Usus modernus (= moderner Gebrauch des Pandektenrechts) Flashcards

1
Q

Epochaler Überblick

A

Ansichten über Usus Modernus:

  • Europäischer Hochbarock (Wieacker)
  • Epochenbildung mit Titel Usus Modernus = Märchen (Schmoeckel)

Epoche:

Zeitliche Reichweite des Usus modernus ist umstritten:

E.A.: Soll von 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts (bes. Sachsen) bis ins ausgehende 18. Jahrhundert reichen

A.A.: Teils bis um 1500 zurückreichen (Luig, Wieacker).

  • Epoche des Usus modernus: Hochzeit der Disputationen und Dissertationen als kleine akademische Schriften an den Universitäten
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Ursprung des Namen Usus modernus

A
  • Stammt aus Hauptwerk Samuel Stryks
    “usus modernus pandectarum”
    -> d.h. zeitgemäßer, praktischer Gebrauch des römischen Rechts
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Verfahrensmäßig verbarg sich hinter dem Usus modernus die:

A
  • Durchführung der Rezeption des römischen Rechts in die Rechtspraxis
  • Literatur griff intensiv Rechtspraxis auf
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Einheimisches Stadt- und Landrecht spielten in der Praxis eine wichtige Rolle, deshalb

A
  • Regionalisierung der Rechtswissenschaft nach europäischen Regionen
  • Abkehr vom romanistischen Universalismus

=> Folge:
Deutsche Juristen nahmen fast nur noch das Gedankengut niederländischer und französischer Autoren auf, während die Italiener weit dahinter zurückfielen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Usus modernus

A

-> Verband römisches Recht mit einheimischen Recht sowie mit dem kanonischen Recht und Naturrecht

!! Aber immer unter der Vorherrschaft des römischen Rechts (→ Statutentheorie)!!
=> Wissenschaft, Methode, Begriffe und äußere Form deshalb eindeutig romanistisch geprägt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Differentienliteratur

gegenläufig

A

Wollte gegenläufig (zunächst in Sachsen) römisches und einheimisches Recht zur Betonung der Unterschiede nur vergleichen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Samuel Stryk (auch Stryck) (1640-1710)

A
  • Namensgeber des Usus modernus
  • Zunächst Professor in Frankfurt an der Oder, dann Wittenberg und zuletzt in Halle neben Thomasius
  • Galt als bester und berühmtester Jurist des Heiligen Römischen Reiches
  • > Erhielt daher ein exorbitantes Jahresgrundgehalt: 1200 Taler (ca. 5 x Gehalt eines normalen Dozenten!)
  • Hauptwerk „Usus modernus pandectarum“ (1690 ff.)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Mittelweg in der Anwendung des römischen Rechts

In usus modernus

A
  • Keine Rezeption (d.h. Übernahme) in complexu (d.h. des gesamten römischen Rechts)
  • Subsidiarität (d.h. Nachrangigkeit) gegenüber einheimischem Recht
  • Aber fundata intentio (d.h. Vermutung seiner Geltung im Prozess)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Wandlung des Privatrechts

Positionen des Usus modernus

A
  • Deutliche Modifikation bzw. Abkehr von der Dogmatik und den Ergebnissen des römischen Rechts
  1. Klagbarkeit aller Verträge
  2. Vertrag zugunsten Dritter, unmittelbare Stellvertretung
  3. Gesamthand
  4. Übereigunug: iusta causa putativa
  5. Erbvertrag
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Klagbarkeit aller Verträge

A

Ausgangslage:

  • Antikes römisches Recht kannte mit seiner Kontrakttypologie keine allgemeine Vertragsfreiheit
  • Unterschied contractus (einklagbarer Vertrag) – pactum (nicht einklagbarer Vertrag)

Wichtige römische Kontrakttypen:

  • Realkontrakt (Darlehen)
  • Verbalkontrakt (Stipulation)
  • Konsensualkontrakt (Kauf, Miete, Dienst, Werk, Auftrag, Gesellschaft)
  • > Usus modernus erkannte die endgültige grds. Klagbarkeit eines jeden Vertrages an
  • Ebenso das Freiburger Stadtrecht von 1520
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Vertrag zugunsten Dritter

Unmittelbare Stellvertretung

A

Antikes römisches Recht:

  • Keine Anerkennung des Vertrages zugunsten Dritter und der direkten Stellvertretung
  • Ausweichung auf Hilfskonstruktionen

Usus modernus

  • Erkannte beide Rechtsinstitute im Grundsatz an
  • Erleichterten Verkehr insbesondere bei Distanz- und Finanzgeschäften sehr
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Gesamthand

A

Antikes römisches Recht:

  • Nur Miteigentum nach ideellen Bruchteilen
  • Jedem Miteigentümer war die freie Verfügung über seinen Anteil erlaubt
  • Gesamthand/Gesamteigentum erstmals im Stadtrecht des 17. Jahrhunderts mit unklarer Quellenlage namentlich erwähnt

Nach dem Gesamthandsprinzip:
Alle Gesamthänder sind Volleigentümer und deshalb in ihrer Verfügungsmacht durch die anderen Gesamthänder beschränkt.

Usus modernus:

  • Integrierte Rechtsinstitut als Gesamteigentum in Normbestand
  • Beispiel heute: Gütergemeinschaft im BGB
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Übereignung: iusta causa putativa

A

Nach Ende der antiken Vermögensordnung und damit des Abstraktionsprinzips:

  • Juristen versuchten erneut, Schuldvertrag und sachenrechtliche Übereignung zu abstrahieren (von etwas absehen/verzichten)
  • Übergangslösung:
    Es sollte die irrtümliche Annahme eines Vertrags für den Eigentumsübergang genügen (iusta causa putativa)

-> Lösung steht zwischen Kausal- und Abstraktionsprinzip.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Erbvertrag

A

Römisches Recht:

  • Verboten
  • Fügte sich nicht in die Kontrakttypologie ein
  • Einführung in Deutschland erst durch die gelehrten Juristen der Frühen Neuzeit
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Welche Juristen zählen zum usus modernus

A

Stryk, Mevius, Carpzov

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly