Zusammenfassung1 Flashcards

1
Q

Duale Ausbildung

A

2 Lernorte: Berufsschule (Theorie) und
Betrieb (Praxis und Erfahrung)
Verantwortlich für Lernerfolg ist der
Ausbilder

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2
Q

Vorteile betrieblicher Ausbildung

A

Azubi: Entgelt, Praxis
Betrieb: Nachwuchs, Verantwortung
Staat: Kostenteilung

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3
Q

Kosten der Ausbildung

A

Entgelt Azubi, Entgelt Ausbilder, Zeit,
Zusatzmaßnahmen

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4
Q

Ausbildungsordnung

A

Gibt den Qualitätsstandard für eine
ordentliche Berufsausbildung vor.
Erlassen vom Bundeswirtschaftsminister
Inhalt:
Bezeichnung Ausbildungsberuf
Dauer der Ausbildung
Rahmenplan
Berufsbild
Prüfungsanforderungen

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5
Q

Lernziele

A

Richtziel = Berufsbild
Grobziel = Ausbildungsrahmenplan
Feinziel = betrieblicher Ausbildungsplan
Operationalisiertes Feinlernziel =
Lerneinheit, die bewertbar formuliert ist
durch Bedingung, Maßstab,
beobachtbares Endverhalten

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6
Q

Ziele des Bildungssystems

A

Chancengleichheit, Transparenz,
Durchlässigkeit, Gleichwertigkeit

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7
Q

Rechtsgrundlagen

A

Grundgesetz Art. 12,
Berufsbildungsgesetz,
Jugendarbeitsschutzgesetz,
Betriebsverfassungsgesetz, BGB,
Schutzgesetze (Kündigungsschutz,
Mutterschutz, Arbeitszeit, Urlaub…)

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8
Q

Beteiligte in der Ausbildung

A

Ausbilder, zuständige Stelle,
Ausbildungsberater, Prüfer, Lehrer, BR,
Fachkräfte, Agentur für Arbeit, Verbände

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9
Q

Eignung Ausbildender und Ausbilder

A

Ausbildender = Betrieb, vertreten durch
GF muss persönlich geeignet sein, d.h.
muss Kinder und Jugendliche
beschäftigen dürfen und keine Verstöße
gegen BBiG
Ausbilder muss persönlich und fachlich
geeignet sein.
Persönlich =. keine einschlägigen
Vorstrafen.
Fachlich = muss den Beruf gelernt
haben (oder doppelte Zeit im Beruf tätig der Ausbilder
sein) und Nachweis der berufs- und
arbeitspädagogischen Kenntnisse.

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10
Q

Eignung Betriebsstätte

A

Nach seiner Art geeignet sein =
Ausstattung vorhanden sein
Verhältnis Fachkräfte 3 zu 1 Azubi
Ausbilder 1 zu 16 Azubis

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11
Q

Eignung Ausbildungsbeauftragter

A

Persönliche Eignung, d.h. keine
einschlägigen Vorstrafen. Braucht aber
keinen Nachweis über die berufs- und
arbeitspädagogischen Kenntnisse

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12
Q

Begriff AdA

A

Nachweis der berufs- und
arbeitspädagogischen Kenntnisse

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13
Q

AEVO

A

Ausbildereignungsverordnung

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14
Q

Feststellung der Eignung

A

Durch zuständige Stelle,
Ausbildungsberater. Keine Eignung bei
Gewerbeuntersagung, Konkurs oder
Vergleichsverfahren

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15
Q

Rolle der zuständigen Stelle

A

Feststellung der Eignung für die
Ausbildung, Ausbildungsberatung,
Prüfungsabnahme und Koordination

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16
Q

Handlungskompetenz

A

Setzt sich zusammen aus:
Fachkompetenz = Wissen + Können
Sozialkompetenz = Umgang mit
Menschen
Methodenkompetenz = Arbeits- und
Lernmethoden beherrschen
Persönlichkeitskompetenz = Umgang
mit sich selbst (Eigenmotivation usw.)

17
Q

Schlüsselqualifikation

A

Ist der Schlüssel für jeden Beruf, z.B.
Selbständigkeit, Zuverlässigkeit.

18
Q

Außerbetriebliche Ausbildung

A

In Schulen und bei Partnerbetrieben

19
Q

Überbetriebliche Ausbildung

A

Bei Kammern und Verbänden

20
Q

Verbundausbildung

A

1.Auftragsausbildung:
Übernahme von Ausbildungsabschnitten
gegen Entgelt
2. Ausbildungskonsortium
Mehrere kleine Unternehmen stellen
Azubis ein und tauschen diese in
vereinbarten Phasen untereinander aus
3. Ausbildungsverein:
Mehrere Betriebe bilden einen
Ausbildungsverein und treten als
Ausbilder ein. Jeder Betrieb ist
ausbildungsgeeignet, man teilt sich
Kosten und Verwaltung
4. Leitbetrieb und Partnerbetriebe
Koordination der Ausbildung mit versch.
Lernorten ohne Entgelt. Leitbetrieb hat Wissenszuwachs, Partnerbetrieb sichert
sich Fachkräftenachwuchs

21
Q

Besondere Ausbildungsformen

A

Auslandsausbildung:
bis zu 25% der regulären
Ausbildungszeit, muss in
Ausbildungsvertrag eingetragen sein
Teilzeitausbildung:
Kürzung der Arbeitszeit auf bis zu 50%
möglich
Dauer der Ausbildung verlängert sich
entsprechend, max. 1,5-fache der
regulären Ausbildungsdauer.
Verlängerung darüber hinaus bis zur
nächsten Abschlussprüfung möglich.
Vergütung wird entsprechend reduziert
Gestufte Ausbildung: Aufbauende
Stufen, jede hat einen
Ausbildungsabschluss
z.B. Verkäufer – Kfm. im Einzelhandel