VL 09 - Einkommen aus Erwerbstätigkeit Flashcards
Welche Begriffsmerkmale weist die unselbständige Erwerbstätigkeit i.S.v. DBG 17 auf?
- Weisungsgebundenheit
- Unterordnungsverhältnis
- (Wirtschaftliche) Abhängigkeit
Welche Begriffsmerkmale weist die selbständige Erwerbstätigkeit i.S.v. DBG 18 gem. Lehre und Praxis auf?
- Einsatz von Arbeit und Kapital
- Frei gewählte Organisation
- Unternehmerrisiko
- Dauer und Planmässigkeit
- Teilnahme am Wirtschaftsverkehr
- Gewinnstrebigkeit
→ Es erfolgt eine Gesamtbetrachtung!
Welche Konsequenzen zeitigt die Qualifikation einer Tätigkeit als selbständige Erwerbstätigkeit?
Nur selbstständig Erwerbstätige besitzen Geschäftsvermögen, unselbstständig Erwerbstätige oder Nichterwerbstätige besitzen nur Privatvermögen, v.a. mit folgenden Konsequenzen:
- Nur Kapitalgewinne auf Geschäftsvermögen sind steuerbar (Art. 18 Abs. 2 DBG), Kapitalgewinne auf Privatvermögen sind steuerfrei (Art. 16 Abs. 2 DBG)
- Nur Verluste auf Geschäftsvermögen sind abzugsfähig (Art. 31 DBG), Verluste auf Privatvermögen sind nicht abzugsfähig
- Abschreibungen und Rückstellungen sind nur auf Geschäftsvermögen möglich (Art. 28 u. 29 DBG), nicht auf Privatvermögen
- Unterschiede bestehen ferner in Bezug auf die verfahrensrechtlichen Pflichten, die interkantonale und internationale Steuerausscheidung, die Sozialabgabepflichten und die Pflichten zur beruflichen Vorsorge
Wie erfolgt die Abgrenzung der selbständigen Erwerbstätigkeit von anderen Tätigkeiten?
- Liebhaberei (Hobby), insbesonder
- Keine Gewinnstrebigkeit
- Kein planmässiges und systematisches Vorgehen
- Private Vermögensverwaltung (Quasi-Liegenschaftenhandel/Quasi- Wertschriftenhandel), insbesondere
- Kein planmässiges und systematisches Vorgehen
- Kein Unternehmerrisiko
- Gelegentliche Beschäftigung, insbesondere
- Nicht auf Dauer angelegt
- Kein planmässiges Vorgehen
- Schenkung (Preise und Ehrengaben)
- Keine Tätigkeit
- Keine Teilnahme am Wirtschaftsverkehr
Welche Indizien dienen zur Abgrenzung der selbstständigen Erwerbstätigkeit von der privaten Vermögensverwaltung?
Indizien, die nach dem Bundesgericht für eine selbstständige Erwerbstätigkeit in Abgrenzung zu einer privaten Vermögens- verwaltung sprechen:
- Systematisches oder planmässiges Vorgehen
- Häufigkeit und kurze Besitzesdauer
- Enger Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit
- Einsatz erheblicher Fremdmittel
- Wiederanlage in gleichartige Vermögensgegenstände
→ Sehr umstritten! Gem. BGer kann Vorliegen eines einzelnen Indizes ausreichen.