materielles Strafrecht Flashcards

1
Q

welche leitenden Grundsätze des Strafrechts gibt es?

A

Schuldprinzip
Prinzip der Rechtsstaatlichkeit
Prinzip des Tatstrafrechts

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2
Q

erkläre Schuldprinzip

A

Voraussetzung für jede Bestrafung ist Schuld (=vorwerfbarkeit) des täters. ihm muss fehlerhafte Willensbildung vorgeworfen werden können, muss wissen was erlaubt/verboten ist

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3
Q

erkläre Prinzip der Rechtsstaatlichkeit

A

verurteilung darf nur dann erfolgen, wenn handlung/unterlassung zur Tatzeit bereits strafbar war. sanktion darf nur verhängt werden, wenn sie zur tatzeit bereits angedroht war -> strafrechtliches rückwirkungsverbot

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4
Q

erkläre prinzip des tatstrafrefchts

A

bestraft wird nur die strafbare handlung des täters, nicht die bloße gefährlichkeit

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5
Q

Aufbau Strafgesetzbuch

A

Allgemeiner Teil:
Bestimmungen, die für alle od Vielzahl von Delikten gelten
Besonderer Teil:
enthält einzelne Strafbestände zb Mord, Diebstahl,

Nebengesetze:
weitere Straftatbestände in Gesetzen außerhalb des Strafgesetzbuches, zb Suchtmittelgesetz

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6
Q

welche Voraussetzungen müssen für eine Bestrafung erfüllt sein?

A

Handlungsbegriff
Tatbestandsmäßigkeit
Rechtswidrigkeit
Schuld

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7
Q

erkläre Handlungsbegriff

A

nur eine vom menschlichen Willen beherrschbare Hanldung ist strafbar. wenn verhalten nicht vom Willen beeinflussbar ist, ist handlungsbegriff nicht erfüllt, zb bei schlafenden, bewusstlosen, reflexen, durch fremde gewalteinwirkung keinen einfluss auf sein verhalten -> zb geschubst

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8
Q

erkläre Tatbestandsmäßigkeit

A

täter muss alle merkmale, die das gesetz beim entsprechenden delikt vorsieht, erfüllen

unterscheidung in
objektive tatbestandsmerkmale: beziehen sich auf das äußere, also für außenwelt wahrnehmbare zb tatwaffe, diebesgut
subjektive tatbestandsmerkmale: beziehen sich auf inneren bereich des täters, zb vorsatz und fahrlässigkeit

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9
Q

erkläre vorsatz

A

subjektiver tatbestand, wer wissentlich und willentlich den tatbestand eines delikts erfüllt, handelt vorsätzlich
drei arten: absicht (täter will bestimmten erfolg verwirklichen)
wissentlichkeit (täter hält eintritt eines Umstandes/erfolges nicht bloß für möglich sondern für gewiss)
bedingter vorsatz: täter verwirklicht einen sachverhalt, der einem objektiven Tatbestand entspricht und hält verwirklichung für möglich und findet sich damit ab -> täter will opfer nicht unbedingt töten, möglichkeit des todeseintritt hält ihn aber nicht davon ab

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10
Q

erkläre fahrlässigkeit

A

wenn jemand die sorgfalt außer acht lässt, zu der er verpflichtet ist, handelt er fahrlässig - objektive sorgfaltswidrigkeit. Verpflichtungen zur Sorgfalt können sich aus gesetzen, technischen vorschriften oder allgemeinen verhaltenserwartungen ergeben. für “vernünftigen Beobachter” muss klar sein, dass unerwünschter Erfolg eintraten kann (objektive Vorhersehbarkeit). strafbarkeit entfällt wenn täter gefahr nicht erkenn kann aus besonderen Grund

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11
Q

erkläre rechtswidrigkeit

A

manchmal ist es ausnahmsweise erlaubt, in fremde rechte einzugreifen. Wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt, ist handlung nicht rechtswidrig

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12
Q

erkläre Notwehr

A

Rechtfertigungsgrund
= Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden rechtswidrigen Angriff auf
Leben, Gesundheit, Vermögen, sexuelle Selbstbestimmung oder Freiheit einer Person
man darf sich nur notwenigen Verteidigungsmittel bedienen, dabei muss das mildeste gewählt werden, wenn wirksamkeit gegeben ist
bei verteidigung anderer personen =nothilfe

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13
Q

erkläre rechtfertigenden Notstand

A

Rechtfertigungsgrund
wenn zur rettung eines eindeutig höherwertigen rechtsgutes ein erheblich geringerwertiges rechtsgut verletzt wird, ist tatbestandsmäßige handlung gerechtfertig

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14
Q

erkläre weitere Rechtfertigungsgründe

A

amts- und dienstpflichten: beamte müssen oft in fremde rechte eingreifen

allgemeines anhalterecht: verdächtige und flüchtlige straftäter dürfen von jedem festgehalten werden, polizei muss aber sofort verständigt werden

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15
Q

erkläre Schuld

A

strafrechtliche schuldbegriff setzt sich zusammen aus:

  • Zurechnungsfähigkeit
  • Unrechtsbewusstsein
  • entschuldigender Notstand
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16
Q

erkläre Zurechnungsfähigkeit

A

bis 14: schuldunfähig, bei verzögerter reife auch bis 18

nicht zurechnungsfähig durch geisteskrankheit, tief greifende bewusstseinsstörung etc, oder Vollrausch

17
Q

erkläre Unrechtsbewusstsein

A

dem täter muss bewusst sein dass er unrecht handelt. umstand, dass sich jemand nicht über rechtslage informiert, entschuldigt fehlverhalten nicht

18
Q

erkläre entschuldigenden notstand

A

rechtmäßiges verhalten muss auch zumutbar sein. ist es unzumutbar führt entschuldigende notstand zu straflosigkeit, zb beide hängen an seil, kann nur überleben, wenn anderer zu tode stürzt

19
Q

wie entwickelt sich strafttat und ab wann strafbar?

A

1 vorhaben
2 vorbereitung kann strafbar sein
3 versuch strafbar,
4 vollendung strafbar

versuch genauso strafbar wie vollendung, schon ab “ausführungsnahen vorbereitungshandlung”

20
Q

erkläre beteiligung mehrerer an straftat

A

person, die tat unmittelbar ausführt (unmittelbarer täter) und bestimmungstäter (anstifter) und beitragstäter (gehilfen) werden prinzipiell gleich bestraft

21
Q

Erkläre strafaufhebungs- und ausschließungsgründe

A

Strafbarkeit kann entfallen wenn:

  • tat verjährt ist
  • bundespräsident begnadigt
  • bei manchen delikten auch durch tätige reue
22
Q

erkläre tätige reue

A

schadensgutmachung
schaden muss freiwillig und zur gänze wiedergutgemacht werden
muss rechtzeitig erfolgen, also nicht wenn zb schon verdacht der behörden oder anzeige
nicht nur milderungsgrund, sondern überhaupt keine strafe

23
Q

welche arten von sanktionen gibt es?

A
  • strafe
  • vorbeugende maßnahmen
  • diversion
24
Q

erkläre strafe

A

zweck: besserung und abschreckung des täters (spezialprävention) und abschreckung der allgemeinheit (generalprävention) und stärkung des vertrauens in rechtsordnung

können geldstrafen oder freiheitsstrafen sein
geldstrafen nur bei leichteren delikten, werden in tagessätzen bemessen -> abhängig von einkommen
freiheitsstrafe zwischen einem tag oder lebenslänglich dauern
verbrechen: mehr als 3 jahre haft
vergehen: alle anderen strafbaren handlungen. vergehen werden geringer bestraft

25
Q

erkläre bedingte strafnachsicht

A

geldstrafen und geringere freiheitsstrafen können bedingt verhängt werden (auf “bewährung). wenn sich täter in probezeit nichts mehr zuschulden kommen lässt, braucht er bedingten teil nicht zahlen/kürzer ins gefängnis

bedingte entlassung aus dem gefängnis
immer bewährungshelfer

26
Q

Nenne Milderungsgründe

A
  • jungendliches alter(14-18) / junge erwachsene (18-21)
  • ordentlicher lebenswandel bis zur tat
  • untergeordnete beteiligung an tat
  • allgemein begreifliche heftige gemütsbewegung
  • drückende notlage
  • verlockende gelegenheit
  • kein schaden oder nur versuch
  • täter hat sich selbst gestellt
  • reumütiges geständnis
27
Q

nenne erschwerungsgründe

A
  • mehrere strafbare handlungen oder fortsetzung über längeren zeitraum
  • schon wegen gleicher schädlicher neigung verurteilt
  • hat zu strafbaren handlungen verführt
  • aus besonders verwerflichen beweggründen gehandelt (zb rassistisch, fremdenfeindlich)
  • opfer qualvoll, grausam behandelt
28
Q

erkläre vorbeugende maßnahmen

A

Zweck: schutz vor gefährlichen tätern, zb einweisung in anstalt für geistig abnorme rechtsbrecher,
drogensüchtige in anstalt für entwöhnungsbedürftige rechtsbrecher
gegen gefährliche rückfallstäter können zusätzlich zur strafe bis zu 10 jahre sicherheitsverwahrung verhängt werden
zeitlich unbegrenzt, kann ein leben lang dauern

29
Q

erkläre diversion

A

zweck: bei diesem verfahren geht es nicht um bestrafung, sondern dass täter schaden wiedergutmacht

bei weniger schweren fällen. neben schadenswiedergutmachung zusätzlich:

  • zahlung einer geldbuße
  • erbringung gemeinnütziger leistungen
  • schulung
  • probezeit

vorteil= nicht vobestraft, keine eintragung in strafregister