13. Institutionenethik Flashcards
Institutionenethik: Allgemein
Institutionenethik: Die Moralität wird in Institutionen implementiert.
Institutionen:
u.a.
▪ Nationale Gesetze, Satzungen, Richtlinien
▪ Internationale Gesetze und Vereinbarungen
▪ Verbindliche Regeln (mit und ohne Kontrolle und Sanktionen)
▪ Anreizsysteme (Moralisch falsches Handeln wird sanktioniert und moralisch richtiges Handeln wird begünstigt).
▪ Steuersysteme
▪ Soziale Sicherungssysteme
Institutionenethik: Einführung
- Formen institutionenethischer Eingriffe des Staates
▪ Aufklärung/ Bildung (Mülltrennung)
▪ Moralische Appelle (Kontakteinschränkungen Corona)
▪ Nudges (Anstupser) (Organspende nach Tod außer man spricht sich aktiv dagegen aus)
▪ (Fin.) Anreize (Bezuschussung Kauf Solaranlagen)
▪ Gesetze: Verhaltensgebote und -verbote (100Watt Glühbirne)
Institutionenethik: Anreize
- Institutionelle Anreize können wichtig sein, damit wir Regeln einhalten, z.B. Strafzettel bei Verletzung der Straßenverkehrsordnung
- Anreize können moralisches Verhalten untergraben
▪ Blutspenden mit Bezahlung –> Blutspender sinken
▪ Geld bei Zuspätkommen Kindertagesstätte –> Zuspätkommen verdoppelte sich
Institutionenethik: Begründungen für Institutionenethische Maßnahmen
- Versagen Individual- und Unternehmensmoral
▪ Individuen: Müllvermeidung, Fair-Trade
▪ Unternehmen: Umweltschäden - Soziale Dilemmata nicht immer von beteiligten Menschen durch Individualmoral einer Minderheit gelöst werden, vor allem dann nicht, wenn die Gruppen groß
▪ Beispiele sozialer Dilemmata:
Coronakrise
Klimakrise
Überfischung - Gerechtigkeit
Institutionenethik: Konkrete institutionenethische Maßnahmen (Auswahl)
- Institutionen (aus deutscher Sicht)
▪ National (Lieferkettengesetz)
▪ EU-weit (Klimapolitik EU)
▪ EU-Ausland
▪ Global Governance (Menschenrechte, intertnat. Klimaabkommen)
Institutionenethik: Menschenrechte
Menschenrechte erfüllen aber nicht nur die ethische Norm der Achtung der Menschenwürde, sondern auch die ethischen Normen der
▪ Freiheit (positive und negative Freiheitsrechte)
▪ Gerechtigkeit (Diskriminierungsfreiheit, Bedarfsgerechtigkeit, Fairness, u.a.)
▪ Nachhaltigkeit (nur mit Einschränkungen→Recht auf saubere & gesunde Umwelt)
Institutionenethik: Eigenschaften von Menschenrechten
(1) Universeller Geltungsanspruch
Rechte, die jedem Menschen aufgrund seines Menschseins zugeschrieben werden sollen.
▪ für alle Menschen ohne Ausnahme (nicht partikular),
▪ überall auf der Welt (nicht regional)
(2) Unveräußerlichkeit:
Menschenrechte können weder von anderen entzogen, noch freiwillig aufgegeben werden
(3) Unteilbarkeit und gegenseitige Bedingtheit (Interdependenz):
Zu den Menschenrechten gehören bürgerliche, kulturelle, politische, soziale und wirtschaftliche Rechte. Zwischen diesen einzelnen Kategorien der Menschenrechte soll kein Unterschied in ihrer Wertigkeit bestehen, sie sollen gleichermaßen wichtig sein.
Institutionenethik: Verschiedene Arten von Menschenrechten
Subsistenzrechte:
▪ Recht auf Leben
▪ Recht auf Ernährung
▪ Recht auf Wasser (seit 2010),
Sog. Freiheitsrechte:
▪ Folterverbot
▪ Verbot der Sklaverei
▪ Schutz des Privatlebens
▪ Gewissens-, Religions- und Meinungsfreiheit
Politische Rechte:
▪ Zugehörigkeit: Staatsangehörigkeit, Asylrecht, Zufluchtsrecht
▪ Politische Mitwirkung
Justizrechte:
▪ Anerkennung als Rechtsperson
▪ Verbot der willkürlichen Verhaftung
▪ Anspruch auf Rechtsbehelf
▪ Anspruch auf faires Verfahren (u.a. unabhängiges und unparteiisches Gericht)
▪ Verbot der unmenschlichen Behandlung
Wirtschaftliche Rechte:
▪ Freie Berufswahl
▪ Recht auf Arbeit und gerechte
Arbeitsbedingungen
▪ Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Soziale Rechte:
▪ Recht auf soziale Sicherheit
▪ Schutz von Ehe und Familie
Kulturelle Rechte:
▪ Minderheitenschutz
▪ Bildung
▪ Teilhabe am kulturellen Leben
Weitere Menschenrechte („der dritten Generation“):
▪ Entwicklung (gerechtere Weltwirtschaftsordnung)
▪ Saubere und gesunde Umwelt
Weitere Menschenrechtskonventionen:
▪ Anti-Rassismuskonvention
▪ Frauenrechtskonvention
▪ Anti-Folterkonvention
▪ Kinderrechtskonvention
Institutionenethik: Welche Fragen stellen sich nach der Business Human Rights Debatte?
Die BHR-Debatte macht darauf aufmerksam, dass die Einhaltung von Menschenrechten in der CSR-Debatte unterrepräsentiert ist. Da die Menschenrechte universell gelten (sollen), sind Menschen überall auf der Welt, nicht nur in Deutschland, Inhaber der Menschenrechte.
Es stellen sich insbesondere zwei zentrale Fragen:
1. Welche rechtlichen Pflichten sollten Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte weltweit haben? Und selbst wenn Unternehmen keine rechtlichen Pflichten haben:
2. Welche moralischen Pflichten sollten Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte weltweit haben?
Institutionenethik: Kernarbeitsnormen 1998
- Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) für alle Mitgliedstaaten
- Ziel: „universelle soziale Regeln zur Begleitung der Globalisierung“
Sozialstandards, die menschenwürdige Arbeitsbedingungen gewährleisten sollen, u.a.
1. Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
2. Keine Zwangsarbeit, keine Sklavenarbeit
3. Keine Kinderarbeit (unter 15J.)
4. Keine Diskriminierung am Arbeitsplatz, Gleichheit des Entgelts
Von 144 Staaten, darunter auch Deutschland, ratifiziert
Institutionenethik: United Nations Global Compact (seit 1999/2000)
- Multi-Stakeholder-Netzwerk
- Freiwillige Vereinbarung zwischen Unternehmen sowie anderen Organisationen und der UNO
→Erklärung, soziale und ökologische Mindeststandards einzuhalten - „Erklärung“ kann als moralische Selbstverpflichtung interpretiert werden.
Institutionenethik: Schluss
- Institutionenethik wichtig
▪ Sollte aber auch durch Individualethik ergänzt werden
Individualethik = Voraussetzung für die Entstehung und Weiterentwicklung von Institutionen
Individualethik auch da, wo Institutionenethik versagt (neue Finanzprodukte, neue Technologien)
Politiker brauchen auch Individualethik
Individuen Einzelfallentscheidungen zutrauen
➔ Die individuelle moralische Verantwortung kann nie vollständig an Institutionen abgegeben
werden.