1. Auftragsbearbeitungsprozess - Störung des Erfüllungsgeschäfts - Nicht-Rechtzeitig-Zahlung Flashcards
1
Q
Definieren Sie Zahlungsverzug.
A
Ein Zahlungsverzug liegt vor, wenn der Zahlungsschuldner trotz Mahnung die vertragsmäßig vereinbarte Zahlung nicht rechtzeitig, vollständig, oder gar nicht leistet. Ein Verschulden des Zahlungsschuldners ist keine Voraussetzung.
2
Q
Ab wann tritt der Zahlugsverzug ein?
A
- bei kalendermäßig Bestimmbaren Zeitpunkten:
unmittelbar nach Überschreiten des bestimmten Zahlungstermines (nach Ablauf des z.B. 15.01.), er ist jedoch nur dann genau bestimmt wenn er vertraglich vereinbart ist, oder auf einem Gesetz beruht §286 BGB blau - bei nicht genau bestimm- oder berechenbaren Zeitpunkten:
erfolglose nach der Fälligkeit erfolgte Mahnung, rechtzeitige gerichtliche Mahnverfahren (auf Zahlung verklagen, gerichtlicher Mahnbescheid)
! spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung =Zahlungsverzug, auch ohne ^ ! § 286 BGB blau
3
Q
Was für Rechte hat der Verkäufer ohne Fristsetzung?
A
- Anspruch auf Verzugszinsen:
entspricht 5 Prozent über Basiszinssatz im Jahr; unter keinen Umständen weniger als “; vetragl. vereinbart höherer Zinssatz oder wenn Gläubiger größere Kosten nachweisen kann § 288 BGB blau - Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung:
kann zusätzlich gefordert werden; kann angemessenen Ersatz ALLER Verzugschäden fordern § 280 BGB blau
4
Q
Was für Rechte hat der Gläubiger nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist?
A
- Rücktritt vom Kaufvetrag:
kann zusätzlich Schadensersatz verlangen § 325 BGB lila - Schadensersatz statt Leistung:
nur wenn er die verspätete Zahlung ablehnt § 280 BGB blau