Prüfungen Flashcards
1
Q
Was sind die Steuerfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung?
A
Auf Stufe der Gesellschaft:
- Gewinnsteuerkorrektur (DBG 58 I lit. b und c)
- Verrechnungssteuer VStG 4 I lit. b (Ertrag auf beweglichem Kapitalvermögen)
- Überwälzung zwingend (VStG 14 I)
- Entweder Einforderung beim Aktionär oder “Aufrechnung ins Hundert”
Auf Stufe des Aktionärs:
- Einkommen i.S.v. DBG 20 I lit. c
- Ggf. Teilbesteuerung von Dividenden nach DBG 20 Ibis (sofern Beteiligung im Privatvermögen) oder DBG 18b (sofern Beteiligung im Geschäftsvermögen)
2
Q
Was sind die Steuerfolgen einer Kapitaleinlage aus Sicht der Gesellschaft?
A
- Liberierung des AK stellt Kapitaleinlage dar
- Geldwerte Leistung der Aktionäre an die Gesellschaft)
- Gem. DBG 60 lit. a erfolgsneutraler Vorgang, welcher keinen steuerbaren Gewinn darstellt
- In Hinblick auf das Kapitaleinlageprinzip (DBG 20 Ibis) sollte ein allfälliges Aufgeld gesondert als Kapitaleinlagereserve ausgewiesen werden
- Emissionsabgabe nach StG 5 I lit. a
- Achtung: Freigrenze in StG 6 I lit. h von CHF 1 Mio.!
3
Q
Was sind die VSS der Steuerbefreiung gemeinnütziger Organisationen?
A
DBG 56 lit. g
- Tätigkeit im Interesse der Allgemeinheit und
- uneigennützig (Opfer zugunsten der Allgemeinheit)
- Mittel ausschliesslich für uneigennützige Zwecke
- Unwiderruflichkeit der Zweckbindung (Statuten)
- Tätigkeit muss tatsächlich verfolgt und verwirklicht werden
→ Auch Steuerbefreiung im Umfang der Gewinne, die gemeinnützig verwendet werden, möglich
4
Q
Was sind die Abgrenzungsmerkmale von privater Vermögensverwaltung und selbständiger Erwerbstätigkeit?
A
- systematische oder planmässige Vorgehensweise der steuerpflichtigen Person
- Anzahl der Transaktionen bzw. der Geschäfte
- kurze Besitzdauer
- enger Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der steuerpflichtigen Person und der Einsatz von spezifischem Fachwissen
- Einsatz erheblicher Fremdmittel und die
- Reinvestition der erzielten Gewinne in gleiche oder ähnliche Geschäfte
5
Q
A