Otto von Giercke Flashcards

1
Q

Universalist/Biographie

A
  • Privatrecht
  • Öffentliches Recht
  • Speziell Gesellschafts-, Arbeits-, Sozial- und Staatsrecht
  • Daneben Rechts- und Sozialpolitiker
  • Zusammen mit Savigny Säule des Weltruhms der deutschen Rechtswissenschaft im 19. Jahrhundert
  • Habilitation in Berlin bei Homeyer und Beseler mit 1.100 handgeschriebenen Folioseiten zum deutschen Genossenschaftsrecht
  • Professor in Breslau, Heidelberg und Berlin
  • Soziales Engagement im „Verein für Socialpolitik“, trotzdem kein Sozialdemokrat, wie gesamtes Werk auch politisch ambivalent
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2
Q

Radikalisierung während des Ersten Weltkriegs

A

-> Rechtsradiklas und Antisemit

  • Mitbegründer der monarchisch-konservativen, völkischen Deutschnationalen Volkspartei (DNVP)
  • Nach dem ersten WK -> 1933 Partei die mit Hitlers NSDAP koalierte
  • kurze Zeit später aber Austritt
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3
Q

Austritt aus der DNVP

A

Gierke, Einige Wünsche an die Deutschnationale Volkspartei, 1920, S. 25:

„Ich halte es aber mit meiner Manneswürde für unvereinbar, fernerhin einer Partei anzugehören, in der meine Frau, meine Kinder und Enkel und damit auch ich selbst ungerügt zu minderwertigen Persönlichkeiten gestempelt werden oder doch die echte und volle Deutschheit uns abgesprochen wird.“

Grund:

  • Diskriminierung seiner Tochter Anna
  • Keine Aufstellung zur ersten Reichstagswahl durch DNVP als „Halbjüdin“
  • Gierkes Frau stammte aus einer protestantischen Familie jüdischen Ursprungs

Zwiespalt von Otto von Gierke:
Strammer Nationalist, Mitbegründer der Partei

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4
Q

Hauptwerke

A

(1) Das deutsche Genossenschaftsrecht (Handbuch des Gesellschaftsrecht), ab 1868 in 4 Bänden, unvollendet (ca. 3.500 Seiten)
(2) Der Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs und das deutsche Recht, 1889
(3) Deutsches Privatrecht, ab 1895 in 3 Bänden (AT, Sachen- und Schuldrecht), unvollendet, Bd. 4 (Familienrecht) im Jahr 2010 postum aus Nachlass herausgegeben.

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5
Q

„Juristische Erfindungen“

A

(1) Körperschaft (als Hauptform der jur. Person) als „Genossenschaft“

(2) Klammer von Familie bis zum Staat; Genossenschaft als „reale Verbandspersönlichkeit“ damit verbunden: Sozialrecht (Schnittmenge aus ÖR und PR in Gemeinschaftsverhältnissen);
Überwindung der Trennung von Rechtssubjekt und –objekt

(3) Gesamthandeigentum für Gesellschaften jenseits der jur. Person (GbR, Handelsgesellschaften) sowie für Güter- und Erbengemeinschaft
(4) Persönlichkeitsrecht
(5) Wegbereiter des modernen Arbeitsrechts

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6
Q

Einflussreiche Kritik am BGB

A
  • BGB sei zu romanistisch
  • abstrakt-begrifflich
  • lebensfern
  • Änderungen z.B.: Miete bricht Kauf (heute § 566 BGB)
  • Ansätze zum Arbeitnehmerschutz im Dienstvertragsrecht (§ 617 BGB)
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7
Q

Die soziale Aufgabe des Privatrechts

A

„[I]n unserem öffentlichen Recht muß ein Hauch des naturrechtlichen Freiheitstraumes wehen und unser Privatrecht muß ein Tropfen sozialistischen Oeles durchsickern …“

-> Berühmter Tropfen sozialistischen Öles für Privatrecht
=> Hat sich im BGB durchgesetzt

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