Lehrnfeld1 Flashcards

1
Q

Was ist eine Ausbildungsordnung

A

Regelt verbindlich die zu vermittelden Mindesinhalte einer Ausbildung (Ausbildungsrahmenplan)

Qualitätsstandard der Ausbildung in DE

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2
Q

Was steht im Ausbildungsrahmenplan

A

Berschreibt die Ziele der Ausbildung

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3
Q

4-Stufen Methode

A
  1. Vorbereiten
  2. Vormachen und erklären
  3. Nachmachen und erklären lassen
  4. Abschluss und Erfolgskontrolle
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4
Q

Lehrgespräch

A

Kontaktphase
Orientierungsphase
Argumentations- und Lösungsphase
Abschluss

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5
Q

Präsentation

A

Ein-Weg-Kommunikation

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6
Q

Duale Ausbildung in DE

A

Dual = Praktische und theoretische Ausbildung (Berufsschule und Ausbildungsbetrieb)

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7
Q

Bildungssystem in DE Gliederung

A

Elementarbereich = KiGa
Primarbereich = Grundschule
Sekundarbereich I = 1. Schulabschluss
Sekundarbereich II = 2. Schulabschluss
Tetritärer Bereich = rest

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8
Q

Ziele des Bildungssystems in DE

A

*Chancengleichheit (soziale Gruppen)
* Durchlässigkeit (z.B. durch IHK-Abschlüsse die Hochschulzulassung
erreichen)
* Transparenz (Nachvollziehbar durch Rechtsverordnung)
* Gleichwertigkeit (Anerkennung betriebliche / hochschulische Ausbildung)

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9
Q

Schulpflicht

A

9-10 Jahre Vollzeitschulpflicht (Ländersache)
3 Jahre Berufsschulpflicht
Keine Berufsschulpflicht mit Ablauf des 12. Schulbesuchsjahr oder Ü21

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10
Q

Was müssen Schulabgänger machen, die noch der Schulpflicht unterliegen?

A

Berufsvorbereitungsjahr
Berufsgrundbildungsjahr
Langzeitpraktikum

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11
Q

Was steht in der Ausbildungsordnung?

A
  1. Ausbldungsberuf
  2. Ausbildungsdauer
  3. Ausbildungsberufsbild
  4. Ausbildungsrahmenplan
  5. Prüfungsanforderungen
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12
Q

Typische Fragen zur Ausbildungsordnung

A

*Dürfen Sie vom Ausbildungsrahmenplan abweichen?
*In der BS fällt Reli aus. Müssen Sie etwas tun?
*In der BS fällt BWR aus. Müssen Sie etwas tun?
*Woher wissen Sie, dass Sie Ihr Thema einem Azubi beibringen müssen?
*Was sind die 5 Inhalte der Ausbildungsordnung (BeDaRaBiPru)
*Für wen gilt der Rahemenlehrplan?
*Warum spricht man dort von Lernfeldern statt von Fächern?

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13
Q

Welche Lernziele gibt es, mit “Fundort”

A

Richtlernziel -> Berufsbild (Die Entgeldabrechnung)
Groblernziele+ Taxonomie -> Ausbildungsrahmenplan (Brutto/Netto)
Feinlernziele -> Ausbildungsplan (Berechnung des SVbetrag)
Operationalisierte Feinlernzile -> Lerneinheit

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14
Q

Was heißt operationalisieren?

A
  • Was soll der Azubi können (beobachtbares Endverhalten)
  • Wie soll der Azubi es können (Maßstab)
  • Wann soll der Azubi es können (Bedingung)
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15
Q

Wer darf Ausbilden §27-30 BBiG/ AEVO

A

✓ die verlangten Fertigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsberufs vermitteln
kann und die Kammer dies festgestellt hat
✓ über die notwendige Ausstattung lt. Ausbildungsordnung verfügt
(Ausbildungswerkstatt, -ecke)
✓ überbetriebliche Ergänzungsausbildung bei Bedarf ermöglicht
✓ die Zahl der Azubis angemessen zu den Fachkräften wählt (je nach Beruf, ca.
3 Fachkräfte auf 1 Azubi)
✓ alle Hilfsmittel und Gesetze zur Ausbildung vorliegen hat
✓ persönlich und fachlich geeignet ist (Ausbildender und Ausbilder)

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16
Q

Wer ist der Ausbildungsberater

A

von der Kammer/IHK etc. Person, die die Eignung von Ausbildungsstätten und Prüfern überwacht. Ein
Ausbildungsberater arbeitet in Ausbildungsfragen mit den Betrieben zusammen.

17
Q

Wer ist der Ausbilder

A

Die Person, die ofiziell für die Ausbildung des Azubis verantwortlich ist

18
Q

Was ist die Persönliche Eignung des Ausbilder?

A

keine Verstöße gegen BBig, keine Vorstrafen

19
Q

Fachliche Eignung des Ausbilder

A
  1. Nachweis der Fachkenntnisse oder Berufserfahrung
  2. Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
20
Q

Wer ist der Ausbildende

A

Der Betrieb

21
Q

Eignung des Ausbildendes

A

Persönliche Eigung §28,29 BBiG
Muss kinder und Jugendliche beschäftigen dürfen (JArbSchG §25)
Keine Verstöße gegen BBiG

Fachkräfte
Ausbilder
Betrieb muss nach seiner Art geeignet sein

22
Q

Wer ist der Ausbildungsbeauftragter

A

Mitarbeiter der den Azubi anleitet in einer Abteilung

23
Q

Eignung Ausbildungsbeauftragter

A

Inhalte seinen Wissensgebiets vermitteln
Persönliche Eignung

24
Q

Außerbetriebliche/Überbetriebliche Ausbildung

A

Bei Mängeln in der Ausbildungsstätte gibt es die Möglichkeit, diese Mängel wie folgt
auszugleichen:
a) Außerbetriebliche Ausbildung:
- durch Partnerbetriebe. Man spricht von „Verbundausbildung“ wenn die
Vertragspartner eine dauerhafte außerbetriebliche Ausbildung vereinbaren.
b) Überbetriebliche Ausbildung:
Erfolgt in Kammern, Innungen und Verbänden,
bieten Lehrgänge an („verlängerte Werkbank“)
Hinweis: eine rein schulische Berufsausbildung wird ebenfalls „Außerbetriebliche
Ausbildung“ genannt

25
Q

Verbundausbildung

A
  1. Auftragsausbildung (gegen Entgeld)
  2. Ausbildungskonsortium
    tauschen Azubis durch
  3. Leitbetrieb und Patnerbetriebe (ohne Entgeld)
  4. Ausbildungsverein ( teilen der Kosten)
26
Q

Auslandsausbildung

A

bis zu 25% der Regulären Ausbildungszeit (Zeit von Ausbildungsrahmenplan)

27
Q

Teilzeitausbildung

A

Kürung Arbeitszeit auf bis zu 50%
max. 1,5 fache der Regulären Asbildungsdauer

28
Q

Gestufte Ausbildung

A

Aufbauende Stufen, jede hat einen Ausbildungsabschluss
2. Stufe nur nach 1. Stufe

29
Q

Schutzgesetzte

A

Auf Schutzgesetzte kann nicht verzichtet werden

30
Q

JArbSchG

A

➢ Verbot der Kinderarbeit (= bis 14 Jahre); Ausnahme für Ferienjobs, max. 2
Std. täglich
➢ Jugendlich = 15 – 18 Jahre
➢ Erstuntersuchung vor der Beschäftigung nötig sowie Nachuntersuchung
➢ Arbeitszeit max. 8 Std. täglich, 40 Std. p.W.,
➢ 5.-Tage-Woche
➢ Verbot gesundheitsgefährdender Arbeiten
➢ Verbot der Samstags- und Sonntagsarbeit (bis auf Ausnahmen)
➢ Freistellungspflicht für Berufsschule und Prüfungen
➢ Urlaub: bis 16 J. 30 Werktage, bis 17 J. 27 Werktage, bis 18 J. 25 Werktage
➢ Verbot der Akkordarbeit und Unter-Tage-Arbeit
➢ Nachtruhe 20.00 – 6.00 Uhr