VL 08 - Einkommensbegriff Flashcards

1
Q

Wie setzt sich das steuerbare Einkommen i.S.d. direkten Bundessteuer zusammen?

A
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2
Q

Welche Theorien zum Begriff des steuerbaren Einkommens existieren in der Lehre?

A
  • Reinvermögenszugangstheorie
    Einkommen ist demgemäss die Gesamtheit derjenigen Wirtschaftsgüter, die einem Individuum während der massgeblichen Steuerperiode zufliessen, und die es ohne Schmälerung seines Vermögens zur Befriedigung seiner persönlichen Bedürfnisse und für seine laufende Wirtschaft verwenden kann
  • Markteinkommenstheorie
    Als Einkommen steuerbar sind sämtliche durch Teilnahme am Markt erzielten und konsumierbaren Vermögenszugänge, vorbehalten bleiben ausdrückliche andere Regelungen im Gesetz
  • Vermögenszuflusstheorie
    • Als Einkommen steuerbar sind die exogenen Zuflüsse, nicht aber endogene Reinvermögenszugänge, wie unrealisierte Wertsteigerungen, Eigenleistungen, Eigennutzungen (Praktikabilitätsüberlegungen)
    • Vorbehalten bleiben anderslautende gesetzliche Regelungen, wie Besteuerung des Eigenmietwerts (Art. 21 Abs. 1 lit. b DBG), Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne (Art. 16 Abs. 3 DBG)
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3
Q

Was besagt das Nettoprinzip i.Z.m. der Gesamtreineinkommenssteuer?

A

Das Nettoprinzip fliesst aus dem Leistungsfähigkeitsprinzip:

  • Objektives Nettoprinzip
    • Abzug sämtlicher mit der Erzielung des Vermögenszugangs kausal zusammenhängenden Kosten (Gewinnungskosten)
    • Voraussetzung eines tatsächlichen Vermögenszugangs
  • Subjektives Nettoprinzip
    • Allgemeine Abzüge (sozialpolitische Abzüge)
    • Sozialabzüge, die die subjektive Leistungsfähigkeit der steuerpflichtigen Person berücksichtigen
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4
Q

Wie ist die Faktorenaddition ausgestaltet?

A
  • Zusammenrechnung der Einkommen (und Vermögen [Kantone]) der Ehegatten und der eingetragenen Partnerschaften
  • Zurechnung von Einkommen (und Vermögen [Kantone]) Minderjähriger an den/die Inhaber/in der elterlichen Sorge; ausgenommen das Erwerbseinkommen und Grundstückgewinne selbständige Besteuerung der Minderjährigen (Art. 9 Abs. 2 DBG)
  • Achtung: Subjektive Steuerpflicht ist aber immer getrennt zu ermitteln und muss bei jeder Person einzeln gegeben sein
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5
Q

Was sind die Wirkungen der Faktorenaddititon?

A
  • Aufhebung der steuerlichen Schranken innerhalb der Familie
  • Innerfamiliäre Einkommens- und Vermögensverrechnung
  • Gemeinsames Veranlagungsverfahren (Art. 113 DBG)
  • Solidarhaftung (Art. 13 Abs. 1 und Abs. 3 lit. a DBG)
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