Zivilprozess- und Exekutionsrecht Flashcards

1
Q

Was passiert in einem Zivilprozess?

A

Bürger setzt seine Ansprüche gegen andren Personen durch. Bürger kann auch eine juristische Person sein,

zwei gleichberechtigte Parteien stehen sich gegenüber: Kläger (will Anspruch durchsetzen) und Beklagte (will Anspruch abwehren), können Rechtsanwalt beziehen

soll letzte Möglichkeit sein, um Rechtsfrieden wiederherzustellen, weil viel Zeit, Geld un NErven

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2
Q

erkläre Unterschied nach Verfahrensarten

A

streitiger Zivilrechtsweg:
zb Bank klagt Kreditnehmer auf Rückzahlung, Mann klagt Frau auf Scheidung, Gewährleistung

Außerstreitverfahren:
Zivilverfahren nicht geeignet, weil Interesses schutzbedürftiger Personen zu berücksichtigen sind, weniger förmliches Verfahren
zb Unterhaltsverfahren betreffend Kinder, Verlassenschaftsverfahren

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3
Q

Was sind die Verfahrensgrundsätze

A

Öffentlichkeit der Verhandlung:
öffentlich zugänglich, außer zb familienrechtliche Prozesse

Dispositionsgrundsatz:
unterscheidet Zivilprozess grundlegend vom Strafprozess. Prozessparteien bestimmen, ob und worüber Prozess geführt wird, können auch über das Ende des Prozess frei entscheiden (zb gerichtlichen Vergleich, Ruhen des Verfahrens)

Beiderseitiges rechtliches Gehör
jede Partei muss Möglichkeit haben, sich im Verfahren zu äußern

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4
Q

Wie ist Gerichtsbarkeit in Österreich organisiert?

A

wird durch Bundesorgane ausgeübt
sind tätig in:
-ordentliche Gerichtsbarkeit (zb Handelsgerichtsbarkeit)
-Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit
-Spezialgerichten (zb Kartellgericht)

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5
Q

Erkläre unterteilung der Gerichtsbarkeit

A
in
Ordentliche Gerichtsbarkeit:
-für Straf- und Zivilrecht
-Oberster Gerichtshof
-Oberlandesgerichte
-Landesgerichte
-Bezirksgerichte

Gerichte des Öffentlichen Rechts:

  • für Verfassungs-, allgemeinses Verwaltungs- und Steuerrecht
  • Verfassungsgerichtshof
  • Verwaltungsgerichtshof (Landes- und Bundesverwaltungsgerichte, Bundesfinanzgericht)
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6
Q

In welche Stufen isind ordentliche Gerichte organisiert?

A
Oberster Gerichtshof (OGH)
      Î
Oberlandesgerichte (OLG)
     Î
Landesgerichte (LG)
      Î
Bezirksgerichte (BG)
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7
Q

Erkläre die richterliche Unabhängikeit

A

beruht auf drei Säulen:

  • Weisungsfreiheit
  • Unabsetzbarkeit
  • Unversetzbarkeit
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8
Q

Erkläre Zuständigkeit der Gerichte

A

Streitigkeiten in erster Instanz immer entweder Bezirksgerichten oder Landesgerichten zugewiesen
Unterscheidung:
1. sachlich
2. örtlich

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9
Q

Erkläre örtliche Zuständigkeit

A

regelt räumliche Zuständigkeit zwischen gleichartigen Gerichten

  • allgemeine Gerichtsstand bei dem geklagt werden kann, richtet sich nach Wohnsitz des Beklagten
  • zusätzlich viele besondere Gerichtsstände (zb Gerichtsstand der Schadenszufügung)
  • Bei Bestellungen im EU-Ausland kann österreichischer Online Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand klagen
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10
Q

sachliche Zuständigkeit in Strafsachen Bezirk vs Landesgericht

A

Bezirksgericht:
Delikte, die ausschließlich mit Geldstrafen oder mit Freiheitsstrafen bis max. 1 Jahr geahndet werden

Landesgerichte: für alle anderen

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11
Q

sachliche Zuständigkeit in Zivilsachen Bezirk vs Landesgericht

A

Bezirk:

  • Streitwerte bis zu 15.000 €
  • Eigenzuständigkeit unabhängig von Streitwert: Familien-, Miet- und Exekutionssachen
  • Entscheidung immer durch Einzelrichter

Land:

  • alle, nicht Bezirksgericht zugewiesenen Sachen
  • Streitigkeiten über 15.000€
  • Eigenzuständigkeit: Amtshaftung-, Arbeits-, Sozial-, Gesellschafts-, und Urheberrechtssachen
  • immer durch Einzelrichter, außer eine Partei beantragt bei Streitwert über 100.000€ Senatsprozess (3 Richter)
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12
Q

Erkläre Mahnverfahren

A

wurde zur schnelleren Erledigung von Klagen wegen offener Geldforderungen bis 75.000€ geschaffen

  • Gläubiger bringt Mahnklage bei zuständigen Gericht ein
  • Gericht prüft nicht, ob Kläger wirklich Anspruch hat, sondern stellt Beklagten einen bedingten Zahlungsbefehl zu
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13
Q

Welche Möglichkeiten gibt es nach Zustellung des bedingten Zahlungsbefehls

A

Zahlung:

  • der Beklagte zahlt innerhalb von 2 Wochen die Forderung samt Zinsen
  • > Ende des Verfahrens

Einspruch:

  • Beklagte erhebt innerhalb von 4 Wochen EInspruch
  • > Zahlungsbefehl tritt außer Kraft
  • > es kommt zu Ordentlichen Verfahren

kein Einspruch:

  • Beklagter erhebt keinen Einspruch
  • > Zahlungsbefehl wird nach 4 Wochen rechtskräftig
  • Kläger kann gegen beklagten mit Exekution vorgehen
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14
Q

Wann kommt es zu ordentlichen Verfahren

A
  • wenn Beklagter Einspruch nach Erhalt des Zahlungsbefehls erhebt
  • ab Streitwert von 75.000€
  • wenn es sich um keine Geldleistung handelt
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15
Q

Erkläre Ablauf ordentliches Verfahren

A
  1. Klage + Klagebeantowrtung
  2. vorbereitende Tagsatzung (Richter bespricht mit Parteien)
  3. Versäumnisurteil oder (erscheint nicht)
    (weitere) mündliche Streitverhandlung
  4. Urteil
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16
Q

was ist wenn Beklagter Betrag in Zahlungsbefehl nicht schuldig sit

A

muss Einspruch erheben

17
Q

Erkläre Rechtsmittel

A
  • ist Kläger oder Beklagter mit Urteil nicht einverstanden kann Entscheidung der ersten Instanz bekämpft werden
  • nächste Instanz überprüft Urteil oder Beschluss der Unterinstanz
  • Ersturteil kann aufgehoben werden und muss in ersten instanz neu verhandelt werden
18
Q

erkläre instanzenzug bei Bezirksgericht als 1. instanz

A
  1. Bezirksgericht
  2. Landesgericht (entscheidet als Berufungssenat)
  3. in wichtigen Fällen: Oberster Gerichtshof
19
Q

erkläre Instanzenzug bei Landesgericht als 1. instanz

A
  1. Landesgericht (entscheidet als Einzelrichter od. Senat)
  2. Oberlandesgericht
  3. Oberster Gerichtshof
20
Q

erkläre Anwaltsplicht

A

bei Streitigkeiten über 5000€ Anwaltsplicht, weil das Recht viele Hürden bietet

21
Q

erkläre Anleitungspflicht

A

bei Streitwerten bis zu 5000€ müssen vor allem Parteien ohne Rechtsbeistand vom Gericht durch Hilfestellungen im Prozess geschützt werden (=Manuduktionspflicht durch den Richter)

22
Q

Wer trägt Kosten für Anwalt?

A

unterlegene Partei muss den Rechtsanwalt der obsiegenden Partei bezahlen. Wenn Kosten uneinbringlich sind, hat obsiegende Partei Rechtsanwalt selbst zu bezahlen
Ersatzanspruch gegen Unterlegenen verjährt aber erst nach 30 jahren

23
Q

erkläre verfahrenshilfe

A

damit auch minderbemittelte Bürger möglichkeit haben prozess zu führen
beinhaltet:
-befreiung von Gerichts- und Sachverständigengebühren
-kostenlose vertretung durch Rechtsanwalt
-wird Prozess verloren, muss aber der obsiegenden Partei die Kosten ersetzt werden

weil demokratischer Rechtsstaat Bürgern hilft, unabhängig von EInkommen ANsprüche durchzusetzen

24
Q

Wie kommt es zu einer Exekution

A
  • sobald rechtskräftige und vollstreckbare Entscheidung (Zahlungsbefehl, Urteil, Beschluss) = EXEKUTIONSTITEL vorliegt, kann Gläubiger eine Exekution beantragen
  • Urteil im Zivilprozess darf nur mit Gerichtshilfe im Exekutionsverfahren durchgesetzt werden
  • immer Bezirksgerichte zuständig
  • mit Exekutionstitel kann Gläubiger mind 30 Jahre auf Vermögen oder Einkommen des SChulderns zugreifen
25
Q

Welche Verfahren gibt es bei Exekution wegen Geldforderung des Gläubigers?

A

Fahrnisexekutionsverfahren:
-Pfändung und Verwertung beweglicher Sachen

Forderungsexekution
-zb Lohnpfändung

Liegenschaftsexekution
-bezweckt die pfändung und allenfalls verwertung/versteigerung von liegenschaften (zwangsversteigerung)

26
Q

erkläre ablauf Fahrnisexekutionsverfahren

A

Fahrnisse = bewegliche Sachen, gepfändet können alle Gegenstände im Gewahrsam des Schuldners werden, egal ob Eigentümer oder nicht

  1. Exekutionstitel
  2. Exekutionsantrag
  3. Exekutionsbewilligungsbeschluss
  4. Pfändung
  5. SChätzung
  6. Versteigerung
  7. Neuerlicher Vollzug (wenn Versteigerungserlös nicht ausreicht)
27
Q

Was darf nicht gepfändet werden?

A

Kahlpfändung verboten = zb notwendigsten Möbel und Hausrat muss bleiben

zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit notwenidgen Gegenstände

höchstpersönliche Sachen (zb Ehering, Fotos)

28
Q

Erkläre Forderungsexekution/Lohnpfändung

A

wenn Schuldner ein Erwerbseinkommen (Lohn, Gehalt) hat, kann auch das gepfändet werden. Einkommen von Schuldner wird bis auf das Existenzminimum gepfändet. darüber hinausgehende Betrag wird direkt an Gläubiger überwiesen