Zulassungsrecht Flashcards

1
Q

Rechtliche Quellen

A
  • StVG: § 1 Grundsatz
  • FZV: regelt zulassungsverfahren
  • StVZO: regelt formale, technische voraussetzungen für Zulassung
  • StVO:Regeln für einige zulassunga rechtliche GS: Beleuchtung, ausländische FZG
  • EG-Richtlinien: technische vorrausetzungen
  • PfltversG: GS für inländische KFZ
  • ausländische PfltversG
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2
Q

§ 1 StVG

A

Regelt allgm. GS des zulassungsverfahren.
Spezielle Regelungen und das Verfahren selbst müssen durch weitere VO geregelt werden. Also die FZV
Durch § 6 I StVG können wir in die FZV wechseln.

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3
Q

FZV

A

Regelt das:

  • Vorrausetzungen für das zulasaungsverfahren
  • halterverantwortlichkeiten
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4
Q

Zulassung was heisst das?

A
  • behördliche Genehmigung für den Betrieb eines FZG im Straßenverkehr
  • Identifizierung des Fahrzeugs
  • Zuteilung einer als zulassungsnummer bezeichneten laufenden Nummer.

Folge:
Ein FZ ist nur zugelassen wenn ein AKZ zugeteilt ist das durch die Behörde abgestempelt wurde und eine zulassungsbsscheinigung ausgestellt wurde.

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5
Q

§ 1 FZV

A

Zulassungspflichtig sind nur FZG die mehr als 6 km/h fahren. Also traktoren oder arbeitsmaschinen müssen nicht zugelassen werden.

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6
Q

Um ein FZG zulassen zu können braucht man :

A
  • alt, fahrzeugbrief ausgestellt durch KBA
  • Zulassungsbsscheinigung Teil II von zulassungsbehörde
  • COC (cettificate of conformity) vom hersteller ausgestellt.

Wenn das Verfahren zur zulassung durchlaufen ist wird eine Zulassungsbsscheinigung Teil I ausgehändigt, die muss man vorzeigen der Polizei bei Kontrollen.
Gem. § 11 VI FZV

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6
Q

§ 3 FZV

A

Regelt die spezielle Regeln der Zulassung.

Antrag (PfltversG vorhanden)

Zulassung (AKZ Zuteilung, Ausfertigung zulassungsbsscheinigung teil 1)

Inbetriebsetzung auf öffentliche Straßen

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6
Q

Sinn der Zulassung

A

Prüfung der Bauart eines jedes FZG auf verkehrstüchtigkeit.

Müssen den technischen Anforderungen der StVZO entsprechen.

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7
Q

Abstempeln 8 FZV AKZ

A

Ist erst dann wirksam.
AKZ mit Fahrzeug ist eine Urkunde.

  • zulassungsplakette von Behörde
  • gültige prüfplakette HU

Teil I wird ausgestellt, dies ist sowas wie Personalausweis vom Fahrzeug. Stehen alle wichtigen technischen Daten drinn.

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8
Q

EG-Fahrzeugklassen

A

Grundlage EG-Richtlinien.

Wichtig für fahrzeughersteller die für ihre FZG eine europäische betriebserlaubnis erlangen wollen.
Mit dieser typengenehmigung konnten die FZG in den jeweiligen Staaten in den Verkehr gebracht werden.

Klasse M - Kfz zur Personenbeförderung
Klasse N - Kfz zur Güterbeförderung
Klasse O - Anhänger einschließlich Sattelanhänger
Klasse L - zweirädrige o. Dreirädrige KFZ sowie leichte 4 rädrige KFZ

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9
Q

Typklasse

A

Wichtig für Kfz-Versicherungen
Stellt index Wert für Prämienberechnung für die Haftpflichtversicherung dar.

Spielt für uns keine Rolle

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10
Q

eKFV

A
  • Batterie betrieben, keine Emissionen
  • nicht mehr als 20 km/h
  • ab 14 Jahren
  • Fahrerlaubnis frei
  • Lenk, haltestange
  • gleiche Regeln bei Alkohol wie für KFZ
  • nur auf radwegen, radstreifen wenn vorhanden, wenn nicht dann auf strasse.

Kontrolle:

  • Betriebserlaubnis
  • Typenschild (EKF), identnummer oder COC Dokument
  • Vers KZ und VS bescheinigung
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11
Q

Motorisierte Krankenfahrstühle

A
  • Max 15 km/h, nur ein sitz
  • prüfbescheinigung für krankenfahrstühle
  • zulassungsfrei nach § 3 FZV
  • § 2.13 legaldefinition
  • § 4 Bedingungen für zulassungsfreiheit

Kontrolle:

  • betriebserlaubnis
  • Versicherungs KZ
  • kennzeichnungstafel oben an der Rückseite
  • versicherungsbescheinigung
  • geschwinidkeitsschild bis 15km/h
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12
Q

25km/h auto

A

25 Aufkleber und müssen als PKW angemeldet werden. Brauchen also AKZ, Versicherungskennzeichen reicht nicht aus.

  • Sind krankenfahrstühle max 300kg
  • Können Leute fahren die vor 2002 bereits eine Prüfbescheinigung erworben haben.
  • pkw die auf 25 gedrosselt wurden.
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13
Q

Krafträder

A
  • Alle zweirädrigen KFZ
  • Anordnung der Räder hinter einander
  • schneller als 45 km/h
  • mehr als 50cm3

Kontrolle:

  • Zulassungsbsscheinigung Teil 1
  • kennzeichen auf Rückseite
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14
Q

Kleinkraftrad

A

Moped, Roller….

Zweirad:
Verbrennungsmotor

Dreirad:
Selbstzündungsmotor
Abstand von 46cm wichtig zwischen zwei Rädern, sonst gelten sie als ein Rad.

Beachte: Mopeds die vor 1992 in Betrieb genommen wurden in DDR dürfen weiterhin 60km/h fahren.
Mopeds der BRD vor 2001 dürfen 50 fahren.

  • Keine zulassungspflicht
  • Max. 45 km/h
  • nur VersicherungsKZ
  • Farbe ändert sich jedes Jahr.
  • 1.3- 28.2 nächsten Jahres

Kontrolle:

  • Betriebserlaubnis
  • VersKZ
  • Versicherungsbescheinigung
15
Q

Leichtkrafträder

A
  • zulassungsfrei
  • min 50cm3 max 125cm3
  • kriegen aber weil sie alle zwei Jahre HU machen müssen ein AKZ
  • sind steuerfrei.
  • ab 16 Jahren

Kontrolle:

  • Zulassungsbsscheinigung Teil 1
  • KZ
16
Q

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

A
  • Max 45 km/h
  • vorallem von älteren Menschen
  • kann man ohne FE B fahren
  • auch Jugendliche ab 15 mit FE AM
  • quads fallen darunter

Kontrolle:

  • Betriebserlaubnis
  • VersKZ
  • Versicherungsbescheinigung
  • geschw Schild bis 45km/h
17
Q

Sattelzug

A

Sattelzugmaschine(sattelachlepper) +sattelanhänger(sattelauflieger)

Besitzen beide eine Zulassung. Bei Kontrolle müssen zwei zulassungsbescheinigungen gezeigt werden.

Sonntagsfahrveebot 0-22 Uhr
Über 7,5t dürfen nicht fahren.
Mini sattelzüge oder unter 7,5t dürfen fahren.

  • nur zsm sind sie einem LKW gleichzusetzen. Alleine der schlepper nicht.
  • Mini sattelzüge wiegen unter 7,5 t und fallen nicht unters Sonntags Fahrverbot
18
Q

Anhänger 100 km/h

A

Normal gilt immer nur bis 80km/h

Ausnahme dann muss:

  • Pkw oder mehrspurige KFZ (wohnmobil) mit Gewicht bis 3.5t
  • ABS muss vorhanden sein
  • Anhänger ist geeignet 100 km/h
  • reifen jünger als 6 Jahre
  • Reifen sind für 120 ausgelegt und haben geschw index L
19
Q

lof Zuffahrzeuge

A

Traktor, trekker

  • Zweck Bindung
  • dürfen nur für lof Zwecke verwendet werden
  • dürfen nur mit grünem steuerfreien Kennzeichen gefahren werden.
  • keine leistungsbegrenzung

Ausnahme Anhänger max 25km/h:

  • nur zum Zweck
  • 25km/h Schild
  • wiederholungskennzeichen
  • dann zulassungsfrei

Arbeitsgeräte nicht transport von Gütern und Personen sind zulassungsfrei

20
Q

Problem quads

A

Zwei Optionen es zuzulassen

  1. Vierrädriges KFZ zur Personenbeförderung
    Nur 15 kW also 20 PS.
    Die meisten müssen also gedrosselt werden.
  2. Lof
    Bis 90 km/h
21
Q

Grünes KZ Nachweis

A
  • bescheid von landwirtschaftlicher Genossenschaft
  • bescheid von Finanzamt
  • einkommensateuerbescheid

Bei Verstoß, Anzeige wegen steuervergehen

22
Q

Einachsige Zugmaschine

A
  • nur für lof Zwecke dann zulassungsfrei auch wenn bbh mehr als 20 km/h
  • bis 20km/h
  • ab 20 müssen Sie zugelassen werden

Kontrolle bis 20km/h:

  • typgenehmigung
  • Namensschild Unternehmen
  • pflichtversG
  • geschw Schild

Kontrolle über 20

  • Teil I
  • grünes Kennzeichen, nur vorne
  • Pflichtversg
  • geschw Schild bis 60
23
Q

Brauchtumsveranstaltungen

A
  • zulassungsfrei Zugmaschine unter 6km/h
  • Für die Dauer aber steuerpflichtig anzumelden für einen Monat
  • Anhänger da keine iof fahrt müssen auch unter 25km/h. Somit muss Anhänger zugelassen sein
  • Personen dürfen aber nicht auf Anhänger sich befinden. Nur für iof Zwecke also winzer, Jagd, feldfahrten
  • also brauchen sie Ausnahmegenehmigung von Straßenverkehrsamt
24
Q

Selbstfahrende arbeitsschmaschinen

A

Stapler, Bagger, schaufellader, planiermaschine…

> 6 km/h und soll auf Straße fahren dann braucht es betriebserlaubnis
<20 km/h kein Kennzeichen notwendig. Versicherung ausgenommen.
20 km/h grüne Kennzeichen. HU notwendig

Kontrolle:
Bis 20
-betriebserlaubnis 
-namensschild unternehmen
-geschw Schild bis 60 km/h

Kontrolle über 20

  • Teil I
  • grünes Kennzeichen
  • geschw schild
25
Q

Arbeitsmaschinen

A

Fahren nicht selber. Also haben kein Motor.

Bis 25km/h

  • kein eigenes KZ
  • betriebserlaubnis
  • wiederholungskennzeichen des zugfzg

Über 25km/h

  • teil I
  • Kennzeichen
  • grünes Kennzeichen
  • geschw Schild 40/60/80/100
26
Q

Schausteller

A
  • nur für Betrieb und Schaustellergewerbe nutzen
  • steuerbefreit
  • grüne Kennzeichen

Wohn Packwagen die von Zugmaschine von
nicht mehr als 25km/H gezogen werden sind zulassungs befreit und steuerfrei.

Kontrolle:

  • betriebserlaubnis
  • 25km Schild
  • wiederholungskennzeichen

Zweckentfremdet benutzt dann Verstoß gegen abgabeordnung

27
Q

Spezialanhänger

A

Zweck gebunden.
Fahrräder, motorräder oder Hunde dürfen da nicht transportiert werden.

Sportboote, segelflugzeug, rennmotorräder, Rennwagen, rennräder, turnierpferde oder schlittenhunde.

Zwei Möglichkeiten:
Grünes Kennzeichen und Steuer befreit oder normal schwarzes Kennzeichen.
Grünes Kennzeichen aber nur zum Sportzweck und darf nix anderes Möbel oder so transportiert werden.
Sonst owi und 70 Euro weil zulassunga Befreiung wegfällt. Und muss dann auch versichert sein also kraftstG und pflVG.

Kontrolle bis 25:

  • kein kennzeichen
  • betriebserlaubnis
  • wiederholungskennzeichen

Über 25:

  • typ I
  • Kennzeichen
  • grünes Kennzeichen
  • geschw schuld bis 100km/h
28
Q

Anhänger hinter krafträdern

A

Dürfen Zulassung und zulassungsfrei Anhänger ziehen.

Kontrolle:

  • betriebserlaubnis
  • wiederholungskennzeichen
  • geschw Schild bis 100 km/h

Keine betriebserlaubnis wenn Anhänger hinter Mofa gezogen wird.
Geschw hinter motorräder nur 60 km/h maximal. Sehr gefährlich auf Autobahn

29
Q

FZV

A

§ 2 - defis fahrzeugtypen

§ 3 Ausnahmen welche nicht zulassungspflichtig sind