderer Weise behandelt worden ist (bspw. auch Werkvertrag oder Auftrag;
3. Vermietungstatbestand: Überlassen eines Gegenstandes zum Gebrauch oder zur Nutzung
Beispiele:
* Verkauf eines Fahrzeugs
* Reparatur eines Fahrzeugs, Computers, Batteriewechsel Radio, etc.
* Bewirtschaftung des Bodens (pflügen bspw.)
* Vermietung eines Fahrzeugs
* Verpackungsleistung an einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Gegenstand
* Operation und/oder Untersuchung eines Nutztiers (=alles was ich essen kann, Satz 2.6%) oder eines Haustiers (8.1%)
* Schneeräumung oder Landschaftsgärtnerarbeiten
* Lieferung eines Gebäudes, das der Generalunternehmer für die Rechnung eines Dritten errichten lässt
Was ist eine Leistung im Sinne des MWSTG?
MWSTG 3 Bst. c:
* Einräumung eines verbrauchsfähigen wirtschaftlichen Wertes an eine Drittperson
* in Erwartung eines Entgelts
* auch wenn sie von Gesetzes wegen oder aufgrund behördlicher Anordnung erfolgt
Achtung: Geld und Boden sind nicht verbrauchsfähig. Somit kann es sich dabei nicht um eine Leistung im Sinne des MWST-Rechts handeln.
Wo befindet sich der Ort der Lieferung? Vorgehensweise (Prüfschema):
Wo befindet sich der Ort der Dienstleistung? Vorgehensweise (Prüfschema):
Welche Frage ist relevant für die freiwillige Steuerpflicht (ob sich freiwillige Steuerpflicht lohnt und ob sie möglich ist)?
- Frage nach der Art der Aufwendungen (um welche Art von Aufwendungen handelt es sich; fallen Vorsteuern an)? –> lohnt sich die freiwillige Registrierung
- Frage, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt –> ist die freiwillige Registrierung möglich
Wann besteht eine Steuerpflicht im Sinne der MWST (Entscheidbaum)?
Bei welchen Lieferungen bestimmt sich der Ort gemäss MWSTG 7 I lit. a (Ort der gelegenen Sache)?
- Abhollieferungen; d.h. wenn der Lieferant dem Käufer einen Gegenstand übergibt, ohne ihn pyhsisch zum Abnehmer zu bewegen (Insb., wenn der Käufer den Gegenstand beim Verkäufer abholt oder wenn der Käufer einen Dritten wie bspw. Spediteur mit der Abholung betraut)
- Lieferungen im Zusammenhang mit Grundstücken: immer Ort der gelegenen Sache (Bspw. Vermietung, Verpachtung, usw.)
- Überlassung von Gegenständen aufgrund Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen (immer Ort der gelegenen Sache)
Bei welchen Lieferungen bestimmt sich der Ort gem. MWSTG 7 I lit. b (Ort des Beförderungsbeginns)?
- Beförderungs- oder Versandlieferungen: sobald der Lieferant den Gegenstand physisch zum Käufer bewegt;
- Transport des Gegenstands durch den Verkäufer (Lieferanten) selbst
- Versandlieferung (Lieferant bzw. Verkäufer beauftragt einen Dritten, bspw. Spediteur mit dem Transport)
Welche Sonderbestimmung besteht hinsichtlich Versandhandel? Was sind die Konsequenzen?
- Einfuhr von Gegenständen unterliegt grds. der Einfuhrsteuer gem. MWSTG 50ff.
- MWSTG 53 I lit. a: Von der Einfuhrsteuer ausgenommen sind aber Gegenstände in kleinen Mengen (Steuerbetrag unter CHF 5)
- Versandhandelregelung gem. MWSTG 7 III lit. b: Ort der Lieferung gilt als im Inland gelegen (anstelle MWSTG 7 I lit. b), wenn aufgrund des geringen Warenbetrags nicht der Einfuhrsteuer unterliegend und insgesamt pro Jahr damit ein Umsatz von mind. CHF 100’000 erzielt wird.
- Folge: Aufgrund MWST-Pflicht des ausländischen Versandhändlers werden nicht nur die Kleinsendungen zu Inlandlieferungen, sondern auch alle übrigen Sendungen. Die Lieferungen unterliegen fortan der Inlandsteuer, der Versandhändler (Importeur) kann die Einfuhrsteuer als VOST geltend machen (VSS: Einhaltung Zollbestimmungen)
Welche Unterscheidung muss bei der Lieferung und Montage von einem Gegenstand (bspw. Küche, Waschmaschine, etc.) gemacht werden und was ist die Folge?
- Frage, ob Montage relevant oder nicht
- Keine bzw. untergeordnete Relevanz der Montage (bspw. einzelne Küchenteile werden geliefert, Montage ist reines “Zusammenschieben” der einzelnen Teile, ohne dass der Montage Wesentlichkeit zukommt); Folge: Es handelt sich um eine Lieferung (Ort gem. MWSTG 7 I lit. b)
- Grosse Relevanz der Montage; Folge: es handelt sich um eine Werklieferung (Ort gem. MWSTG 7 I lit. a)
Wie ist die Zuordnung von Leistungen vorzunehmen (Abgrenzung Eigenleistung zu Stellvertretung) und in welchem Artikel findet sich die Gesetzesgrundlage? (Grafik)