2. Kapitel Das Rechtsgschäft Flashcards

1
Q

Was setzt eine Willenserklärung voraus?

A

Der Rechtsfolgewillen: Der Erklärende will Rechtswirkungen herbeiführen und es ist klar, dass diese Rechtsfolgen mit behördlichem Zwang durchgesetzt werden können.

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2
Q

Woraus besteht ein Rechtsgeschäft?

A

Aus einer oder mehreren Willenerklärungen.

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3
Q

Was ist ein entgeltliches Rechtsgeschäft?

A

Ein Rechtsgeschäft, in dem eine Leistung um der Gegenleistung willen erbracht wird.

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4
Q

Was ist ein unentgeltliches Rechtsgeschäft?

A

Ein Rechtsgeschäft, in dem eine Leistung aus Freigiebigkeit erbracht wird.

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5
Q

Welche Willenserklärungen umfassen die ausdrücklichen Willenserklärungen?

A
  • geschriebene oder gesprochene Worte

- allgemein angenommene Zeichen

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6
Q

Welche Willenserklärungen umfassen schlüssige Willenserklärunge?

A

Willenserklärungen die durch Handlungen entstehen, die mit Überlegung aller Umstände keinen Zweifel daran lassen, dass eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung gemeint ist.

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7
Q

Worau stellt die Willenstheorie ab?

A

Auf den Willen des Erklärenden.

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8
Q

Worauf stellt die Erklärungstheorie ab?

A

Auf das objektive Verständnis der Erklärung

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9
Q

Worauf stellt die Vertrauenstheorie ab?

A

Grundsätzlich auf die Erklärungstheorie, allerdings unter Berücksichtigung des objektiven Empfängerhorizonts, also das Verständnis eines redlichen und verständigen Erklärungsempfänger

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10
Q

Wie regelt p 915 abgb mehrdeutige Willenserklärungen?

A

im Zweifel ist anzunehmen,

  • dass bei einseitig verbindlichen Geschäften sich der Verpflichtete die geri gere Last auferlegen wollte
  • undeutliche Äusserungen sollen dem, der sie getätigt hat zum Nachteil gereichen
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11
Q

Was ist beim vorliegen einer Willenserklärung aufgrund von Rechtschein zu prüfen?

A

Der Erklärende muss fahrlässig gehandelt haben und der Empfänger muss konkret auf das Vorliegen einer Erklärung vertraut haben.

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12
Q

Wie kommt ein Vertrag zustande?

A

Durch übereinstimmende Willenserklärung zweier Personen, also durch Angebot und Annahme

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13
Q

Was ist bei einem Angebot zu prüfen?

A
  • die Inhaltserfordernisse des Angebots
  • der Bindungswille
  • die Bindungswirkung
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14
Q

Was sind die Inhaltserfordernisse für ein Angebot?

A

Es muss alle für den vertragsinhalt erforderlichen Angaben enthalten. (Der Vertragspartner muss nur noch Ja sagen)

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15
Q

Was stellen Angebote mit dem Zusatz ohne obligo, freibleibend, unverbindlich, Schaufenster und Versandkataloge dar?

A

Eine invitatio ad offerendum, das heisst eine Einladung zur Angebotsstellung

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16
Q

Was geschieht wenn ein Anerklärter einem freibleibenden Angebot zustimmt?

A

Er stellt dadurch selbst ein Angebot.

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17
Q

Wann entfaltet ein Angebot Bindungswirkung für den Erklärenden?

A

Mit Zugang, ab jetzt ist sie für den Zeitraum der Bindungswirkung nicht mehr wideruflich.

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18
Q

Wie lange dauert die Bindungswirkung?

A

Sie kann

-selbst bestimmt werden

Ansonsten

  • unter anwesenden: adressat muss sich unverzüglich erklären
  • unter abwesenden: beförderung zum adressaten + angemessene überlegungszeit + beförderung zum angebotssteller
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19
Q

Wann spricht man von natürlichen Konsens?

A

Wenn beide vom inneren Willen her das gleiche Wollen

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20
Q

Wann spricht man vom normativen Konsens?

A

wenn die erklärungen der Vertragspartner nach Massgabe des objektiven Empfängerhorizonts übereinstimmen

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21
Q

Was ist die Rechtsfolge von Dissens?

A

Der Vertrag kommt nicht zustande.

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22
Q

Was ist offener Dissens?

A

Dissens der unmittelbar nach Erklärung den Parteien bewusst wird

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23
Q

Wann liegt versteckter Dissens vor?

A

Wenn der Dissens den Parteien erst später auffällt.

24
Q

Welche Vertragsbedingungen umfasst der Begriff AGB?

A
  • einseitig gestellte
  • nicht im Einzelnen ausgehandelte
  • für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte

Vertragsbedingungen

25
Q

Welche Möglichkeiten gibt es, gegen gesetzwidtige AGB vorzugehen?

A
  • Individualprozess

- Verbandsprozess

26
Q

Wann gelten AGB?

A

Wenn sie

  • vertraglich vereinbart wurden
  • auf sie hingewiesen wurde
  • der kunde die Möglichkeit sie einzusehen hatte
27
Q

Was umfasst die Geltungskontrolle der AGB?

A
  • überraschende, nachteilige Klauseln

- mehrdeutigeRegelungen

28
Q

Was pasdiert mit überraschenden, nachteiligen Klauseln?

A

Sie werden nicht Vertragsinhalt,
ein Willensmangel wird angenommen,
es herrscht partieller Dissens.

29
Q

Was beinhaltet die Inhaltskontrolle von AGB?

A
  • gröblich benachteiligende Nebenabreden sind nichtig
  • spezielle Klauselverbote für Verbrauchergeschäfte in p6 KSchG
  • das Transparenzgebot
30
Q

Was geschieht mit Klauseln die der Inhaltskontrolle nicht standhalten?

A

Im Verbrauchervertrag: Sie werden unwirksam und an ihre Stelle tritt dispositives Gesetzesrecht

Sonst: geltunserhaltende Reduktion auf den gerade noch zulässigen Inhalt

31
Q

Worauf stellt die Vertragsauslegung ab?

A

Auf den übereinstimmenden, wahren Parteiwillen der Vertragspartner

32
Q

Ausdrückliche Willenserklärung erfolgt durch?

A
  • geschriebene oder gesprochene Worte

- allgemein angenommene Zeichen

33
Q

Schlüssige Willenserklärung erfolgt durch?

A

-Handeln, das keinen Zweifel daran lässt, dass eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung gemeint ist

34
Q

Worauf stellt die Willenstheorie ab?

A

-auf den subjektive Willen des Erklärenden

35
Q

Worauf stellt die Erklärungstheorie ab?

A

-darauf, wie die Erklärung objektiv zu verstehen ist

36
Q

Worauf stellt die Vertrauenstheorie ab?

A

-darauf, wie die Erklärung von einem redlichen, verständigen Erklärungsempfänger verstanden werden musste

37
Q

Was ist beim Rechtsschein einer Willenserklärung zu prüfen?

A
  • der Rechtsschein der Willenserklärung muss durch fahrlässiges Handeln des Erklärenden entstanden sein
  • der Empfänger muss auf eine Willenserklärung vertraut haben
38
Q

Gilt eine Willenserklärung wenn nur der Rechtsschein einer Willenserklärung vorliegt?

A

Ja

39
Q

Welche Punkte sind bei einem Angebot zu prüfen?

A
  • Inhaltserfordernisse des Angebots
  • Bindungswille
  • Bindungswirkung
40
Q

Was sind die inhaltlichen Erforderniss eines Angebots?

A

Es muss alle für den Vertragsinhalt erfordelichen Angaben enthalten, also die Hauptleistungspflichten, der Empfänger muss nur noch ja sagen.

(zB Kauf: Ware und Preis)

41
Q

Was sind Angebote mit dem Zusatz “ohne obligo” “freibleibend” etc, Schaufenster- und Versandkatalogsangebote

A

invitationes ad offerendum

42
Q

Wann entfaltet ein Angebot Bindundwirkung für den Erklärenden?

A

-Mit Zugang beim Empfänger

43
Q

Wie lange ist die Dauer der Bindungswirkung?

A

Entweder
-vom Offerenten selbst bestimmt

oder

  • unter Anwesenden: Adressat muss sich unverzüglich erklären
  • unter Abwesenden: Beförderung zum Adressat + angemessene Überlegungsfrist + Befördunger zum Erklärenden
44
Q

Was sind die Voraussetzung der Annahme durch WIllenserklärung?

A
  • sie muss voll dem Angebot entsprechen

- sie muss vor Ablauf der Annahmefrist zugehen

45
Q

Wodurch kommt bei der Annahme durch Willensbetätigung der Vertag zustande?

A

-durch Erfüllung

46
Q

Was geschieht bei Verbrauch, Behalten oder Verwenden einer unbestellt gelieferten Sache?

A
  • Es kommt kein Vertrag zustande.
  • Musste dem Empfänger auffallen, dass die Sache ihm irrtümlich zugegangen ist, muss er dies mitteilen oder die Sache zurücksenden.
47
Q

Wann liegt natürlicher Konsens vor?

A

Wenn die Vertragspartner vom inneren Willen her das gleiche wollen.

48
Q

Wann liegt normativer Konsens vor?

A

Wenn die Vertragspartner nach Massgabe des objektiven Empfängerhorizonts übereinstimmen.

49
Q

Was sind die Folgen von Dissens?

A

Es kommt kein Vertrag zustande.

50
Q

Dissens, der unmittelbar nach Abgabe der Erklärung den Parteien bewusst wird ist?

A

offener Dissens

51
Q

Dissens, der den Parteien erst später bewusst wird nennt man?

A

versteckten Dissens

52
Q

Was sind die Merkmale von AGB?

A
  • sie werden einseitig gestellt
  • sie werden nicht im einzelnen ausgehandelt
  • sie sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert
53
Q

Was sind Nebenabreden?

A

-alles was nicht die Hauptleistungspflichten sind (zB Kauf: Ware und Preis)

54
Q

Worauf bezieht sich die Geltungskontrolle?

A

Auf die Form des Vertrages, sie verbietet

  • überraschende, nachteilige Klauseln: Klauseln die eine Pflicht auferlegen und an einer unvermutbaren Stelle vorkommen, diese Klauseln werden nicht Vertragsinhalt, dispositives Gesetzesrecht tritt ein
  • mehrdeutige Regelungen: werden zum Nachteil des Unternehmers ausgelegt
55
Q

Worauf bezieht sich die Inhaltskontrolle

A

Auf den Inhalt der Vertragsklauseln, sie verbietet

  • gröblich benachteiligende Nebenabreden (also ein krasse Missverhältniss zwischen dem was der eine und der andere darf) sind nichtig und werden nicht Vertragsinhalt,
  • bei Verbrauchern: Katalog von verbotenen Klauseln im 6 KSchG, Unternehmer muss selber beweisen
  • Transparenzgebot für Verbraucher, unklares und unverständliches ist nichtig, dispositives Gesetzesrecht tritt an seine Stelle

für Unternehmer: geltunsgerhaltende Reduktion, so dass die Klausel gerade noch zulässig ist

56
Q

Worauf stellt die Vertragsaulegung ab?

A

auf den übereinstimmenden gemeinsamen Willen der Parteien

falsa demonstratio non nocet

57
Q

Wie läuft die ergänzende Vertragsauslegung ab

A

Der Vertrag wird durch dispositives Gesetz ergänzt, gibt es hier keine Regelungen, orientiert sich der Richter am hypothetischen Parteiweillen, wie redliche und vernünftige Parteien der Vertrag geschlossen hätten