Rechtsgeschäfte - Grundlagen Flashcards
Wie kommen Rechtsgeschäfte zustande?
Durch eine Willenserklärung.
Was ist eine Willenserklärung?
Äußerungen einer Person, die mit der Absicht vorgenommen wurde, eine rechtliche Wirkung herbeizuführen.
Was sind die Willenselemente?
Handlungswille (nicht unter Drogeneinfluss oder Zwang), Geschäftswille (der Erklärende muss eine rechtsverbindliche Wirkung beabsichtigen)
Wie kann die Erklärung des Willens abgegeben werden?
unmittelbare Handlung (mündlich, fernmündlich, schriftlich), mittelbare Handlung (Konkludente Willenserklärung (z.B. einsteigen in eine Straßenbahn), ausnahmsweise Schweigen (Scheigen gilt als Ablehnung §§ 108, 177 BGB blau; kann aber vertraglich anders vereinbart werden)
Was sind einseitige Rechtsgeschäfte?
Rechtsgeschäfte, die nur eine Willenserklärung benötigen, bezeichnet man als einseitige Rechtsgeschäfte.
Was sind nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen?
Diese Willenserklärung ist rechtswirksam, sobald sie abgegeben worden ist. Bsp.: Testament
Was sind empfangsbedürftige Willenserklärungen?
Die Willenserklärung ist rechtswirksam, wenn sie demjenigen zugegangen ist, für den sie bestimmt ist. Bsp.: Kündigung, Anfechtung, Mahnung
Welche Möglichkeiten gibt es beim abgeben der Willenserklärung?
unter Anwesenden (Willenserklärung ist mit ihrer Abgabe rechtswirksam), unter Abwesenden (Willenserklärung ist erst zu dem Zeitpunkt rechtswirksam, in welchem sie dem Empfänger zugeht §130 BGB blau, man also davon ausgehen kann, dass er von ihr Kenntnis nehmen kann, ob er es tatsächlich tut, ist egal)
Was sind zweiseitige Rechtsgeschäfte?
Rechtsgeschäfte, die zu ihrer Gültigkeit mindestens zwei sich inhaltlich deckende Willenserklärungen benötigen, sind zweiseitige Rechtsgeschäfte. Sie werden allgemein als Veträge bezeichnet.
Durch was kommen zweiseitige Rechtsgeschäfte zustande?
Durch Antrag (1.Willenserklärung) und Annahme (2. Willenserklärung). Durch Antrag (1.Willenserklärung) und Annahme (2. Willenserklärung). Durch Antrag (1.Willenserklärung) und Annahme (2. Willenserklärung).
Was für Vertragsarten gibt es?
Einseitig verpflichtende Verträge (Nur einem Vertragspartner ist eine Verpflichtung zur Leistung auferlegt (Schenkungsvertrag §516 BGB grün), mehrseitig verpflichtende Verträge (jeder Vertragsteil ist zu einer Gegenleistung als Entgelt verpflichtet).