Zivilrecht der DDR Flashcards

1
Q

Zerschlagung des BGB

A
  • Vertragsgesetz (1957/82): Rechtsbeziehungen der verstaatlichten Wirtschaft
  • Arbeitsgesetzbuch (1950/61/77)
  • Familiengesetzbuch (1965)
  • Zivilgesetzbuch (1975): Schuld-, Sachen- und Erbrecht der privaten Verbraucher, nur 480 §§ moderne Regelungen: z.B. Garantie, Sicherungseigentum teilweise aber Rückgriff auf BGB nötig, z.B. Figur des Besitzdieners.

=> Aus BGB wurden wichtige Teile ausgegliedert und in neue Gesetzbücher nach ideologischer Ansicht verpackt

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2
Q

Zerschlagung des BGB

Mitschrift

A
  • Zerschlagen und dann durch eigenes ideologisches BGB ersetzen
  • > Strategie BGB zerschlagen
  • Arbeitsrechtliche Materien ausgegliedert
    => Arbeitsgesetzbuch geschaffen
  • 1957 Gesetzbuch für die Rechtsbeziehung der VEB untereinander
    => Vertragsgesetz
  • Ausgliederung Familienrecht -=> Eigenes Familiengesetzbuch (1965)

Wer Menschen beherrschen will, muss nicht nur Gedanken unterdrücken
=> schon bei Familie ansetzten
-> alles Liberale unterdrücken

  • Zivilgesetzbuch der DDR (1975)
  • Nur 480 §§ in 7 Teilen

Wie kann es sein, dass der Gesetzgeber von 1900 auf 480 Stück vereinfacht?

  • Genialer Vereinfacher?
    => BGB regelte einzelne Materien nicht mehr
    -> Wirtschaftsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht rausgefallen
    -> BGB umfasste nur noch Schuld, Sachen, Erbrecht der privaten Verbraucher
  • Verglichen mit BGB der BRD modern
  • > Gab Garantien, gesetzliche Garantie auf Waren beim Kauf
  • > DDR sicherte Sicherungseigentum
  • > Rechtssicherheit durch Institut des Sicherungseigentums
  • In Westdeutschland gab es das nur im Vertrag
  • Nicht nur auf Kosten der Präzision
    Auf Kosten von Institutionen

Besitzdiener = Person in weisungsabhänguger Stellung, besitz vermittelt ohne selbst Besitzer zu sein
o § 868 BGB
o Besitzdiener

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3
Q

Familiengesetzbuch (1965)
Präambel
Mitschriebe

A

=> Lange und ideologisch gefärbt

  • Gleichberechtigung Mann und Frau
  • Frau sollte berufstätig sein
  • Warum Frauen wie Männer arbeiten – Emanzipation?
  • Regime erhoffte sich so, die Frauen auch besser politisch kontrollieren zu können
  • Alle Arbeiter am Arbeitsplatz = bessere Kontrolle und Einfluss mit Ideologie
  • Keine Absicht der Gleichstellung -> ideologisch
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4
Q

Familiengesetzbuch (1965) Präambel

A

Die Familie ist die kleinste Zelle der Gesellschaft. … Die gesellschaftlichen Verhältnisse der Deutschen Demokratischen Republik sind feste Grundlagen für die sozial gesicherte Existenz der Familie. … Mit der sozialistischen Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik entstehen Familienbeziehungen neuer Art. … Es ist die Aufgabe des Familiengesetzbuches, die Entwicklung der Familienbeziehungen in der sozialistischen Gesellschaft zu fördern.

§ 1 Abs. 2: Die sozialistische Gesellschaft erwartet von allen Bürgern ein verantwortungsvolles Verhalten zur Ehe und Familie.

§ 2: Die Gleichberechtigung von Mann und Frau bestimmt entscheidend den Charakter der Familie in der sozialistischen Gesellschaft.

§ 3 Abs. 2: Die Erziehung der Kinder ist zugleich Aufgabe und Anliegen der gesamten Gesellschaft. …

§ 42 Abs. 4: Die Eltern sollen bei der Erfüllung ihrer Erziehungsaufgaben und zur Gewährleistung einer einheitlichen Erziehung eng und vertrauensvoll mit der Schule, anderen Erziehungs- und Ausbildungseinrichtungen, mit der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und der Freien Deutschen Jugend zusammenarbeiten und diese unterstützen.

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5
Q

Besitzdiener

A

Besitzdiener = Person in weisungsabhänguger Stellung, besitz vermittelt ohne selbst Besitzer zu sein
o § 868 BGB
o Besitzdiener

  • Stehen für eigentlichen unmittelbaren Besitzer ein
  • Arbeitsverhältnisse: Arbeiter bei Daimler

Warum Funktion des Besitzdieners für DDR schlecht?

  • Gegen Marxismus
  • Fabrik als VEB
  • Kein Diener, aber nicht selbst Besitzer
  • Geht nicht

Angemessene Lösung in Sachenrechtsfällen

  • > Rückgriff auf Besitzdiener
  • Regelungslücke
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6
Q

ZGB der DDR (1975)
Präambel
Richtung der Politik des sozialistischen Staates

A
  • Kontinuierliche Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bürger
  • Entwicklung zu allseitig gebildeten sozialistischen Persönlichkeiten
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7
Q

ZGB der DDR (1975)
Präambel
Auf was beruht Politik?

A
  • Politische Macht der Arbeiterklasse
  • Sozialistische Produktions- und Eigentumsverhältnisse
  • Staatliche Leitung und Planung der gesellschaftlichen Prozesse
  • Jedem Bürger soll Leben in materieller und sozialer Sicherheit garantiert sein
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8
Q

ZGB der DDR (1975) Präambel

Recht der DDR

A

Dient in Gesamtheit der Verwirklichung dem Wohle des Volkes verpflichteter Politik

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9
Q

ZGB der DDR (1975) Präambel

Aufgabe des sozialistischen Zivilrechts als Teil des einheitlichen Rechts

A
  • Gestaltung der gesellschaftlichen Beziehungen im Bereich der Versorgung der Bevölkerung mit materiellen und kulturellen Gütern und Leistungen mit hoher Wirksamkeit
  • > Insbesondere Wohnraum, Konsumgüter und Dienstleistungen
  • Von den Anschauungen der Arbeiterklasse bestimmte Prinzipien der sozialistischen Moral finden ihren Ausdruck im Zivilrecht
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10
Q

ZGB der DDR (1975) Präambel

Verpflichtungen durch Zivilrecht

A
  • Verpflichtet Bürger und Betriebe, ihre wechselseitigen Beziehungen in Wahrnehmung der ihnen obliegenden gesellschaftlichen Verantwortung zu gestalten
  • Beruhen auf dem Prinzip der Einheit von Rechten und Pflichten und der Übereinstimmung der persönlichen Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen
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11
Q

ZGB der DDR (1975) Präambel

Mitschriebe

A
  • Eingangsparagraphen keine festen Rechtsregeln
  • Vage Grundprinzipen am Anfang
  • Zivilgerichtsbarkeit der DDR ergänzend zu Wahlprogramm der SED zu steuern
  • Volksgenossen gegenüber Volksgemeinschaft
  • Privatrecht dient nicht der Privatrechtsautonomie des Individuums -> Wahrung der Ideologie -> Durchführung von Plänen
  • Bereichseinschränkung
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