Glossatoren und Postglossatoren Flashcards
Ausgangsquelle
Corpus Iuris Civilis
Abk. CIC.
Kompilation antiker juristischer Autoren und kaiserlicher Gesetze als abschließende Kodifikation des antiken und nachantiken römischen Rechts.
• Codex Iustinianus:
Sammlung kaiserlicher Gesetze. 1. Fassung 529, nicht überlie- fert;
2. Fassung 534;
Zitierbeispiel: C. 1,14,4, = Codex Buch 1, Titel 14, Fragment 4)
=> Im Mittelalter und in weiten Teilen der frühen Neuzeit war der Codex für die Wissenschaft viel wichtiger als die Digesten
• Institutionen: Einführungslehrbuch. 533; Zitierbeispiel: Inst. 2,1,1 = Institutionen, Buch 2, Titel 1, Paragraph 1
• Digesten: D.h. Sammlung, griechisch Pandekten für alles umfassend.
Ausgewählte Sammlung antiker Rechtsliteratur. 533; Zitierbeispiel: D. 41,1,31,1 = Buch 41, Ti- tel 1, Fragment/Lex 31, Paragraph 1.
• Nachträglich: Novellen. Nov.
=> Gesamtausgabe dieser Quellen als CIC erstmals 1583.
Schule von Bologna
Irnerius
ca. 1050-1130
- > als Gründer
- eigener Lehrer: Pepo
- Details zur Person unbekannt
Glossatoren
Randhinweise:
- Erste Kreuzzüge um die Zeit
- Heute Zeit der Kommentare
Bedeutung der Kommentare
=> Anwalt muss wichtige Kommentare an den relevanten Stellen kenne, sonst fachlich nicht gut
-> mit Azo vergleichbar
Azo (1182/85-1260/63)
- Summa Codicis, Summa Institutionum (kommentierende Zusammenfassungen zum Codex, sowie zu den Institutionen Justinians) - hohe Autorität -> "Ohne Azo geh nicht zum Palazzo" - war der Hit unter den Kommentatoren
Accursius (1182/85-1260/63)
- Glossa ordinaria
(umfassende Kommentierung des CIC in 96.940 Glossen) - Gesetzesähnliche Kraft
Quidquid non agenoscit glossa, non agnoscit curia
-> Was die Glossa Ordinariat nicht anerkennt, kennt das Gericht nicht an
Postglossatoren
Kommentatoren/Konsiliatoren
Bartolus de Saxoferrato (um 1313-1357)
&
Baldus de Ubaldis (1327-1400)
Methode
Kommentierung des CIC:
- Zunächst anhand der gesetzlichen Anordnung
- > noch keine übergreifende Systematisierung
=> Schwerpunkt lag nicht bei den Digesten, sondern beim Codex
Dann:
- Zunehmend Systematisierung und Streben nach Widerspruchslosigkeit
- > sowohl innerhalb der Quellen als auch unter den verschiedenen Kommentierungen
- > Glossa ordinaria, Kommentatoren
Kommentierungen in Form von Glossen (Kommentaren) zum CIC
- Marginalglosse (Rand)
- Interlinearglosse (zwischen Zeilen)
- Ohne CIC als Rechtsquelle, nur Kommentare
- > Postglossatoren
- Auch Hinwendung zur Rechtspraxis durch Gutachten
- > d.h. Konsilien
Quellenproblem
Glossen von Azo bzw. Accursius (sog. präaccursische Glossen)
-> liegen fast alle nicht in gedruckter Form vor, sondern nur als Handschriften
Quellenzugriff zusätzlich erschwert, weil
-> zu einzelnen Juristen und Glossen unterschiedliche Handschriften überliefert sind
=> Neuzeitlich gedruckte Editionen von Azo und Nachfolgern reproduzieren nur kleinen Ausschnitt des mittelalterlichen Quellenmaterials
Hinzu kommt:
- Gedruckte Editionen von Azo und Nachfolgern erst in früher Neuzeit erstellt
- > geben nur eine ursprüngliche Handschriftenvariante von mehreren wieder
Problem in Forschung ungelöst (aber bekannt)
-> Versuche Quellenlücke zu schließen scheitern in der Vergangenheit
=> Übergroße Komplexität der Aufgabe