Der Bundestag Flashcards

1
Q

Welche Rechtsquellen sind für den Bundestag maßgebend?

A

Grundgesetz, Geschäftsordnung des Bundestags, Abgeordnetengesetz, Parlamentsbeteiligungsgesetz, Untersuchungsausschussgesetz

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2
Q

Wie ist der Status des Bundestages zu umschreiben?

A

Er allein ist unmittelbar legitimiertes Verfassungsorgan

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3
Q

Welche zentralen Funktionen kommen dem Bundestag zu?

A

Wahl anderer Staatsorgane, insbes. des Bundeskanzlers, Art.63 GG), Gesetzgebung (Art. 76 I GG) und Budgetrecht (Art. 110 GG), Kontrolle der Exekutive (insb. Zitier-und Interpellationsrecht nach Art. 43 I GG i.V.m §§ 100 ff. GOBT), Repräsentations- und Öffentlichkeitsfunktion, Mitwirkung in Angelegenheiten der EU (Art. 23 GG), Beschluss über Auslandseinsätze der Bundeswehr und über Eintritt des Verteidigungsfalls (Art. 115a I GG)

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4
Q

Welche Organe weist der Bundestag auf?

A

Plenum, Präsidium, Ausschüsse

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5
Q

Welche Funktion hat das Plenum?

A

Legitimationsvermittlung und Kontrolle (insbes. der BReg)

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6
Q

Welche Funktion hat das Präsidium?

A

Organisation

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7
Q

Was sind Ausschüsse?

A

Nach Gegenständen orientierte Untergliederungen des BT

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8
Q

Welche Aufgabe haben die Ausschüsse?

A

Vorbereitung der Rechtsetzung, Kontrolle der Regierung, Wahl wichtiger Staatsorgane, Zitations- und Interpellationsrecht

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9
Q

Welche rechtliche Doppelstellung haben Fraktionen inne?

A

Parlamentsintern sind Fraktionen Organteile des Bundestags; funktional sind sie „notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung“ (BVerfG); ihr verfassungsrechtlicher Status leitet sich von dem der Abgeordneten aus Art. 38 I 2 GG ab. Im sonstigen Rechtsverkehr (etwa gegenüber ihren Angestellten) sind sie Privatrechtssubjekt, § 46 AbgG.

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10
Q

Welche besonderen Rechte besitzen Fraktionen?

A

Gesetzesinitiativrecht (Art. 76 I Alt. 2 GG i.V.m. §§ 75 I lit. a, 76 I Alt. 1 GOBT), Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses (§ 89 GOBT), Recht, in dritter Lesung Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen zu stellen (§ 85 I GOBT), Kontrollrechte, insbes. Kleine und Große Anfragen an die Bundesregierung (Art. 43 I GG i.V.m. § 42 GOBT, §§ 75 I lit. f, III, 76 I Alt. 1 GOBT)

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11
Q

Was folgt insbesondere aus dem Recht jeder Fraktion auf gleichberechtigte Teilhabe am parlamentarischen Prozess (strikte, formale Gleichheit)?

A

Gebot der Spiegelbildlichkeit (betrifft Ausschusszusammensetzung)

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12
Q

Was besagt das Gebot der Spiegelbildlichkeit?

A

Parlamentarische Gremien (insbes. Ausschüsse) sind nach Stärkeverhältnis der Fraktionen zu besetzen – geregelt in §§ 12 S. 1, 57 I 1 GOBT

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13
Q

Woher ergibt sich die Rechtsstellung parlamentarischer Gruppen?

A

Leitet sich von der der Abgeordneten aus Art. 38 I 2 GG ab

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14
Q

Was ist der verfassungsrechtliche Schutzgehalt des Art. 38 I 2 GG für parl. Gruppen?

A

Art. 38 I 2 GG fungiert auch für Gruppen als „Gebot der Spiegelbildlichkeit“ (s.o.): Gruppe kann anteilig Repräsentation in ständigen Ausschüssen verlangen, Mitglieder sind dort voll stimmberechtigt

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15
Q

Welchen Schranken unterliegt der verfassungsrechtliche Schutzgehalt des Art. 38 I 2 GG für parl. Gruppen?

A

Garanten für Funktionsfähigkeit des Bundestages sind nach der GOBT die Fraktionen; die Geschäftsordnungsautonomie des GG (Art. 40 I 2 GG) gestattet es, Gruppen schlechter als Fraktionen zu stellen: kein Anspruch von Gruppenmitgliedern auf Ausschussvorsitz, Mitgliedschaft in Untersuchungsausschüssen, Vermittlungsausschuss etc.

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16
Q

Wie lauten die Funktionsprinzipien der Arbeit des Bundestags?

A

Mehrheitsprinzip, Öffentlichkeit, Geschäftsordnungsautonomie, innerparlamentarische Diskontinuität

17
Q

Was besagt die Geschäftsordnungsautonomie?

A

Parlament regelt seine Organisation, die Verfahren und die Rechte und Pflichten der Mitglieder (Abgeordneten) sowie die Zusammenschlüsse
(Fraktionen, Gruppen) selbst

18
Q

Wo liegen die Grenzen der Geschäftsordnungsautonomie?

A

Vorgaben des Grundgesetzes sowie einfaches Gesetzesrecht

19
Q

Welche Bindungswirkung entfaltet die GOBT?

A

Innenrecht, nur für Mitglieder des Bundestages bindend

20
Q

Welche Rechtsquellen für die GOBT?

A

(geschriebene) Regelungen der GO sowie ungeschriebenes (aber dennoch verbindliches) Parlamentsgewohnheitsrecht

21
Q

Beispiel für Parlamentsgewohnheitsrecht?

A

Die stärkste Fraktion stellt den Bundestagspräsidenten

22
Q

Was besagt der Grundsatz der innerparlamentarischen Diskontinuität?

A

Mit der Konstituierung des neu gewählten BT sind alle laufenden Verfahren „erledigt“ (vgl. § 125 GOBT). Will der neu zusammengetretene Bundestag die Materien weiter betreiben, muss er die erforderlichen Verfahrensschritte neu durchlaufen. Auch die GO muss neu verabschiedet werden. Auch organisatorisch enden mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages alle Ausschüsse, insbesondere auch die Untersuchungsausschüsse.

23
Q

Wie weit geht der Grundsatz der innerparlamentarischen Diskontinuität?

A

Die Diskontinuität ist nur parlamentsintern relevant; im Außenverhältnis bleiben etwa Anträge vor dem BVerfG bestehen.

24
Q

Welche vier unterschiedlichen Ausprägungen des Mehrheitsbegriffes gibt es?

A

Abstimmungsmehrheit, Anwesenheitsmehrheit, Mitgliedermehrheit, qualifizierte Mehrheit

25
Q

Was verlangt eine Abstimmungsmehrheit?

A

Mehrheit der abgegebenen Stimmen

26
Q

Was verlangt eine Anwesenheitsmehrheit?

A

Enthaltungen und ungültige Stimmen gelten als Ablehnung

27
Q

Was verlangt eine Mitgliedermehrheit?

A

Abwesenheit, Enthaltung und ungültige Stimmen gelten als Ablehnung

28
Q

Was verlangt eine qualifizierte Mehrheit?

A

Abweichungen vom 50 %-Maßstab