315d - Rennen Flashcards
315d
Nr. 1 - Rennen ausrichten, durchführen
Nr. 2 - die Teilnahme an einem Rennen
Nr. 3 - nicht angepasste Geschwindigkeit
- Grob Verkehrswidrig, - rücksichtslos
- höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen
Was sind Rennen
- Wettbewerbe oder Teil eines Wettbewerbes
- Veranstaltungen zum erreichen von hochgeschwindigkeiten
Oder höchste durchschnittsgeschw. Mit mind. Zwei Teilnehmer
Länge, absprache egal!!
Gefahren
A. I abstrakte Gefahr (nur Gedanke, Vorbereitung reicht, noch nix passiert.
Ist auch die tathandlung
A. II konkrete Gefahr
(Gefährdung, leib/leben Sachwerte 750 Euro.)
Ausrichten/durchführen
Tätigkeiten vom Veranstalter, plant, veranlasst, vorbereitet, organisiert, eigenverantwortlich ins Werk setzt.
Handlungen die darauf abzielen den Ablauf des Rennens zu ermöglichen oder zu fördern. Rennleitertätigkeiten
Teilnahme
Teilnehmen an nicht erlaubten KFZ Rennen. Selbständiges mitwirken.
Motor kann auch aus sein. Nicht zwingend notwendig dass er läuft. Könnte auch bergab rennen sein.
Die fahrt zum Rennen ist straf los.
Egal ob Rennen beendet wurde. Teilnahme reicht aus.
Absatz 3 Rasen
AuffangTB
Für einzelne Raser.
Nicht angepasste geschw. § 3 StVO beachten.
- Grob verkehrswidrig
Geschw Verstoß muss aber subjektiv sein bzgl. - Rücksichtslos. Sonst nur normale owi.
Aussage wie müsste schnell wo hin, wollte Wagen ausfahren weisen daraufhin.
Höchstmögliche geschw muss nicht erreicht sein.(eigensüchtig, gleichgültig)
Absatz II
Gefährdung
Leib/leben/Fremde Sachen (750 Euro)
Gefährdete Menschen müssen sich nicht im övr befinden.
Subj TB
Grds Vorsatz Delikt (11 StGB)
A. II vorsatz tathandlung
A. II Vorsatz tathandlung/Fahrlässigkeit Gefährdung
A. IV Vorsatz tathandlung/Fahrlässigkeit Gefährdung
A. V Vorsatz tathandlung/Fahrlässigkeit Gefährdung
RW, kommen keine RWgründe in Betracht.
Allgemein
Bloße mitfahren straf los. Ausser er beteiligt sich dann Mittäter.
Anstiftung und Beihilfe immer möglich. Tateinheit möglich: -316 -22 StVO -Veranstalter ist auch Teilnehmer -223, 224 -142
Aufbau
Nr. 1 Övr, rennen, ausrichten oder durchführen
Nr. 2 Övr, kfz, führen, Teilnahme an Rennen
Nr. 3 övr, kfz, führen, nicht angepasster geschw, grob verkehrswidrig, rücksichtslos, erreichen höchstmöglicher geschwind.
A. II
Tb nr. 2/ nr. 3 erfüllt, kG, Kausalität zwischen Rennen und Gefährdung)
Subj:
- Absicht erreichen einer Höchstmöglichen Geschw.
- dann die Kombination siehe subj Tb aber nur wenn Gefährdung dabei ist.