Wahlen & Wahlgrundsätze Flashcards
Welche Normen sind im Bereich Wahlen maßgebend?
Art. 20 II 2 1. Alt i.V.m. Art. 38 I GG, Bundeswahlgesetz (BWahlG), Europawahlgesetz (EuWG)
Welche zwei Wahlsysteme gibt es?
Mehrheitswahl und Verhältniswahl
Was zeichnet ein Mehrheitswahlsystem aus?
Wahl bestimmter Personen, üblicherweise eines Kandidaten pro Wahlkreis (die Partei mit den meisten Stimmen erhält das im Wahlkreis zu vergebende
Mandat)
Was zeichnet ein Verhältniswahlsystem aus?
die Zuteilung der Mandate für das gesamte Wahlgebiet erfolgt entsprechend dem Stimmenverhältnis der Parteien; die Auswahl der Personen erfolgt über vorab von den Parteien aufgestellten Listen
Welche Wahlgrundsätze gibt es?
Allgemeinheit, Unmittelbarkeit, Freiheit, Gleichheit, geheime Wahl, Öffentlichkeit
Was ist der Schutzgehalt des Wahlgrundsatzes der “Allgemeinheit”?
Alle Staatsbürger sind wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) und alle Staatsbürger können gewählt werden (passives Wahlrecht); keine Bevölkerungsgruppe ist von vornherein von der Wahl ausgeschlossen.
Inwiefern können Beeinträchtigungen des Wahlgrundsatzes der “Allgemeinheit” gerechtfertigt werden?
Es können formale Voraussetzungen und materielle Anforderungen an die Ausübung des Wahlrechts gestellt werden, soweit zwingende Gründe vorliegen bzw. der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl mit gleichrangigen Verfassungsrechtsgütern, insbesondere auch sonstigen Wahlrechtsgrundsätzen, kollidiert.
Wodurch können Beeinträchtigung des Grundsatzes der Allgemeinheit bei Wahlen insbesondere gerechtfertigt werden?
Schutz des Charakters von Wahlen als Integrationsvorgänge (insb. Kommunikationsfunktion) oder die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Versammlung
Was unterscheidet die Wahlgrundsätze der Allgemeinheit und der Gleichheit voneinander?
Die Gleichheit der Wahl betrifft den Wahlvorgang selbst, die Allgemeinheit der Wahl bestimmt hingegen die vorgelagerte Frage, wer überhaupt an der Wahl teilnehmen darf.
Was schützt der Wahlgrundsatz der Unmittelbarkeit?
Allein die Wahlentscheidung der Staatsbürger ist für die personelle Zusammensetzung des Parlaments entscheidend. Insbesondere darf zwischen Wähler und
Gewählten keine autonome fremde Entscheidung Dritter, etwa sog. Wahlpersonen, treten. Der Wähler soll das „letzte Wort“ haben
Kollidiert die Notwendigkeit, dass nur von Parteien aufgestellte Listen wählbar sind, mit dem Wahlgrundsatz der Unmittelbarkeit?
BVerfG: Die Unmittelbarkeit ist nicht beeinträchtigt, wenn und soweit zum Zeitpunkt der Wahl für den Wähler feststeht, welcher Abgeordnete über die Listen einzieht (sog. „starre Liste“ gem. § 27 BWahlG)6; ebenso ist im Falle des Ausscheidens von Abgeordneten (Austritt oder Ausschluss) das von § 48 BWahlG vorgesehene „Nachrücken“ mit der Unmittelbarkeit nur vereinbar, wenn die Rangfolge der Liste nach der Wahl unverändert bleibt.
Was ist der Schutzbereich des Wahlgrundsatzes der Freiheit?
Der Wähler muss in einem freien, offenen Prozess der Willensbildung zu seiner Wahlentscheidung finden können. Die Wahlentscheidung darf also nicht unzulässig, etwa durch Druck, Zwang oder sonstige rechtswidrige Handlungen, beeinflusst werden.
Das Erfordernis der Freiheit der Wahl gilt nicht nur für den konkreten Wahlakt, sondern auch für alle
vorbereitenden Entscheidungen, etwa die Benennung von Wahlvorschlägen (z.B. müssen auch in den
Parteien konkurrierende Wahlvorschläge möglich sein, vgl. §§ 21 III, 27 V BWahlG).
Maßnahmen welcher Art können den Wahlgrundsatz der Freiheit beeinträchtigen?
staatliche, grundsätzlich aber auch private
Was schützt der Wahlgrundsatz der Gleichheit?
Alle bei der Wahl abgegebenen Stimmen müssen gleich gewichtet werden. Das Erfordernis der Gleichheit der Wahl gilt nicht nur für den konkreten Wahlakt, sondern für alle Vorgänge, die mit der Wahl verbunden sind.
Aus welchen zwei Elementen besteht der Schutzgehalt der “Wahlrechtsgleichheit” bei der Wahl?
Erfolgswertgleichheit und Zählwertgleichheit