VL3 Flashcards

1
Q

Gesetzliche Rahmenbedingungen

A
  • Privatsphäre
  • Schweigepflicht
  • Verantwortlichkeiten und Pflichten beider Sammlung und Speicherung personenbezogener Daten
  • Offenbarungspflicht
  • Ethische Richtlinien
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2
Q

Privatsphäre

A

-Im Recht der Europäischen Union ist Artikel 8 (1) der Konvention zum Schutz der
Menschenrechte und Grundfreiheiten für die Psychologische Diagnostik relevant.
• „Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs“

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3
Q

Schweigepflicht

A

„(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als …

(2) Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung [weitere Berufsgruppen werden genannt] anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

• „jedeInformation[…],dienureinerbeschränktenAnzahlPersonen bekannt ist und an deren Geheimhaltung der Betroffene ein persönliches oder wirtschaftliches Interesse hat“ (Joussen, 2004, S. 87)

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4
Q

Sammlung und Speicherung personenbezogener Daten

A

Personenbezogenen Daten
•dürfennurineinemMaßerhobenwerden,wieesderZweckder
Erhebung erfordert
• müssen vor unrechtmäßiger Verarbeitung oder Nutzung geschützt
werden
• dürfen nur mit Einwilligung der betreffenden Person erhoben und
gespeichert werden, es sei denn andere wichtige Gründe erfordern die Datenerhebung und –speicherung (z. B. zum Schutz lebenswichtiger Interessen Dritter)
• dürfennurnachausführlicherInformationderbetreffenden Personen erhoben und gespeichert werden (Details regelt Artikel 13 der DSGVO)

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5
Q

Sammlung und Speicherung personenbezogener Daten (DSGVO)

A

Betroffene Personen haben
•ein Auskunftsrecht (z.B.über Verarbeitungszweck und Dauer der
Speicherung)
• ein Recht auf Berichtigung
• ein Recht auf Löschung
• ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (unter bestimmten
Randbedingungen, siehe Artikel 18 der DSGVO)
• ein Widerspruchsrecht

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6
Q

International Test Commission

A

Fachkompetente Testanwenderinnen und -anwender
• stellen sicher, dass Testmaterial sicher verwahrt wird, und
kontrollieren dessen Verfügbarkeit
• gewährleistendievertraulicheBehandlungvonTestergebnissen
• spezifizieren, wer Zugang zu Testergebnissen hat, und definieren
Abstufungen dieser Datensicherung
• erläuterndenProbandinnenundProbandendieAbstufungender
Datensicherung, bevor Tests vorgegeben werden
• gewährennurberechtigtenPersonenZugangzuTestergebnissen
• Zweckeverwendetwerden.

• holendieentsprechendenEinverständniserklärungenein,bevor
sie Ergebnisse an andere weitergeben
• schützenDateninAkten,sodasssienurfürbefugtePersonen
zugänglich sind
• stellenklareRichtlinienauf,wielangeTestdateninAkten
aufbewahrt werden sollen
• entfernenNamenundandereidentifizierendeDatenaus
Datensammlungen von Testergebnissen, die archiviert oder für Forschungszwecke, zur Normierung oder für andere statistische Zwecke verwendet werden

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7
Q

Offenbarungspflicht

A

Strafgesetzbuch, § 138 (Nichtanzeige geplanter Straftaten):
„(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung [….]
5. eines Mordes … oder Totschlags … oder eines Völkermordes … oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit … oder eines Kriegsverbrechens …, [….] zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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8
Q

Ethische Richtlinien (z.B. der DGPs)

A

Bei der Erstellung von Gutachten und Untersuchungsberichten ist zu beachten:
• Sorgfaltspflicht: Sachliche und wissenschaftliche Fundiertheit sowie Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit.
• Transparenz für Adressaten: Für Adressatin bzw. Adressaten sind Gutachten oder Bericht inhaltlich nachvollziehbar.
• Einsichtnahme gewähren: Einsichtnahme durch die Klientin bzw. den Klienten ermöglichen bzw. darauf hinwirken. Wenn keine Einsichtnahme möglich, vorab darüber informieren.
• Keine Gefälligkeitsgutachten: Nicht zulässig, ebenso Gutachten, die ohne eigene Mitwirkung zustande gekommen sind.

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9
Q

Ethische Richtlinien (z.B. der ITC)

A

Ethische Richtlinien (z.B. der ITC) Fachkompetente Testanwenderinnen und -anwender
• stellen sicher, dass die mit ihnen oder für sie arbeitenden Personen die angemessenen professionellen und ethischen Standards einhalten
• vermeiden Situationen, in denen sie selbst möglicherweise ein berechtigtes Interesse am Ergebnis des Tests haben oder zu haben scheinen oder in denen der Test die Beziehung zu ihrer Klientin bzw. ihrem Klienten schädigen könnte
• arbeiten auf der Grundlage und innerhalb der Grenzen wissenschaftlicher Prinzipien und empirischer Befunde

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10
Q

Zusammenfassung

A
  • Privatheit der Daten beachten und angemessen schützen
  • Auf Sicherheit der verwahrten Daten achten
  • Daten nur mit Einwilligung der betroffenen Personen erheben und dabei über Details der Datenspeicherung informieren
  • Ethische Richtlinien der DGPs und ITC und des RatSWD beachten
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