1. Auftragsbearbeitungsprozess - Rechts- und Geschäftsfähigkeit Flashcards
Am Rechtsgeschäft beteiligt sind…?
- Rechtsobjekte §90 BGB (f.) (“Gegenstände”)
- Rechtssubjekte (Personen die durch die Rechtsordnung mit Rechten & Pflichten ausgestattet sind)
Definieren Sie Rechtsobjekte?
- Tiere (i.d.R. gelten Sachrechte)
- Rechte (“unkörperliche Rechtsobjekte” z.B. Eigentum, Rechte, Forderungen)
- Sachen (“körperliche Rechtsobjekte” unbewegliche Sachen z.B. Grundstücke / bewegliche Sachen z.B. Möbel (vertretbare Sachen (werden nach Maß/Gewicht/… bestimmt) nicht vertretbare Sachen (z.B. Sonderanfertigungen, bestimmte Sachen)))
Definieren Sie Rechtssubjekte?
- Natürliche Personen (alle Menschen)
- juristische Personen (“künstliche Personen”, haben die Eigenschaften von Personen kraft Gesetz (jP des privaten Rechts (z.B. GmbH, Vereine); jP des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden))
Was ist die Rechtsfähigkeit?
Es ist die Fähigkeit von Rechtssubjekten, Träger von Rechten und Pflichten zu sein §1 BGB.
Was ist die Geschäftsfähigkeit?
Es ist die Fähigkeit von Personen Willenserklärungen rechtswirksam abzugeben, zu empfangen und wiederrufen zu können.
Was ist Gechäftsunfähigkeit?
Man ist nicht in der Lage rechtswirksam Willenserklärungen abzugeben, sie ist immer nichtig (= von vorne herein ungültig)
- geschäftsunfähig sind Kinder vor dem 7. Lebensjahr + Menschenn die sich im zustand dauernder geistiger Störung befinden §104 BGB
- sie brauchen einen Vertreter, der für sie handeln kann
Was ist beschränkte Geschäftsfähigkeit?
Die Rechtsgeschäfte bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, ohne Zustimmung ist sie schwebed unwirksam, wird diese verweigert ist der Vertrag von Anfang an unwirksam, wird sie erteilt ist er von Anfang an wirksam
- man ist ab dem 7. bis zum 18. Jahr bG §106 BGB §183 BGB
- Zustimmung im Voraus = Einwilligung
- ZUstimmung nachträglich= Genehmigung
- keine Zustimmung brauchen: Verträge, die nur einen Vorteil bringen, Taschengeldparagraph
Was ist unbeschränkte Geschäftsfähigkeit?
Dasheißt das jedes gesetzlich erlaubte Rechtsgeschäft rechtsgültig abgeschlossen werden kann.
- unbeschränkt geschäftsfähig sind alle Personen ab 18 außer Menschen mit andauernder krankhaften Störung der Geistestätigkeit §2 BGB.