bürgerliches Recht Flashcards
Unterscheidung Personen
- natürliche (jeder Mensch ist Rechtssubjekt)
- juristische (vom Recht geschaffene, künstliche Gebilde, mit Einschränkungen genauso rechtsfähig wie natürliche Personen)
Welche rechtlichen Fähigkeiten unterscheidet man bei natürlichen Personen?
- Rechtsfähigkeit (=Fähigkeit als Person Rechte haben zu können, unabhängig von Alter und Geisteszustand)
- Handlungsfähigkeit (=Fähigkeit, durch eigenes Handlen Rechte und Pflichten zu erwerben, unterscheiden Geschäfts- und Deliktsfähigkeit, abhängig von Alter und Geisteszustand)
Erkläre Rechtsfähigkeit
eingeschränkte Rechtsfähigkeit hat bereits ungeborenes Kind im Mutterleib, kommt es lebend auf die Welt, kann es erben oder auch Schadenersatzansprüche geltend machen
uneingeschränkte Rechtsfähigkeit beginnt mit Lebendgeburt, Standesamt muss jede Geburt registrieren und Geburtsurkunde ausstellen
Erkläre Handlungsfähigkeit
unterscheidet
Geschäftsfähigkeit (ist man dann, wenn man durch eigenes Handeln Rechte erwerben oder Pflichten eingehen kann, volle Geschäftsfähigkeit mit 18 Jahrne)
Deliktsfähigkeit (heißt, dass man für strafbare Handlungen zur Verantwortung gezogen werden kann sowie schadenersatzpflichtig ist, schadenersatzpflichtig ab 14 Jahren (macnhmal auch schon früher))
Erkläre Geschäftsfähigkeit
verändert sich mit Alter des Menschen -> Schutz von Jugendlichen, die noch unerfahren sind, und Folgen nicht absehen können
Erkläre Altersstufen mit Auswirkung auf Geschäftsfähigkeit
0-7: unmündige Minderjährige: nicht geschäftsfähig, außer Taschengeldgeschäfte, darüber hinausgehende Geschäfte sind unwirksam und können auch durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter keine Gültigkeit erlangen
7-14: unmündige Minderjährige: beschränkt geschäftsfähig. Taschengeldgeschenke, Schenkungen selbst annehmen, wenn diese nicht mit Belastungen und Verpflichtungen verbunden sind, alle anderen Geschäfte sind schwebend unwirksam: vorerst sind Partner an Vertrag gebunden, außer gesetzlicher Vertreter verweigert Geschäft
14-18: mündiger Minderjähriger: beschränkt geschäftsfähig, dürfen grundsätzlich Verträge abschließen und über EInkommen frei verfügen, soweit sie nicht die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse gefährden, dürfen auch Arbeitsverträge außer Lehr- oder Ausbildungsverträge, unterschreiben
ab 18: volljährige: voll geschäftsfähig
Erkläre juristische Person
genauso wie natürliche Person rechtsfähig, aber mit Einschränkungen: könne zb nicht heiraten
schädigt juristische Person einen anderen, muss sie Schadenersatz zahlen, ab wann sie rechtsfähig ist unterschiedlich, GmbH zb mit Eintragung ins Firmenbuch