Hexenverfolgung Flashcards
Decretum Gratiani (1140)
C. 26, q. 5. c. 12
Zunächst Verbot “Hexe” zu sein
„Wer glaubt, daß es geschehen kann, daß irgendein Wesen in einen besseren oder schlech- teren Zustand verwandelt oder in eine andere Gestalt oder in ein anderes Erscheinungsbild umgestaltet wird, außer vom Schöpfer aller Dinge, ist schlechter als ein Heide oder Ungläubiger.“
- > Verbot an etwas anderes zu glauben außer Gott
- > Freier Glaube verboten
- > “Hexen” verboten
Historischer Verlauf
Todeszahlen: (bezogen auf Europa):
Die heutige Forschung geht von max. 100.000 Opfern aus
o Davon 70-90 % Frauen
o Italien, Portugal und Spanien in Europa verfolgungsarm
o Anfänge im deutschsprachigen Raum: „Hexe“ erstmals 1419 in Luzern, auch um den Genfer See (1400), dann Bodensee und Oberrhein
Faktoren
- Pest (ab 14. Jh.)
- Kleine Eiszeit (15.-19. Jh.)
- 30 jähriger Krieg
Konjunkturen
Unter Konjunktur versteht man die gesamtwirtschaftliche Lage, besonders in Hinsicht auf deren aktuellen positiven oder negativen Trend, aber der Ausdruck wird auch für eine besonders gute gesamtwirtschaftliche Lage verwendet, also wenn die meisten Unternehmen einen großen Umsatz haben.
- Hälfte 16. - 1. Hälfte 17. Jh
Ende
Kritik bereits im 16. Jh.
- > Friedrich von Spee (1631): Cautio criminalis
- > Christian Thomasius (1704): De crimine magiae
- Deutschland 1755, Fürstabtei Kempten, letzte Frau als Hexe hingerichtet
- 1775 noch Verurteilung, aber keine Vollstreckung mehr
- Schweiz als letztes europäisches Land: 1782 in Glarus
Hexenhammer
- Buch
- rund 30 Auflagen bis 1669
- Verfasser: Dominikanermönch Kramer
- Anleitung zur Hexenverfolgung
“Das verrückteste und dennoch das unheilvollste Buch der Weltliteratur”
Strafbarkeit der Hexerei
Siehe Art. 109 Constitutio Criminalis Carolina
Strafe:
Verbrennen auf Scheiterhaufen als schwerste Strafe
- wird verhängt, wenn jemand einem anderen Schaden durch Hexerei herbeiführt
- Strafe = Spiegelnde Strafe