24. Risiken, Kontrolle und Meldung Flashcards

1
Q

Welche Arten von VOST gibt es? In welchen Gesetzesartikeln finden sich die Bestimmungen?

A
  • In Rechnung gestellte Inlandsteuer (MWSTG 28 I Bst. a)
  • deklarierte Bezugsteuer (MWSTG 28 I Bst. b)
  • entrichtete bzw. zu entrichtende Einfuhrsteuer (MWSTG 28 I Bst. c)
  • Urproduktion (VOST von 2.6% auf dem in Rechung gestellten Betrag; MWSTG 28 II)
  • fiktive VOST (MWSTG 28a)
  • Achtung: Bei Margenbesteuerung gem. MWSTG 28a III kann keine fiktive VOST abgezogen werden
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2
Q

Was ist der Unterschied zwischen der effektiven Abrechnungsmethode und der SSS- / PSS-Methode?

A
  • Bei der effektiven Abrechnungsmethode werden die bezahlten VOST effektiv ermittelt und im Anschluss ggf. gekürzt.
  • Bei der SSS-/PSS-Methode weist der Steuerpflichtige auf der Rechnung zwar den gesamten MWST-Betrag aus, er rechnet aber mit **reduziertem Tarif **an die ESTV ab, VOST ist darin bereits berücksichtigt.
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3
Q

Ist bei der SSS-Methode der Eigenverbrauch (Annahme Einzelfirma, die Gegenstände o. Dienstleistungen ausserhalb des unternehmerischen Bereichs verwendet)? Gesetzesartikel?

A
  • Ja, ist gem. MWSTV 92 bereits abgegolten bei der SSS-Methode.
  • Überführung ins Privatvermögen ist berücksichtigt (Einzelfirma)
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4
Q

Ist bei der SSS-Methode (Annahme Einzelfirma) auch die Entnahme von Gegenständen für Mitarbeiter bereits abgegolten? Begründung? Bspw. Mitarbeiter verursacht Privatanteil Geschäftsfahrzeug.

A
  • Nein, ist nicht abgerechnet (fällt nicht unter MWSTV 92)
  • Es handelt sich nicht um Eigenverbrauch
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5
Q

Ist bei der SSS-Methode die Entnahme aus einer GmbH für den privaten Bereich des Anteilsinhabers auch abgegolten gem. MWSTV 92? Begründung?

A
  • Nein, weil es sich um eine GmbH handelt liegt kein Eigenverbrauch vor (auch wenn es eine 1-Mann-Gesellschaft ist).
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6
Q

Welche Möglichkeiten von Korrekturen von Mängeln in den MWST-Abrechnungen gibt es und wie werden solche Mängel in der Praxis in der Regel festgestellt/überprüft? Artikel?

A
  • MWSTG 72 I: Jahresabstimmung (bzw. auch “Finalisierung” genannt): Insb. mit den Jahresabschlussarbeiten werden solche mwst-relevanten Sachverhalte festgestellt; Korrektur zwingend in der Abrechnung über jene Abrechnungsperiode, in die der 180. Tag seit Ende des GJ fällt
  • MWSTG 72 II: Korrekturabrechnung: Grundsätzliche Pflicht, erkannte Mängel in Abrechnungen von zurückliegenden Steuerperioden nachträglich zu korrigieren (soweit Steuerforderung nicht in Rechtskraft erwachsen ist; Korrekturabrechnung ersetzt eingereichte Abrechnung
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7
Q

Was ist die Vorgehensweise zur Finalisierung und Korrekturabrechnung?

A
  • Korrekturabrechnung bzw. Jahresabstimmung vor allem basierend auf dem Vergleich zwischen Buchhaltung und bisher eingereichter Deklarationen
  • Verbindungspunkte zwischen diesen Bereichen:
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8
Q

Was ist der Unterschied zwischen einer Jahresabstimmung und einer Korrekturabrechnung? Wo finden sich die Bestimmungen?

A
  • Jahresabstimmung: Nachdeklaration der Differenz zu den ursprünglichen Quartalsabrechnungen (MWSTG 72 I)
  • Korrekturabrechnung: Ersetzt die ursprüngliche Abrechnung (MWSTG 72 II)
  • Es handelt sich um unterschiedliche Formulare!
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9
Q

Was wird mit der MWST besteuert (Artikel)? Gilt das Prinzip der Massgeblichkeit der Handelsbilanz für die MWST (Bestimmung) und was bedeutet dieses?

A
  • MWSTG 1 I: Besteuerung des nicht unternehmerischen Endverbrauchs im Inland
  • MWSTG 70 I: Massgeblichkeit der Handelsbilanz gilt auch für die MWST. Bedeutung: formell und materiell ordnungsgemässe Handelsbilanz ist steuerlich massgeblich
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10
Q

Welches sind die massgeblichen Abrechnungsperioden für die MWST (inkl. Artikel)?

A
  • MWSTG 35 I Bst. a: Grundsatz vierteljährlich
  • MWSTG 35 I Bst. b: Abrechnung gem. SSS halbjährlich
  • MWSTG 35 I Bst. c: Bei regelmässigen Vorsteuerüberschüssen auf Antrag monatlich
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11
Q

Welche Abrechnungsmethoden werden unterschieden und was sind die Hauptunterschiede? Artikel?

A
  • MWSTG 36: Effektive Abrechnungsmethode (Grundsatz); Volle Steuer wird abgeliefert und die effektive VOST kann in Abzug gebracht werden (ggf. unter Berücksichtigung von Korrekturen)
  • MWSTG 37: SSS- /PSS-Methode: Voller Steuersatz wird auf der Rechnung ausgewiesen; Steuerforderung bestimmt sich gem. Total aller steuerbaren Entgelte (inkl. Steuer) Saldosteuersatz (sprich: VOST ist mit SSS bereits abgegolten)
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12
Q

Welche Unterschiede ergeben sich zwischen der effektiven Abrechnungsmethode vs. SSS-/PSS-Methode im Abrechnungsformular (Deklaration)? Welche Felder sind wann auszufüllen bzw. wann nicht relevant?

A
  • Insbesondere Optierung ausgenommene Leistungen (nicht möglich gem. SSS)
  • Andere Steuersätze (zwei SSS max.); kein Normalsatz, reduzierter Satz oder Beherbergungssatz
  • Kein VOST-Abzug (im Unterschied zu effektiver Abrechnung, wo effektive VOST in Abzug gebracht werden können)
  • Eigenverbrauch bereits abgegolten
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13
Q

Wo finden sich die Gesetzesbestimmungen zur MWST-Kontrolle und was ist die Vorgehensweise?

A
  • MWSTG 78
  • Vorgehensweise: schriftliche Ankündigung durch ESTV (grundsätzlich); vgl. MWSTG 78 III
  • Kontrolle kann bestehen in Einforderung von Unterlagen durch ESTV (keine Kontrolle vor Ort); vgl. MWSTG 78 II oder Kontrolle vor Ort
  • MWSTG 78 I: Steuerpflichtige Person gewährt Einsicht in Buchhaltung & Belege
  • MWSTG 78 IV: Kontrolle ist innert 360 Tagen seit der Ankündigung mittels Einschätzungsmitteilung abzuschliessen
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14
Q

Was versteht man unter dem Begriff “Prüfspur” im Zusammenhang mit einer Kontrolle? Was gilt im Zusammenhang mit der Prüfspur?

A
  • Prüfspur bedeutet die Verfolgung der Geschäftsvorfälle sowohl vom Einzelbeleg über die Buchhaltung bis zur MWST-Abrechnung
  • Prüfspur muss ohne Zeitverlust jederzeit gewährleistet sein
  • Prüfspur verlangt insbesondere:
    1. einen übersichtlichen Aufbau der Geschäftsbücher & verständliche Buchungstexte in Buchhaltung
    2. Belege mit Kontierungs- sowie Zahlungsvermerken
    3. geordnete und systematische Klassierung & Aufbewahrung der Geschäftsbücher
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15
Q

Was ist eine Vorsteuerplausibilisierung und wie funktioniert sie?

A
  • Plausibilisierung der deklarierten VOST auf i) Material- und Dienstleistungsaufwand sowie auf ii) Investitionen & übrigem Betriebsaufwand im Vergleich zur Buchhaltung (Anlagevermögen, Direkter Aufwand und übriger Betriebsaufwand)
  • Siehe:
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16
Q

Was ist eine Selbstanzeige im Sinne der MWST und wo findet sich die Gesetzesbestimmung?

A
  • Selbstanzeige gem. MWSTG 102: Steuerpflichtige Person zeigt der ESTV Widerhandlungen gegen das MWSTG selbst an, bevor dies der Behörde bekannt ist
  • Es wird diesfalls von Strafverfolgung abgesehen, wenn die Steuerpflichtige i) bei der Festsetzung der geschuldeten Steuer unterstützt und ii) sich ernstlich um die Zahlung bemüht
  • Auch Korrekturabrechnung gem. MWSTG 72 II gilt als Selbstanzeige
17
Q

Was ist die Folge bei einer Verletzung von Verfahrenspflichten und was qualifiziert als Verletzung?

A
  • MWSTG 98: Bestrafung mit Busse, wenn vorsätzlich oder fahrlässig
  • Bspw.: Anmeldung wird nicht vorgenommen, Steuerabrechnung wird trotz Mahnung nicht fristgemäss eingereicht, Steuer wird nicht periodengerecht deklariert, usw.
18
Q

Wie werden eigene Aktien aus Sicht der MWST behandelt?

A
  • Nicht-Entgelt gem. MWSTG 18 II Bst. e (hat keine VOST-Kürzung zur Folge)
  • Fällt also nicht unter ausgenommene Leistung gem. MWSTG 21 II Ziff. 19 Bst. e
19
Q

Welche Rechten und Pflichten ergeben sich auf der Kontrolle?

A
  • MWSTG 78 I: Personen müssen ESTV Zugang zu Buchhaltung und zugehörigen Belegen gewähren
  • MWSTG 78 III: ESTV hat Kontrolle grds. schriftlich anzukündigen
  • MWSTG 78 IV: Steuerpflichtige Person kann Kontrlle verlangen
  • MWSTG 78 V: Kontrolle ist durch ESTV mittels Einschätzungsmitteilung abzuschliessen
  • Steuerpflichtige Person kann Einschätzungsmitteilung bestreiten
20
Q

Welche Frist besteht für den Abschluss einer Kontrolle?

A

Vgl. MWSTG 78 V: 360 Tage seit Ankündigung