Lernfeld4 Flashcards
Rechtsgrundlagen zur Beendigung der Ausbildung:
- BBIG § 43,44: Zulassung zur Prüfung
- Ausbildungsordnung: Prüfungsinhalte
- JArbSchG § 10: Freistellung vor Prüfung
- Prüfungsordnung: Ablauf der Prüfung BBiG § 47
Prüfungsordnung
§47 BBiG
§ 37 BBiG
- Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung Teil 1: nach § 48 BBiG ist eine
Zwischenprüfung verpflichtend.
Zweck: Ausbildungsstand feststellen, korrigieren - Abschlussprüfung: Feststellung, ob der Prüfling den Beruf fach- und sachgerecht
ausüben kann
Prüfungsinhalt der Abschlussprüfung:
Beherrschen der erforderlichen beruflichen Fertigkeiten
- Besitz der nötigen praktischen und theoretischen Kenntnisse
- Vertrautheit mit dem Lehrstoff der Berufsschule
→ Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit
Feststellung Kenntnisse → schriftliche Prüfung
Feststellung Fertigkeiten: Gewerblich-technisch: Prüfstück anfertigen, betriebl.
Auftrag; Kaufmännisch: Praktische Übung (Prüfungsgespräch)
Bestehenskriterien:
mindestens ausreichende Leistungen = 50 P. von 100. 2x Wiederholung möglich.
Bestandene Teilleistungen werden angerechnet
Neu: Gestreckte Prüfung: In neu geordneten Berufen wird die Zwischenprüfung zur
Abschlussprüfung Teil 1. Die Note aus Teil 1 fließt in das Gesamtergebnis ein
Zulassung zur Abschlussprüfung § 43 BBiG
- Ausbildungszeit zurückgelegt bzw. Ausbildungszeit endet nicht später als zwei
Monate nach dem Prüfungstermin - Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen
- Ausbildungsnachweise lückenlos geführt
- Berufsausbildungsverhältnis muss in das Verzeichnis der
Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen sein - Zur Prüfung angemeldet sein
Besondere Zulassung: § 45 BBiG:
- Aufgrund guter Leistungen nach Anhörung des Azubis und der
Berufsschule = Vorzeitige Zulassung - Personen, die den Erwerb ausreichender beruflicher Kenntnisse glaubhaft
machen können (mindestens das 1,5-fache der Zeit einer Ausbildung im
Beruf tätig) - Ausbildung in einer Berufsfachschule
Verlängerungsmöglichkeiten:
mündliches Verlangen des Azubis
Auf die Prüfung vorbereiten:
Soll-Ist-Vergleich:
Ausbildungsrahmenplan – Ausbildungsnachweis
Rahmenlehrplan - Berufsschulzeugnis
Prüfungsanforderungen - Kenntnis des Ablaufs
Prüfungsordnung - Musterprüfungen
Berufserfahrung - Beurteilungen
Prüfungsausschuss:
Ehrenamt, unabhängig von Kammer. Mind. 3 Personen (AG/AN/Lehrer) =
paritätische Besetzung. Berufung 5 Jahre
Sachkundig: durch fachliche Prüfung oder vergleichbar, beruflich aktuelles Wissen
Geeignet: durch zeitliche Verfügbarkeit, Teamfähigkeit, Urteilsfähigkeit, positives
Prüferverhalten. Ermitteln und nicht Vermitteln der Inhalte = Prüferpädagogische
Eignung
Azubi auf die Prüfung vorzubereiten
➢ Gespräche mit dem Azubi führen
➢ Zeitplanung der Prüfungsvorbereitung
➢ Feststellen der Ausbildungsdefizite (Soll/Ist)
➢ Ausgabe von alten Prüfungsaufgaben
➢ Defizite beheben durch geeignete Maßnahmen
➢ Teilnahme an Prüfungsvorbereitungskursen
Bestandteile der Anmeldung:
- Angaben über Unternehmen und Prüfling,
- betrieblichen Ausbildungsgang, Beurteilungen
- Angaben Schulausbildung
- Letztes Berufsschulzeugnis
- Ausbildungsnachweisheft
- Bescheinigung Zwischenprüfung
Ausbildungszeugnis:
Welche Zeugnisse
Drei-Zertifikate-System:
1. Berufsschulzeugnis
2. Prüfungszeugnis der Abschlussprüfung
3. Ausbildungszeugnis des Betriebs
Zeugnisgrundsätze:
Wahrheit: Keine Missverständnisse
Klarheit: Struktur, klare Formulierung
Wohlwollen: positive Formulierung, aber berufliches Fortkommen darf nicht zu Lasten
von Wahrheit und Klarheit gehen
Vollständigkeit und Fehlerfreiheit
Übernahme
erst in den letzten 6 Monaten der Ausbildung
konkludentes Handeln
JAV/BR Mitglied, bei verlangen