Zusammenfassung2 Flashcards
Ausbildungsmarketing
Schülerpraktikum, Agentur für Arbeit, Kontakte,
Stellenanzeige: wir sind – suchen –erwarten-bietenbitten
Anforderungsprofil
Definiert Anforderungen an den Bewerber.
Fachkompetenz und Persönlichkeit. Definiert den
Suchweg
Allg. Gleichbehandlungsgesetz
Keine Benachteiligung im Beruf wegen:
* Geschlecht
* Rasse / ethnische Herkunft
* Behinderung
* Sexuelle Orientierung
* Alter
* Religion / Weltanschauung
Stufen des Auswahlverfahrens
Bewerbungsunterlagen – Test – Interview
A-B-C-Analyse
Bewerbungsunterlagen
Anschreiben: Motivation, Schreibstil
Lebenslauf: Schulweg, Wechsel, Lücken
Schulzeugnis: Neigung, Leistungsverhalten
Praktikumszeugnis: Interesse, Neigung
Interview
Phasen: Aufwärmphase – Unternehmensvorstellung
– Vorstellung Bewerber und vertiefende Fragen –
Fragen des Bewerbers – Vertragsinformationen –
Ausblick
Typische Fragen: Berufswahl, Schulzeit,
Freizeitverhalten
Fragen aus dem Anforderungsprofil stellen
Rahmenbedingungen Bewerbungsgespräch
6-Augen, ausreichend Zeit (30 Min.), keine
Störungen
Testverfahren
Gruppenauswahlverfahren, Simulation von
praxisnahen Situationen→ sichtbares Verhalten
z.B. Gruppendiskussion, Gruppenarbeit,
Postkorbübung, Präsentation
Vertrag
Vertrag muss mit sachl. und zeitl. Gliederung an
zuständige Stelle geschickt werden →Eintragung ins
Verzeichnis für Berufsausbildungsverhältnisse
Bei erstmaligem Ausbilden: Ausbilderkarte beifügen
Bei Jugendlichen: Erstuntersuchung beifügen
Bei Verkürzung: Schulzeugnis beifügen
Vertragsinhalte
- Ziel der Berufsausbildung (Beruf)
- sachliche und zeitliche Gliederung
- Beginn und Dauer
- Maßnahmen außerhalb des Betriebs
Arbeitszeit täglich - Probezeit 1-4 Monate, Verlängerung wg.
Krankheit (1/3) möglich - Vergütung, jährlich steigend
- Urlaub
- Kündigungsfristen
- Mitgeltende Regelungen (BV, Tarife…)
Neuerungen BBiG
- Mindestvergütung für Auszubildende
- Mehr Möglichkeiten zur Teilzeitausbildung
- Gleichstellung unter/über 18-jährige Azubis
bei Freistellung Prüfung und Berufsschule - International vergleichbare
Abschlussbezeichnungen bei
Aufstiegsausbildungen
Pflichten Azubi
- Lernpflicht
- Gehorsamspflicht
- Sorgfaltspflicht
- Geheimhaltungspflicht
- Führen der Ausbildungsnachweise
Pflichten Ausbilder
- Ausbildungspflicht
- Gliederung der Ausbildung
- Ausbilder muss benannt sein
- Eintragung des Ausbildungsvertrags in das
Verzeichnis der
Berufsausbildungsverhältnisse - Ärztliche Erstuntersuchung
- Prüfungsanmeldung
- Freistellung Berufsschule
- Kontrolle der Ausbildungsnachweise
- Sozialversicherungspflicht
Ausbildungszeit verkürzen
- Vor Vertragsbeginn bei höherer Schulbildung
möglich aber nicht zwingend
(z.B. Mittlere Reife 6 Monate, Abitur 12
Monate) - Sonderform: Berufsgrundbildungsjahr muss
als 1. Ausbildungsjahr angerechnet
Vorzeitige Zulassung
Bei guter Leistung (=Notendurchschnitt
besser als 2,5) um 6 Monate. Arbeitgeber
kann dies aber auch verweigern.
Berufsschule muss zustimmen
Ausbildungszeit verlängern
- Wenn Azubi durch die Prüfung fällt: bis zur
nächsten Prüfung (6 Monate) auf Antrag des
Azubis. AG darf die Verlängerung nicht
ablehnen - Weitere Verlängerung auch wenn die
Prüfung beim zweiten Mal nicht bestanden
wurde - Verlängerung auch bei längerer Erkrankung
des Azubis möglich - Bei Behinderung des Azubis
- Bei Teilzeitausbildung möglich
Kündigung
- Kündigung muss schriftlich erfolgen
- Probezeit: Kündigung jederzeit durch beide
Vertragspartner ohne Angabe des Grundes - Nach der Probezeit durch Arbeitgeber:
Außerordentliche Kündigung aus wichtigem
Grund (fristlos, Unzumutbarkeit) - Nach der Probezeit durch den Azubi:
Bei Aufgabe der Berufsausbildung oder Wahl
eines anderen Ausbildungsberufs - Aufhebung
Reguläre Beendigung der Ausbildung
- Durch Zweckerreichung =
Mit Bestehen der Abschlussprüfung und
Bekanntgabe des Ergebnisses
Verlängerungsmöglichkeit um max. 1 Jahr bei
Nicht-Bestehen der Prüfung - Durch Zeitablauf =
Bei Nicht-Bestehen, wenn der Azubi die
Prüfung nicht wiederholen möchte
Zulassung zur Prüfung
- Ausbildungsnachweis lückenlos geführt
- Zur Prüfung angemeldet
- Dauer der Ausbildung absolviert (max.2 M.
bis Ende des Vertrages) - Eingetragen im Verzeichnis der
Berufsausbildungsverhältnisse - Zwischenprüfung muss absolviert sein
Übernahme
Darf frühestens 6 Monate vor Ausbildungsende
vereinbart werden.
* Nicht-Übernahme muss spätestens 3 Monate vor
Ausbildungsende mitgeteilt werden
* Übernahme durch konkludentes Handeln
* Übernahme von BR/JAV-Mitgliedern in
unbefristetes Arbeitsverhältnis
Jugendarbeitsschutzgesetz
Erstuntersuchung, 8-Std.-Tag, 5-Tage-Woche,
Nachtruhe, Pausen, Freistellung vor Prüfung,
Berufsschule über 5 UE gilt einmal pro Woche wie
ein ganzer Arbeitstag
Weitere Schutzgesetze
- Bundesurlaubsgesetz: 24 Werktage
- Mutterschutzgesetz:
- Beschäftigungsverbot 6 Wochen vor und 8
Wochen nach der Entbindung
Verbot schwerer körperlicher Arbeit,
Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit
Kündigungsschutz werdender Mütter - Schwerbehindertenschutzgesetz: Schwerbehindert = ab 50%
Zusatzurlaub von 5 Tagen
Erhöhter Kündigungsschutz
Betriebsrat
In Unternehmen mit mind. 5 wahlberechtigten und 3
wählbaren Arbeitnehmern.
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
Wahlberechtigt: alle AN ab 16 J.
Wählbar: Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
Neuwahl alle 4 Jahre
Kündigungsschutz des BR
Ab 200 AN Freistellung 1 BR
JAV = Jugend- und
Auszubildendenvertretung
Nimmt Einfluss auf den BR. Vertritt AN unter 18 J.
und Azubis bis 25 J. → Fragen der Berufsbildung,
Übernahme, Gleichstellung
Wahlberechtigt: alle AN bis 18J., Azubis bis 25J.
Wählbar: alle AN bis 25J.
Neuwahl alle 2 Jahre
Kündigungsschutz und Anspruch auf Übernahme in
ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
Mitwirkungsrechte =
Informieren und Beratung mit dem
BR
- Beratung in Fragen der Berufsbildung
- Auswahl der Teilnehmer an
Bildungsmaßnahmen - Personalplanung und Planung von
Arbeitsplätzen - Anhörung vor Kündigungen
Mitbestimmungsrechte =
Betrieb braucht Zustimmung des BR
- Richtlinien über personelle Auswahlkriterien
- Interne Ausschreibung von Arbeitsplätzen
- Einstellung von Mitarbeitern
- Fragen der Ordnung des Betriebs und des
Verhaltens der AN (Betriebsvereinbarungen
Betrieblicher Ausbildungsplan
Legt die Netto-Ausbildungszeit fest,
d.h. ohne Urlaub und Berufsschule
Leitfragen:
✓ Was: Rahmenplan
✓ Wann: Zeitraum
✓ Wo: Lernort/Abteilung
✓ Wer: Verantwortlich
✓ Wie: Methode
Versetzungsplan
Lückenlose Planung der Ausbildung und
Information der Beteiligten
Lernorte
Arbeitsplatz = Echtsituation
Lerninsel = Eigener Arbeitsplatz zur Durchführung
anderer Tätigkeiten und Projekte
Übungsfirma = Übernahme Firma durch Azubis.
Auch simuliertes Unternehmen, fiktive Waren und
Dienstleistungen. Spiegelt Geschäftswelt wieder
Lehrwerkstatt = Simulation der Echtsituation ohne,
dass die Produktion unterbrochen werden muss