Bundesrepublik - Privatrechtsmodernisierung - Schuldrechtsmodernisierung Flashcards
Privatrecht
Große und kleine Reformen
1992 Ersetzung der Entmündigung durch Betreuung
- > Hilfsbedürftige Person kann geschäftsfähig sein
- > Daneben gesetzlicher Betreuer
- > Doppellösung
1998 Integration des EheG ins BGB
- > Rechtseinheit, Ehegesetz zurück in BGB
- > Eheliche und nicht eheliche Kinder gleichgestellt
- > Keine Frist gesetzt
- > Fast 40 Jahre für Gleichstellung gebraucht
2001/2002 „Schuldrechtsmodernisierung“: Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
Schuldrechtsmodernisierung
Modernisierung des Schuldrechts und des Verjährungsrechts im Allgemeinen Teil
= Projekt der sozialliberalen Koalition gewesen
- Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel stellte das Projekt erstmals 1978 vor
- Schritt Bundesministerium der Justiz gab 1981-1983 „Gutachten und Vorschläge zur Überarbeitung des Schuldrechts“ heraus
- > Umfasste Neuentwürfe zum Verjährungsrecht, zu großen Teilen des Allgemeinen Teils des Schuldrechts sowie zu fast allen Vertragstypen und gesetzlichen Schuldverhältnisse
- 1984 eingesetzte Schuldrechtskommission legte 1992 ihren Abschlussbericht zur Überarbeitung des Schuldrechts vor
- > enthielt Neuentwürfe zum Verjährungsrecht, zum allgemeinen Leistungsstörungsrechts sowie zum Kauf- und Werkvertragsrecht
=> Politik verfolgte das Projekt zunächst nach der Wiedervereinigung nicht weiter
=> Bundesjustizministerium griff die Pläne im Jahr 2000 erneut auf
- Ministerium reagierte damit auf die anstehende Umsetzung mehrerer EG-Richtlinien, bes. der RL Verbrauchsgüterkauf
- > Kleine Lösung (nur Umsetzung der RL) und große Lösung (umfassende Reform des Schuldrechts) standen zur Debatte
- Ministerialbeamter Jürgen Schmidt-Räntsch (später Richter am BGH, jetzt Johanna Schmidt-Räntsch) legte im Auftrag des Ministeriums einen „Diskussionsentwurf eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes“ vor
- > Stieß auf starke wissenschaftliche Gegenwehr
Der im folgenden Jahr verfasste „Konsolidierte Entwurf“
-> Griff Überarbeitungsvorschläge der Kommission Leistungsstörungsrecht und diverser Arbeitsgemeinschaften auf
=> Nach erneuten Überarbeitungen trat die Reform zum 1. Januar 2002 in Kraft
Die Schuldrechtsmodernisierung im Einzelnen
- Reform des Verjährungsrechts (Regelverjährung nunmehr 3 statt 30 Jahre)
- Integration von Nebengesetzen wie AGBG, VerbrKrG, Haustürwiderrufsgesetz Kodifizierung von c.i.c., pVV, Rücksichtnahmepflicht, Störung der GG
- Neugestaltung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts: Generalklausel zum Schadensersatz für Pflichtverletzung
- Neugestaltung des Kaufrechts: Gleichstellung von Gattungs- und Stückkauf, Nacherfüllungs- und Nachbesserungsanspruch
Schadensersatzreform 2002
Schadensersatzreform 2002
- Schmerzensgeld jetzt auch im Vertragsrecht
- Bei Gefährdungshaftung nach Spezialgesetzen
- Verschärfung der Haftung nach StVG
Anstehende Reformen
2022 Umsetzung der Warenkauf-RL und der Digitale-Inhalte-RL
2024 Reform des Personengesellschaftsrechts