Zulassungsrecht Flashcards
Rechtliche Quellen
- StVG: § 1 Grundsatz
- FZV: regelt zulassungsverfahren
- StVZO: regelt formale, technische voraussetzungen für Zulassung
- StVO:Regeln für einige zulassunga rechtliche GS: Beleuchtung, ausländische FZG
- EG-Richtlinien: technische vorrausetzungen
- PfltversG: GS für inländische KFZ
- ausländische PfltversG
§ 1 StVG
Regelt allgm. GS des zulassungsverfahren.
Spezielle Regelungen und das Verfahren selbst müssen durch weitere VO geregelt werden. Also die FZV
Durch § 6 I StVG können wir in die FZV wechseln.
FZV
Regelt das:
- Vorrausetzungen für das zulasaungsverfahren
- halterverantwortlichkeiten
Zulassung was heisst das?
- behördliche Genehmigung für den Betrieb eines FZG im Straßenverkehr
- Identifizierung des Fahrzeugs
- Zuteilung einer als zulassungsnummer bezeichneten laufenden Nummer.
Folge:
Ein FZ ist nur zugelassen wenn ein AKZ zugeteilt ist das durch die Behörde abgestempelt wurde und eine zulassungsbsscheinigung ausgestellt wurde.
§ 1 FZV
Zulassungspflichtig sind nur FZG die mehr als 6 km/h fahren. Also traktoren oder arbeitsmaschinen müssen nicht zugelassen werden.
Um ein FZG zulassen zu können braucht man :
- alt, fahrzeugbrief ausgestellt durch KBA
- Zulassungsbsscheinigung Teil II von zulassungsbehörde
- COC (cettificate of conformity) vom hersteller ausgestellt.
Wenn das Verfahren zur zulassung durchlaufen ist wird eine Zulassungsbsscheinigung Teil I ausgehändigt, die muss man vorzeigen der Polizei bei Kontrollen.
Gem. § 11 VI FZV
§ 3 FZV
Regelt die spezielle Regeln der Zulassung.
Antrag (PfltversG vorhanden)
Zulassung (AKZ Zuteilung, Ausfertigung zulassungsbsscheinigung teil 1)
Inbetriebsetzung auf öffentliche Straßen
Sinn der Zulassung
Prüfung der Bauart eines jedes FZG auf verkehrstüchtigkeit.
Müssen den technischen Anforderungen der StVZO entsprechen.
Abstempeln 8 FZV AKZ
Ist erst dann wirksam.
AKZ mit Fahrzeug ist eine Urkunde.
- zulassungsplakette von Behörde
- gültige prüfplakette HU
Teil I wird ausgestellt, dies ist sowas wie Personalausweis vom Fahrzeug. Stehen alle wichtigen technischen Daten drinn.
EG-Fahrzeugklassen
Grundlage EG-Richtlinien.
Wichtig für fahrzeughersteller die für ihre FZG eine europäische betriebserlaubnis erlangen wollen.
Mit dieser typengenehmigung konnten die FZG in den jeweiligen Staaten in den Verkehr gebracht werden.
Klasse M - Kfz zur Personenbeförderung
Klasse N - Kfz zur Güterbeförderung
Klasse O - Anhänger einschließlich Sattelanhänger
Klasse L - zweirädrige o. Dreirädrige KFZ sowie leichte 4 rädrige KFZ
Typklasse
Wichtig für Kfz-Versicherungen
Stellt index Wert für Prämienberechnung für die Haftpflichtversicherung dar.
Spielt für uns keine Rolle
eKFV
- Batterie betrieben, keine Emissionen
- nicht mehr als 20 km/h
- ab 14 Jahren
- Fahrerlaubnis frei
- Lenk, haltestange
- gleiche Regeln bei Alkohol wie für KFZ
- nur auf radwegen, radstreifen wenn vorhanden, wenn nicht dann auf strasse.
Kontrolle:
- Betriebserlaubnis
- Typenschild (EKF), identnummer oder COC Dokument
- Vers KZ und VS bescheinigung
Motorisierte Krankenfahrstühle
- Max 15 km/h, nur ein sitz
- prüfbescheinigung für krankenfahrstühle
- zulassungsfrei nach § 3 FZV
- § 2.13 legaldefinition
- § 4 Bedingungen für zulassungsfreiheit
Kontrolle:
- betriebserlaubnis
- Versicherungs KZ
- kennzeichnungstafel oben an der Rückseite
- versicherungsbescheinigung
- geschwinidkeitsschild bis 15km/h
25km/h auto
25 Aufkleber und müssen als PKW angemeldet werden. Brauchen also AKZ, Versicherungskennzeichen reicht nicht aus.
- Sind krankenfahrstühle max 300kg
- Können Leute fahren die vor 2002 bereits eine Prüfbescheinigung erworben haben.
- pkw die auf 25 gedrosselt wurden.
Krafträder
- Alle zweirädrigen KFZ
- Anordnung der Räder hinter einander
- schneller als 45 km/h
- mehr als 50cm3
Kontrolle:
- Zulassungsbsscheinigung Teil 1
- kennzeichen auf Rückseite