Zusamenfassung4 Flashcards
Wo kann ich nachlesen, was bei der
Prüfung wichtig ist: Rechtsgrundlagen
- BBIG: Zulassung zur Prüfung
- Ausbildungsordnung: Prüfungsinhalte
- Prüfungsordnung: Ablauf der Prüfung
- JuArbSchG: Freistellung Jugendlicher vor
Prüfung
Prüfungsarten –
was wird damit festgestellt
Zwischenprüfung:
nach § 48 BBiG ist eine Zwischenprüfung
verpflichtend.
Zweck: Ausbildungsstand feststellen, korrigieren
Abschlussprüfung:
Feststellung, ob der Prüfling den Beruf fach- und
sachgerecht ausüben kann
Zulassung zur Abschlussprüfung
1.Ausbildungszeit zurückgelegt bzw.
Ausbildungszeit endet nicht später als zwei
Monate nach dem Prüfungstermin
2. Teilnahme an Zwischenprüfungen
3. Ausbildungsnachweise lückenlos geführt
4. Berufsausbildungsverhältnis muss in das
Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
eingetragen sein
5. Zur Prüfung angemeldet sein
Besondere Zulassung§ 45 BBiG:
➢ Vorzeitige Zulassung durch gute
Leistungen nach Anhörung des Azubis
und der Berufsschule
➢ Personen, die den Erwerb ausreichender
beruflicher Kenntnisse glaubhaft machen
können (mindestens das 1,5-fache der
Zeit einer Ausbildung im Beruf tätig)
➢ Ausbildung in einer Berufsfachschule
Feststellungen in einer Prüfung
Beherrschen der erforderlichen beruflichen
Fertigkeiten
- Besitz der nötigen praktischen und
theoretischen Kenntnisse
- Vertrautheit mit dem Lehrstoff der
Berufsschule
→ Feststellung der beruflichen
Handlungsfähigkeit
Inhalte schrftl. und mdl. Prüfung
Schriftliche Prüfung: Feststellung Kenntnisse
Mündliche Prüfung: Feststellung Fertigkeiten:
* Gewerblich-technisch: Prüfstück anfertigen
* Kaufmännisch: Praktische Übung (Prüfungsgespräch)
Prüfungszeitpunkte
Sommerprüfung Vertragsende 1.4. - 30.9.:
Winterprüfung Vertragsende 1.10. – 31.3.:
Bestehenskriterien
mindestens ausreichende Leistungen = 50 P. von
100
2x Wiederholung möglich.
Bestandene Teilleistungen werden angerechnet
Neu: Gestreckte Prüfung:
Zwischenprüfung fließt in das Gesamtergebnis
ein
Ausbildungszeit verlängern
Auf mündl. Verlangen des Azubis bis zur
nächsten Prüfung, max. 1 Jahr
Wenn keine Vertragsverlängerung gewollt ist,
endet der Ausbildungsvertrag mit dem
Befristungsende
Die Prüfung kann auch ohne
Ausbildungsverhältnis 2x wiederholt werden
Bei Behinderung oder langer Erkrankung möglich
Prüfungsausschuss
Ehrenamt, unabhängig von Kammer
mind. 3 Personen (AG/AN/Lehrer) = paritätische
Besetzung
Berufung 5 Jahre
Sachkundig: durch fachliche Prüfung oder
vergleichbar und beruflich aktuelles Wissen
Geeignet: durch zeitliche Verfügbarkeit
Teamfähigkeit
Urteilsfähigkeit,
positives Prüferverhalten
Ermitteln und nicht Vermitteln der Inhalte
Umgang mit Prüfungsangst
- Wissen über Prüfungsablauf
- Simulation der Prüfung
- Lernerfolg bestätigen
- Erfolgsdruck abbauen
- Realistische Selbsteinschätzung
- Positives Denken
- Entspannungstechnik
- Zeitmanagement
Feststellung von Ausbildungsdefiziten
Abgleich von:
Ausbildungsrahmenplan + Ausbildungsnachweis
Rahmenlehrplan +- Berufsschulzeugnis
anforderungen +- Kenntnis des Ablaufs
Prüfungsordnung +- Musterprüfungen
Berufserfahrung +- Beurteilungen
Zeitplanung
2-3 M. vorher: Zeitplan erstellen,
Musterprüfungen durcharbeiten, Wiederholen
und Festigen,
2-3 W. vorher: ggf. Freistellung zum lernen und
üben, überbetriebliche
Prüfungsvorbereitungskurse, Gespräche mit
Azubi (Selbstkontrolle und Überprüfung durch
Ausbilder) gezieltes Bearbeiten von Schwächen
Bestandteile der Prüfungsanmeldung
- Angaben über Unternehmen und Prüfling,
- betrieblichen Ausbildungsgang,
Beurteilungen - Angaben Schulausbildung
- Letztes Berufsschulzeugnis
- Ausbildungsnachweisheft
- Bescheinigung Zwischenprüfung
Ausbildungszeugnisse
Drei-Zertifikate-System:
1. Berufsschulzeugnis
2. Prüfungszeugnis der Abschlussprüfung
3. Ausbildungszeugnis des Betriebs