13. Abschnitt Flashcards

1
Q

Was ist das Bereicherungsrecht?§§812-822 BGB

A

Eine ungrechtfertigte Bereicherung, §§812-82 BGB, regelt die Abschöpfung ungerechtfertigter Vermögensvorteile beim Anspruchsgegner.
Man unterscheidet zwischen Leistungskondiktion (Rückabwicklung fehlgeschlagener Leistungsbeziehungen) und Nichtleistungskondiktionen (sonstige ungerechtfertigte Leistungsverschiebungen)

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2
Q

Was sind die Voraussetzungen für eine Leistungskondiktion?

A
  • Etwas erlangt(Sache/Rechte/Vorteile)
  • Durch Leistung (Vermögensvorteil durch Leistung des Anspruchstellers an Anspruchsgegner)
  • Ohne rechtlichen Grund (kein Vertrag(mehr))
  • kein Ausschluss (keine Rückforderung, wenn der Leistende den fehlenden Rechtsgrund kannte)
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3
Q

Welche Fallgruppen der Nichtleistungskondiktion gibt es?

A
  • Hauptfall: Eingriffskondiktion, §812 Abs.1 Satz 1 Fall 2 BGB
  • Sonderfall: Verfügung eines Nichtberechtigten, §816 Abs. 1 BGB
  • Sonderfall: Leistung an Altschuldner, §816 Abs. 2 BGB
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4
Q

Was ist der Hauptfall “Eingriffkondiktion” bei einer Nichtleistungskondiktion?

A

Voraussetzungen:
1. Etwas erlangt
2. in sonstiger Weise auf Kosten d. Anspruchstellers Vermögenserwerb
nicht durch Leistung des Anspruchstellers, sondern
durch Eingriff in Rechte des Anspruchstellers (durch den
Anspruchsgegner selbst, Dritte oder Naturereignisse), d. h.
Erhalt eines nach der Rechtsordnung der Anspruchsteller
zugewiesenen Vermögensvorteils.
3. ohne rechtlichen Grund

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5
Q

Was ist der Sonderfall “Verfügung eines Nichtberechtigen” bei einer Nichtleistungskondiktion?

A

Nichtberechtigter verfügt über einen fremden Gegenstand, den der Verfügungsempfänger gutgläubig erwirbt. Nichtberechtigter muss Verfügungserlös heraus geben.
Voraussetzungen:
1. Veräußerung durch einen Nichtberechtigten
2. Guter Glaube des Erwerbers
3. Abhandenkommen beim ursprünglichen Eigentümer

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6
Q

Was ist der Sonderfall “Leistung an Altschuldner” bei einer Nichtleitungskondiktion?

A

Schuldner zahlt Schulden zu dem bisherigen Gläubiger, da der Schuldner nichts von einer Abtretung weiß. Der alte Gläubiger muss das Empfangene sodann an den neuen Gläubiger herausgeben.

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7
Q

Welche Rechtsfolgen gibt es bei Bereicherungsansprüchen?

A
  1. Herausgabe, §818 Abs. 1 BGB
  2. Wertersatz (Wenn Herausgabe unmöglich ist, z.B. bei Verbrauch) §818 Abs. 2 BGB
  3. Entreicherung (Anspruch erlischt, soweit Empfänger entreichert ist, das Erlangte ist weder in Natuur noch seinem Wert im Empfängervermögen), gilt nur wenn Empfänger Rechtsgrundlosigkeit nicht kannte oder noch nicht verklagt wurde, §818 Abs.3
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8
Q

Was besagt das EBV (Eigentümer-Besitzer-Verhältnis)?

A

Ist Besitzer zum Besitz berechtigt, hat er nicht herauszugeben. Bei unrechtmäßigem Besitz unterscheidet man: §987ff. BGB

  • Bösgläubige Besitzer (Dieb, Kauf von gestohlenen Gegenständen) haften verschärft
  • Gutgläubige Besitzer müssen nur herausgeben
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9
Q

Was ist ein GoA (Geschäftsführung ohne Auftrag)?

A

Wenn jemand Tätigkeiten in einem fremden Rechtskreis vornimmt, ohne eine zugrundeliegende Vereinbarung getroffen zu haben. Handelnder kann insbesondere Ersatz verlangen, wenn er zum Vorteil des Betroffenen gehandelt hat.

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10
Q

Was ist das Deliktrecht? §§823-853 BGB

A

Alle Schadensersatznormen, die kein bestehendes Schuldverhältnis zur Zeit der schädigenden Handlung voraussetzen. Ziel ist der Ausgleich von Nachteilen beim Geschädigten

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11
Q

Welche Anspruchsgrundlagen des Deliktsrechts gibt es?

A
  1. Gefährdungshaftung
  2. Haftung für vermutetes Verschulden
  3. Haftung für zu beweisendes Verschulden
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12
Q

Was ist die Anspruchsgrundlage “Gefährdungshaftung” beim Deliktrecht?

A
Ein Haftung ohne Verschulden, knüpft an der Schaffung einer Gefahrenquelle an, wo es bei Gefahr dann ohne Verschulden zu Schadensersatzpflicht kommen muss. 
Beispiel:
- §1 Abs. 1 ProdHaftG: Produkthaftung
- § 7 StVG: Kfz-Halterhaftung
- § 833 Abs. 1 BGB: Tierhalterhaftung
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13
Q

Was ist die Anspruchsgrundlage “Haftung für vermutetes Verschulden” beim Deliktrecht?

A

Ein Verschulden wird vermutet, da weitere spezielle Anspruchsgrundlagen dies voraussetzen, Schädiger muss sich exkulpieren (beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
Beispiele:
- § 18 StVG: Kfz-Fahrer
- § 831 BGB: Haftung für den Verrichtungsgehilfen
- § 832 BGB: Haftung des Aufsichtspflichtigen
- §§ 836 bis 838 BGB: Haftung bei Gebäudeeinsturz

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14
Q

Was ist die Anspruchsgrundlage “Haftung für zu beweisendes Verschulden” beim Deliktrecht?

A
Richtet sich nach §823 BGB, der Schadenshaftung für schuldhaftes Handeln.
Haftungsbegründender Tatbestand:
1. Rechtsgutsverletzung
2. Kausale Handlung
3. Rechtswidrigkeit
4. Verschulden 

Schadensersatznormen setzen haftungsbegründen Tatbestand und haftungsausfüllenden Tatbestand (Art und Umfang des Schadensersatzes) voraus.
Ein Rechtsgut des Geschädigten wurde verletzt und dies führte zu einem Schaden.

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15
Q

Was besagt der haftungsbegründende Tatbestand “Rechtsgutverletzung”?

A

Recht am:

  • Eigentum
  • eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
  • allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • weitere Rechte, insb. dingliche Rechte wie Pfandrechte, Grundschulten, Hypotheken etc.
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16
Q

Was besagt der haftungsbegründende Tatbestand “Kausale Tathandlung”?

A

Rechtsgutverletzung durch den Schädiger verursacht worden.

  1. Erforderlich ist ein kausales aktives Handeln. Unterlassen reicht bei Rechtspflicht zum Handeln aus, z.B. Verkehrssicherungspflichten
  2. Kausaler Tatbeitrag ist vom Geschädigten zu beweisen.
17
Q

Was besagt der haftungsbegründende Tatbestand “Rechtswidrigkeit”?

A

Rechtswidrigkeit wird durch die Rechtsgutverletzung grundsätzlich indiziert, außer bei Ausnahmen wie z.B. Notwehr, Einwilligung.

18
Q

Was besagt der haftungsbegründende Tatbestand “Verschulden”?

A

Setzt zumindest voraus:

a) Fahrlässigkeit oder
b) Vorsatz

19
Q

Was ist die haftungsausfüllende Kausalität?

A

Zwischen dem haftungbegründenden Tatbestand und dem Schaden muss ein Kausalzusammenhand bestehen (Ursache für Schaden).

20
Q

Wie ist das Mitverschulden nach §254 BGB definiert?

A

Kann sich auf Schadensverursachung oder Schadensentwicklung beziehen, wobei für letztere schon ein Verschweigen eines großen Schadens reicht.

21
Q

Was sind die Rechtsfolgen des Mitverschuldens?

A

Führt zur Reduzierung der Schadensersatzpflicht auf eine dem Maß der Mitverursachung entsprechende Quote.

22
Q

Welche Arten des Schadens gibt es durch eine Delikttat?

A
  • Negatives (Vertrauensschaden),Rechtsgeschäft nie geschlossen, und positives (Schadensersatz) Interesse, Vertrag ordnungsgemäß erfüllt, einschließlich entgangenen Gewinns
  • Materieller (Vermögensschaden) und immaterieller Schaden(z.B. ehrverletzende Äußerungen)