Bundesrepublik - Privatrechtsmodernisierung - Schuldrechtsmodernisierung Flashcards

1
Q

Privatrecht

Große und kleine Reformen

A

1992 Ersetzung der Entmündigung durch Betreuung

  • > Hilfsbedürftige Person kann geschäftsfähig sein
  • > Daneben gesetzlicher Betreuer
  • > Doppellösung

1998 Integration des EheG ins BGB

  • > Rechtseinheit, Ehegesetz zurück in BGB
  • > Eheliche und nicht eheliche Kinder gleichgestellt
  • > Keine Frist gesetzt
  • > Fast 40 Jahre für Gleichstellung gebraucht

2001/2002 „Schuldrechtsmodernisierung“: Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts

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2
Q

Schuldrechtsmodernisierung

A

Modernisierung des Schuldrechts und des Verjährungsrechts im Allgemeinen Teil
= Projekt der sozialliberalen Koalition gewesen

  • Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel stellte das Projekt erstmals 1978 vor
  1. Schritt Bundesministerium der Justiz gab 1981-1983 „Gutachten und Vorschläge zur Überarbeitung des Schuldrechts“ heraus
    - > Umfasste Neuentwürfe zum Verjährungsrecht, zu großen Teilen des Allgemeinen Teils des Schuldrechts sowie zu fast allen Vertragstypen und gesetzlichen Schuldverhältnisse
  • 1984 eingesetzte Schuldrechtskommission legte 1992 ihren Abschlussbericht zur Überarbeitung des Schuldrechts vor
  • > enthielt Neuentwürfe zum Verjährungsrecht, zum allgemeinen Leistungsstörungsrechts sowie zum Kauf- und Werkvertragsrecht

=> Politik verfolgte das Projekt zunächst nach der Wiedervereinigung nicht weiter

=> Bundesjustizministerium griff die Pläne im Jahr 2000 erneut auf

  • Ministerium reagierte damit auf die anstehende Umsetzung mehrerer EG-Richtlinien, bes. der RL Verbrauchsgüterkauf
  • > Kleine Lösung (nur Umsetzung der RL) und große Lösung (umfassende Reform des Schuldrechts) standen zur Debatte
  • Ministerialbeamter Jürgen Schmidt-Räntsch (später Richter am BGH, jetzt Johanna Schmidt-Räntsch) legte im Auftrag des Ministeriums einen „Diskussionsentwurf eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes“ vor
  • > Stieß auf starke wissenschaftliche Gegenwehr

Der im folgenden Jahr verfasste „Konsolidierte Entwurf“
-> Griff Überarbeitungsvorschläge der Kommission Leistungsstörungsrecht und diverser Arbeitsgemeinschaften auf

=> Nach erneuten Überarbeitungen trat die Reform zum 1. Januar 2002 in Kraft

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3
Q

Die Schuldrechtsmodernisierung im Einzelnen

A
  • Reform des Verjährungsrechts (Regelverjährung nunmehr 3 statt 30 Jahre)
  • Integration von Nebengesetzen wie AGBG, VerbrKrG, Haustürwiderrufsgesetz Kodifizierung von c.i.c., pVV, Rücksichtnahmepflicht, Störung der GG
  • Neugestaltung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts: Generalklausel zum Schadensersatz für Pflichtverletzung
  • Neugestaltung des Kaufrechts: Gleichstellung von Gattungs- und Stückkauf, Nacherfüllungs- und Nachbesserungsanspruch
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4
Q

Schadensersatzreform 2002

A

Schadensersatzreform 2002

  • Schmerzensgeld jetzt auch im Vertragsrecht
  • Bei Gefährdungshaftung nach Spezialgesetzen
  • Verschärfung der Haftung nach StVG
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5
Q

Anstehende Reformen

A

2022 Umsetzung der Warenkauf-RL und der Digitale-Inhalte-RL

2024 Reform des Personengesellschaftsrechts

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